3538/AB XXII. GP

Eingelangt am 03.01.2006
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

 

Parlament

1017  Wien

 

 

 

 

 

 

DVR: 0000051

 

GZ: 4013/22/1-II/BVT/1/05

 

                           

                    

 

Wien, am  Dezember  2005

 

 

Die Abgeordneten Parnigoni, Krainer und GenossInnen haben am 18. November 2005 unter der Nummer 3637/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „‘Tierschutzpassagen‘ im Verfassungsschutzbericht 2005“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich auf Grund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2

 

Unter „Militantem Tierschutz“ sind ausschließlich Aktivitäten zu verstehen, die sich außerhalb des Rechtsrahmens bewegen. In der Diktion des Verfassungsschutzberichtes wird mit den Begriffen der „Tierrechtsbewegung“ bzw. „Tierrechtsgruppe“ eine Abgrenzung zum allgemein anerkannten Tierschutz, der innerhalb der Rechtsnormen ausgeübt wird, gezogen. Den gewonnen Erkenntnissen zufolge, ziehen die im Verfassungsschutzbericht beschriebenen „Tierrechtsgruppen“ selbst eine Grenze zu den aus ihrer Überzeugung zu zurückhaltend bzw. zu einseitig agierenden Tierschutzorganisationen. Militante Tierrechtsgruppen planen zur Umsetzung ihrer Vorstellungen zum Tierschutz vorsätzlich und bewusst den Rechtsbruch in ihre Aktivitäten bis hin zur Verwirklichung strafrechtlich relevanter Tatbestände ein.

 

Zu den Fragen 3 und 4

 

Da die Intention der österreichischen Sicherheitsbehörden keinesfalls die allgemeine Kriminalisierung des Tierschutzes ist, werden die in der Beantwortung der vorhergehenden Fragen gemachten Klarstellungen in geeigneter Form Eingang in künftige Verfassungsschutzberichte finden, um eventuelle Missverständnisse zu vermeiden.

 

Zu Frage 5

 

Es ist evident, dass es in den vergangenen Jahren diverse Verbindungen und Kontakte zwischen der militanten Tierrechtsszene und der linksextremen Szene gegeben hat.

 

Zu den Fragen 6 und 7

 

Der jährliche Verfassungsschutzbericht erscheint seit 1997. In allen bisherigen Verfassungsschutzberichten wurde dem „Militanten Tierschutz“ ein eigenes Kapitel gewidmet. Gegenüber dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung sind seitens der rund 200 in Österreich tätigen Tierschutzorganisationen bis dato keine konkreten Befürchtungen geäußert worden, dass die Behandlung der Militanten Tierschutzszene im Verfassungsschutzbericht negative Auswirkungen auf das Sammeln von Spenden und das Werben von Mitgliedern haben könnte. Im Übrigen darf auf die Beantwortung zu den Fragen 3 und 4 verwiesen werden.