35/AB XXII. GP

Eingelangt am: 14.03.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerium

für Bildung, Wissenschaft und Kultur


 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 46/J-NR/2003 betreffend Einladungskriterien für die
ausstellenden Organisationen bei der Messe für Beruf und Studium vom 16. bis 18. Oktober 2002 in
Innsbruck, die die Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen am 23. Januar 2003 an
mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

Ad 1.:

Siehe angeschlossene Einladungsliste (Beilage).

Ad 2.:

Die Richtlinien für die Ausgestaltung der Messe sehen vor, dass die Arbeitsgemeinschaft zumindest
aus Vertreter/innen des veranstaltenden Ministeriums, des Arbeitsmarktservice Österreich, der
Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Tirol, des Landesschulrates und des Koordinators der
Lehrberufs-Shuttle Messe unter Vorsitz des Rektors der Universität Innsbruck besteht. Maßgebliche
Sponsoren wie etwa die Stadt Innsbruck und das Land Tirol können in die Arbeitsgemeinschaft
aufgenommen werden.

Im Fall von Innsbruck waren daher folgende Institutionen verantwortlich:

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, AMS Österreich, AMS Tirol, Büro für
Öffentlichkeitsarbeit der Universität Innsbruck, SoWi-Holding der Universität Innsbruck, LSR
Tirol, Wirtschaftskammer Tirol, TFBS Elektronik.


2

Ad 3. und 4.:

Bei der Auswahl der Vertretungskörperschaften sollen Fragen im Zusammenhang mit Bildungs-,
Ausbildungs- und Weiterbildungsentscheidungen unterschiedlicher Fachbereiche (Medizin, Recht,
Ingenieurwissenschaften...) und Interessengruppen (Arbeitnehmer/innen, Wirtschaft, Studierende...)
abgedeckt werden.

Ad 5. :

Diese Organisationen hatten die Möglichkeit die Organisatoren zu kontaktieren und sich für die
Messe anzumelden. Wenn die Raumkapazitäten bereits erschöpft sind, besteht für sie die Chance,
sich am Rahmenprogramm (täglich: Präsentationen, Vorträge, Gesprächsrunden) zu beteiligen.

Ad 6. und 7.:

Nein. Die Bundesschülerinnen- und Bundesschülervertretung sowie die Landesschülerinnen- und
Landesschülervertretungen wurden bisher noch nie eingeladen an Messen teilzunehmen, da die
Fragestellungen der BeSt3 primär in den Bereichen Ausbildung, Studium und Beruf liegen.

Ad 8. und 9.:
Ja, telefonisch.

Ad 10.:

Nein, da die zuständige Arbeitsgruppe vor Ort   eine Teilnahme der AKL für nicht zielführend

erachtet hat.

Ad 11.:
Nein.

Ad 12.:

Diejenigen die sich 2002 interessiert haben, ja.