3555/AB XXII. GP

Eingelangt am 12.01.2006
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-10.000/0051-I/CS3/2005     DVR:0000175

 

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017   Wien

 

Wien, 11. Jänner 2006

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3624/J-NR/2005 betreffend die Sicherheit der Reisenden in übervollen Zügen, die die Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig und GenossInnen am 16. November 20005 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Gibt es Sicherheitsrichtlinien bezüglich der maximalen Anzahl der in einem Wagon stehend mitreisenden Fahrgäste?

1a) Wenn ja, - Wie lautet diese Richtlinie und wie wurde sie dem Zugpersonal 

      bekannt gemacht?

1b) Wenn nein, - warum existiert eine solche Richtlinie bislang nicht?

 

Antwort:

Rein technisch sind Schienenfahrzeuge, die für Personenbeförderung vorgesehen sind - auch jene der ÖBB - so ausgelegt (Strukturfestigkeit, Bremstechnik usw.), dass alle Personen, die irgendwie Platz finden (auch dichte Stehplatzbelegung mit 4 Personen pro Quadratmeter) befördert werden können.

Da meinem Ressort im 2. Quartal dieses Jahres aus mehreren Quellen Informationen zugingen, dass es namentlich bei Großveranstaltungen und zu Verkehrsspitzenzeiten in Ballungsräumen nicht zuletzt durch die Nutzung von Fernverkehrszügen durch Nahverkehrsreisende zu Überbesetzungen in ÖBB-Zügen kommt, wurde dieses Thema im August und zuletzt Anfang November dieses Jahres mit dem verantwortlichen Betriebsleiter der ÖBB-PV AG sowie Sachverständigen erörtert.

 

Als Ergebnis hat die ÖBB-PV AG Bestimmungen hinsichtlich des Verhaltens des Zugbegleitpersonals auch bei Überfüllungen in die Neuauflage des so genannten Österreichischen Eisenbahnen - Personen- und Reisegepäcktarifs (ÖPT) aufgenommen. Diese ab dem aktuellen Fahrplanwechsel (2005-12-11) gültigen Bestimmungen werden den im Einzelfall entscheidungsbefugten Zugbegleitern vorerst per Dienstanweisung kundgemacht und sollen künftig in die allgemeinen Geschäftsbedingungen der ÖBB-PV AG einfließen.

 

Frage 2:

Erwägen Sie als ressortzuständiger Minister die ÖBB zu einer solchen Richtlinie zu veranlassen?

 

2a) Wenn ja, - wann?

2b) Wenn nein, - warum nicht?

 

Antwort:

Dies ist, wie oben bereits dargelegt, bereits geschehen. Darüber hinaus wurden bereits jetzt bei einzelnen überfüllten Zügen entsprechende Maßnahmen gesetzt, in dem Passagieren auf den nachfolgenden Zug verwiesen wurden.

 

Frage 3:

Haben Sie überfüllte Züge als Sicherheitsrisiko erkannt, und welche Maßnahmen haben Sie diesbezüglich getroffen?

 

Antwort:

Ein Sicherheitsrisiko könnte in seltenen Fällen bei Evakuierungsnotwendigkeit eines Wagens bestehen, was vor allem seitens der in den Fahrzeugzulassungsverfahren involvierten Experten für den vorbeugenden Brandschutz eingebracht wurde. Deshalb wurden auch die Fragen von Gepäckstücken, die die entsprechenden Fluchtwege bzw. zum Beispiel den Zugang zu Handfeuerlöschern im Bedarfsfall versperren, in die Überlegungen und folglich auch in die oben genannten Richtlinien einbezogen.

 

Frage 4: 

Wer ist haftbar, wenn bei medizinischen Notfällen (Kreislauf, Diabetes, Unfälle) auf Grund der überfüllten Wagons nicht rasch genug Hilfe geleistet werden kann?

 

Antwort:

Dies ist eine reine Rechtsfrage, die aufgrund des Einzelfalles gemäß den einschlägigen Haftungsregelungen – Beförderungsbedingungen und Betriebsvorschriften – für Eisenbahnverkehrsunternehmen zu klären ist.

 

Frage 5:

Wie viele Reisende dürfen in einem Wagon mit 66 Sitzplätzen, und wie viele in einem Zug mit 300 Sitzplätzen befördert werden?

 

Antwort:

Wie oben angeführt, erweisen sich zahlenmäßige Festlegungen als nicht praxisgerecht, vor allem deshalb, weil sie von einigen weiteren Umständen (Belegung mit Handgepäck, Notwendigkeit der Zugbewirtschaftung, Belegungsdauer usw.) abhängig sind. Grundsätzlich sind stehende Reisende ausschließlich im Nahverkehr auf Dauer vertretbar, was seitens der Bahnbetreiber auch durch bedarfsgerechte Zugbildung (Verstärkungswagen, Fahrplangestaltung,…) angestrebt wird.

 

Frage 6:

Sind Ihnen ähnliche Beschwerdefälle von anderen Bahnstrecken bekannt? (Wenn ja – von welchen?)

 

Antwort:

Vor allem im Abschnitt Wien Südbahnhof – Wiener Neustadt Hauptbahnhof und zurück treten zu Verkehrsspitzenzeiten wiederholt leichte und selten beträchtliche Überbelegungen auf, auf anderen Strecken nur in Zusammenhang mit Großveranstaltungen und dann sehr selten.

 

Mit freundlichen Grüßen