3558/AB XXII. GP

Eingelangt am 13.01.2006
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BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien                                                                                                                      GZ 10.000/0164-III/4a/2005

                                                                                           

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                     

                                                                                                            Wien, 12. Januar 2006                                   

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3607/J-NR/2005 betreffend arbeitsrechtliche Situation und sanierungsbedürftige Universitätsgebäude, die die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen am 15. November 2005 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1. und 8.:

Die Universitätsgebäude sind Mietgebäude, die laufend erhalten, saniert und adaptiert werden. Dies ist eine gemeinschaftliche Aufgabe von Mieter und Vermieter. Der Vermieter verwendet dafür die von den Universitäten bezahlten Mieten. Falls diese nicht ausreichen, müssen mit den Universitäten Zuschlagsmieten vereinbart werden.

 

Die Generalsanierungsoffensive wird über Zuschlagsmieten finanziert werden. Diese werden den Universitäten zusätzlich zum Globalbudget zur Verfügung gestellt. Damit wird gleichzeitig sichergestellt, dass sie nicht zu Lasten von Lehre und Forschung geht.

 

Ad 2. und 3.:

Gemeinsam mit den Universitäten und der Bundesimmobiliengesellschaft wurde der voraussichtliche Generalsanierungsbedarf bis 2013 erhoben. Die einzelnen Vorhaben befinden sich in unterschiedlichen Planungsstadien und können daher nicht alle gleichzeitig durchgeführt werden. In der am 8. November 2005 mit den Universitäten abgeschlossenen Vereinbarung wurde festgelegt, dass in den nächsten fünf Jahren zunächst 500 Mio. € zur Sanierung und Modernisierung der Universitätsgebäude zur Verfügung stehen.

 

Ad 4., 9. und 10.:

Im Zuge der Erhebung des Generalsanierungsbedarfes war mit den Universitäten abgestimmt, dass nur solche Vorhaben als Generalsanierungen eingestuft werden, bei denen ein ganzes Gebäude oder Gebäudetrakte durchgehend saniert werden müssen. In den anderen von den Universitäten genannten Objekten sind laufend Erhaltungsmaßnahmen des Vermieters und der Mieter erforderlich. Die Meldungen der einzelnen Universitäten waren sehr unterschiedlich. Einerseits wurden alle Objekte einer Universität aufgelistet, in denen auch nur laufende Erhaltungsmaßnahmen zu setzen waren, bei anderen Universitäten wurden keine oder nahezu keine Angaben gemacht.

 

Das mit den Universitäten ab 2007 vereinbarte Globalbudget wird auch Mittel für die Instandhaltung und Instandsetzung der Universitätsgebäude außerhalb der Generalsanierungen bereitstellen. Dabei entscheiden die Universitäten selbständig, welche Maßnahmen in welchen Gebäuden zu welchem Zeitpunkt gesetzt werden.

 

Ad 5., 6. und 7.:

Laut den dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur vorliegenden Informationen konnten für die aufgetretenen derartigen Fälle rasch Lösungen an den Universitäten gefunden werden. Hinsichtlich der Frage der Bereitstellung zusätzlicher budgetärer Mittel wird auf die Beantwortung der Fragen 2 und 3 verwiesen.

 

Ad 11.:

Ziel der Gespräche mit Vertretern der Rektorenkonferenz war die Sicherstellung des Globalbudgets 2007 bis 2009 sowie die Festlegung der zusätzlichen Mittel für die Generalsanierung. Das Verhandlungsergebnis wurde von der gesamten Rektorenkonferenz einhellig begrüßt.

 

Ad 12.:

Es ist unrichtig, dass „die Mietobjekte in keiner Weise den Arbeitnehmerschutzbestimmungen gerecht werden“. Die Universitätsgebäude werden von den Arbeitsinspektoraten regelmäßig begangen. Ihre Auflagen richten sich an den Vermieter und/oder Mieter und sind von diesen unter Beachtung der Fristerstreckung bei Generalsanierungsplänen in angemessener Frist zu beheben.

 

Ad 13.:

Den Universitäten werden keine „Budgetmittel für die Sanierung/Mängelbehebung verweigert“. Die Universitäten verfügen über ein Globalbudget, aus dem sie auch Behördenauflagen, wie den Arbeitnehmerschutz, zu finanzieren haben. Dieses Globalbudget wird ab 2007, wie bereits erwähnt und wie mit den Rektoren vereinbart, beträchtlich aufgestockt. Dazu kommen noch die zusätzlichen Mittel für die Generalsanierungsoffensive.

 

Ad 14.:

Der Generalsanierungsbedarf gemäß § 112 Abs. 2 UG 2002 wurde mit jeder Universität und der Bundesimmobiliengesellschaft abgestimmt (das Ergebnis lag Mitte November 2004 vor).

 

Ad 15.:

Nach § 112 Abs. 2 war der Generalsanierungsbedarf im Einvernehmen mit den Universitäten zu erheben. Unabhängig davon sind Mängelbehebungen und Maßnahmen zu deren Beseitigung unter Einbeziehung des Vermieters in jedem Gebäude ein laufender Prozess und können nicht stichtagsbezogen gesehen werden.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Elisabeth Gehrer eh.