35/AB XXII. GP
Eingelangt am: 14.03.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesministerium
für
Bildung, Wissenschaft und Kultur
Die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 46/J-NR/2003 betreffend Einladungskriterien für die
ausstellenden Organisationen bei der Messe für Beruf und
Studium vom 16. bis 18. Oktober 2002 in
Innsbruck, die die Abgeordneten Dieter Brosz,
Kolleginnen und Kollegen am 23. Januar 2003 an
mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Siehe
angeschlossene Einladungsliste (Beilage).
Ad 2.:
Die
Richtlinien für die Ausgestaltung der Messe sehen vor, dass die
Arbeitsgemeinschaft zumindest
aus
Vertreter/innen des veranstaltenden Ministeriums, des Arbeitsmarktservice
Österreich, der
Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Tirol, des Landesschulrates und des
Koordinators der
Lehrberufs-Shuttle Messe unter Vorsitz des
Rektors der Universität Innsbruck besteht. Maßgebliche
Sponsoren wie etwa die Stadt Innsbruck und das Land Tirol können in die
Arbeitsgemeinschaft
aufgenommen werden.
Im Fall von Innsbruck waren daher
folgende Institutionen verantwortlich:
Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft und Kultur, AMS Österreich, AMS Tirol, Büro für
Öffentlichkeitsarbeit der Universität Innsbruck, SoWi-Holding der Universität
Innsbruck, LSR
Tirol, Wirtschaftskammer Tirol, TFBS
Elektronik.
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Ad 3. und 4.:
Bei der Auswahl der
Vertretungskörperschaften sollen Fragen im Zusammenhang mit Bildungs-,
Ausbildungs- und Weiterbildungsentscheidungen unterschiedlicher Fachbereiche
(Medizin, Recht,
Ingenieurwissenschaften...) und Interessengruppen (Arbeitnehmer/innen,
Wirtschaft, Studierende...)
abgedeckt werden.
Ad 5. :
Diese Organisationen hatten
die Möglichkeit die Organisatoren zu kontaktieren und sich für die
Messe anzumelden. Wenn die Raumkapazitäten bereits erschöpft sind, besteht für
sie die Chance,
sich am Rahmenprogramm (täglich:
Präsentationen, Vorträge, Gesprächsrunden) zu beteiligen.
Ad 6. und 7.:
Nein. Die
Bundesschülerinnen- und Bundesschülervertretung sowie die Landesschülerinnen-
und
Landesschülervertretungen wurden bisher noch nie eingeladen an Messen
teilzunehmen, da die
Fragestellungen der BeSt3 primär in den Bereichen Ausbildung,
Studium und Beruf liegen.
Ad 8. und 9.:
Ja, telefonisch.
Ad 10.:
Nein, da die zuständige Arbeitsgruppe
vor Ort eine Teilnahme der
AKL für nicht zielführend
erachtet hat.
Ad 11.:
Nein.
Ad 12.:
Diejenigen
die sich 2002 interessiert haben, ja.
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