3530/AB XXII. GP

Eingelangt am 29.12.2005
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

An den                                                                                               Zl. LE.4.2.4/0083-I 3/2005

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 21.12.2005

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Dr. Gabriela Moser,

Kolleginnen und Kollegen vom 3. November 2005, Nr. 3571/J,

betreffend „Kühlschrank-Pickerl“

 

 

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen vom 3. November 2005, Nr. 3571/J, betreffend „Kühlschrank-Pickerl“, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu Frage 1:

 

Die Jahresabschlüsse samt Lagebericht der UFH Umweltforum Haushalt Privatstiftung und der UFH Umweltforum Haushalt GmbH & Co KG werden jährlich entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer einer Abschlussprüfung unterzogen. Sämtliche Jahresabschlüsse haben vom Abschlussprüfer einen uneingeschränkten Be-stätigungsvermerk erhalten.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

 

Die angefallenen Zinsen wurden und werden vertragskonform für den Aufbau des Entsorgungssystems und dessen Betrieb verwendet. Die in der Anfrage für den Zeitraum 1993 bis Ende 2004 angeführten Einnahmen aus Zinsen in der Höhe von € 16,739.870,- sind richtig.

 

Allerdings stehen diesen Zinserträgen im gleichen Zeitraum Systemkosten in der Höhe € 11,932.508,- sowie diverse Aufwendungen und Steuerzahlungen gegenüber. Für die Abwicklung der Rückzahlung sind ca. € 4,000.000,- zu veranschlagen. Unter Berücksichtigung dieser Kosten sind die aus den Zinsen erwirtschafteten Mittel aufgebraucht.

 

Die Zinsen stellen den einzigen Mittelzufluss für den Erhalt und Betrieb des Entsorgungssystems dar. Die rechtliche Zulässigkeit dieser aus ökonomischen Gründen notwendigen Vorgehensweise des UFH wurde in Gutachten geprüft und bestätigt. Es wurde auch bestätigt, dass kein Anspruch auf Rückzahlung der Zinsen besteht. Hiezu liegt ein öffentlich zugängliches Rechtsgutachten von zwei Universitätsprofessoren vor.

 

Zu Frage 4:

 

Die Durchführung der Rückabwicklung wurde genauestens geplant und intensiv vorbereitet. Die Arbeiterkammer war gemeinsam mit dem UFH in die Planung eingebunden und an der Vorbereitung beteiligt. Letztlich ist die AK jedoch entgegen aller Vereinbarungen alleine vorzeitig an die Öffentlichkeit getreten, wobei sie gleichzeitig das UFH desavouiert hat und die betroffenen KonsumentInnen irritiert. Daraufhin wurden vom UFH die ursprünglich mit der AK geplanten Vereinbarungen mit dem BMLFUW abgeschlossen, dessen Anliegen es von Beginn an war, dass die durch die EAG-Verordnung möglich gewordene Rückzahlung möglichst zügig erfolgt.

 

Zu den Fragen 5 bis 8:

 

Letztbegünstigter der UFH Privatstiftung ist laut Stiftungserklärung die Republik Österreich mit der Auflage, die ihr hieraus zufließenden Mittel für Zwecke des Umweltressorts zu verwenden. Primär sind jedenfalls die Ansprüche der Rückzahlungsberechtigten zu befriedigen, wobei alle gesetzlichen Erfordernisse erfüllt werden, um die Mittel auch längerfristig für die Berechtigten zur Verfügung stellen zu können.

 

 

 

Zu Frage 9:

 

Die UFH Umweltforum Haushalt Privatstiftung hat im Jahr 2005 zwei Sammel- und Verwertungssysteme gegründet:

1. die UFH Elektroaltgeräte System Betreiber GmbH für die Entsorgung von Großgeräten, Kühl- und Gefriergeräten, Bildschirmgeräten einschließlich Bildröhrengeräten und Elektrokleingeräten,

2. die UFH Altlampen Systembetreiber GmbH für die Entsorgung von Gasentladungslampen (beide 1060 Wien, Mariahilfer Straße 37-39).

Die UFH Elektroaltgeräte System Betreiber GmbH wurde mit einem voll einbezahlten Stammkapital von € 35.000,- und die UFH Altlampen Systembetreiber GmbH mit einem zur Hälfte einbezahlten Stammkapital von € 17.500,- ausgestattet.

 

Durch die Gründung der beiden Gesellschaften und die völlig getrennte Finanzgebarung aller Unternehmungen wird eine einwandfreie und nachvollziehbare Trennung des alten „Kühlschrank-Pickerlsystems“ vom neuen Entsorgungssystem sichergestellt. Die Einzahlung der Stammkapitalien für beide Gesellschaften in der Höhe von zusammen € 52.500,- wurden nicht aus zweckgebundenen Geldern der Entsorgungsbeiträge finanziert.

 

Darüber hinaus entsprechen sämtliche zwischen der UFH Umweltforum Haushalt Privatstiftung  bzw. der UFH Umweltforum Haushalt GmbH & Co KG und den beiden neuen Gesellschaften bestehenden Rechtsbeziehungen den allgemeinen rechtlichen Grundsätzen, ohne dass es zu einer Bevorzugung kommt.

 

Zu Frage 10:

 

Im Rahmen der Rückzahlungsaktion wurden keinerlei entgeltliche Fernseh-Spots beauftragt. Bei allen in Radio und Fernsehen gebrachten Informationen und Interviews handelte es sich um kostenlose redaktionelle Beiträge (z.B.: Eco-Austria, Willkommen Österreich, ZiB, …).

 

 

 

 

 

Zu den Fragen 11 und 12:

 

Alle Kosten für Entwurf, Druck und Verteilung des Rückzahlungsfolders wurden ausschließlich vom UFH bestritten. Der Folder enthält ausschließlich sachliche Informationen, um den Anspruchsberechtigten mit Hinweis auf die neue Rechtslage mitzuteilen, wie sie zu ihrem Geld kommen.

 

 

Der Bundesminister: