3558/AB XXII. GP
Eingelangt am 13.01.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
![]()
![]()
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien GZ
10.000/0164-III/4a/2005
Wien, 12. Januar 2006
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3607/J-NR/2005 betreffend arbeitsrechtliche Situation und sanierungsbedürftige Universitätsgebäude, die die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen am 15. November 2005 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1. und 8.:
Die Universitätsgebäude
sind Mietgebäude, die laufend erhalten, saniert und adaptiert werden. Dies ist
eine gemeinschaftliche Aufgabe von Mieter und Vermieter. Der Vermieter
verwendet dafür die von den Universitäten bezahlten Mieten. Falls diese nicht
ausreichen, müssen mit den Universitäten Zuschlagsmieten vereinbart werden.
Die
Generalsanierungsoffensive wird über Zuschlagsmieten finanziert werden. Diese
werden den Universitäten zusätzlich zum Globalbudget zur Verfügung gestellt.
Damit wird gleichzeitig sichergestellt, dass sie nicht zu Lasten von Lehre und
Forschung geht.
Ad 2. und 3.:
Gemeinsam mit den
Universitäten und der Bundesimmobiliengesellschaft wurde der voraussichtliche
Generalsanierungsbedarf bis 2013 erhoben. Die einzelnen Vorhaben befinden sich
in unterschiedlichen Planungsstadien und können daher nicht alle gleichzeitig durchgeführt
werden. In der am 8. November 2005 mit den Universitäten abgeschlossenen
Vereinbarung wurde festgelegt, dass in den nächsten fünf Jahren zunächst 500
Mio. € zur Sanierung und Modernisierung der Universitätsgebäude zur Verfügung
stehen.
Ad 4., 9. und 10.:
Im Zuge der Erhebung des
Generalsanierungsbedarfes war mit den Universitäten abgestimmt, dass nur solche
Vorhaben als Generalsanierungen eingestuft werden, bei denen ein ganzes Gebäude
oder Gebäudetrakte durchgehend saniert werden müssen. In den anderen von den
Universitäten genannten Objekten sind laufend Erhaltungsmaßnahmen des
Vermieters und der Mieter erforderlich. Die Meldungen der einzelnen
Universitäten waren sehr unterschiedlich. Einerseits wurden alle Objekte einer
Universität aufgelistet, in denen auch nur laufende Erhaltungsmaßnahmen zu
setzen waren, bei anderen Universitäten wurden keine oder nahezu keine Angaben
gemacht.
Das mit den Universitäten
ab 2007 vereinbarte Globalbudget wird auch Mittel für die Instandhaltung und
Instandsetzung der Universitätsgebäude außerhalb der Generalsanierungen
bereitstellen. Dabei entscheiden die Universitäten selbständig, welche
Maßnahmen in welchen Gebäuden zu welchem Zeitpunkt gesetzt werden.
Ad 5., 6. und 7.:
Laut den dem
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur vorliegenden
Informationen konnten für die aufgetretenen derartigen Fälle rasch Lösungen an
den Universitäten gefunden werden. Hinsichtlich der Frage der Bereitstellung
zusätzlicher budgetärer Mittel wird auf die Beantwortung der Fragen 2 und 3
verwiesen.
Ad 11.:
Ziel der Gespräche mit
Vertretern der Rektorenkonferenz war die Sicherstellung des Globalbudgets 2007
bis 2009 sowie die Festlegung der zusätzlichen Mittel für die Generalsanierung.
Das Verhandlungsergebnis wurde von der gesamten Rektorenkonferenz einhellig
begrüßt.
Ad 12.:
Es ist unrichtig, dass „die
Mietobjekte in keiner Weise den Arbeitnehmerschutzbestimmungen gerecht werden“.
Die Universitätsgebäude werden von den Arbeitsinspektoraten regelmäßig
begangen. Ihre Auflagen richten sich an den Vermieter und/oder Mieter und sind
von diesen unter Beachtung der Fristerstreckung bei Generalsanierungsplänen in
angemessener Frist zu beheben.
Ad 13.:
Den Universitäten werden
keine „Budgetmittel für die Sanierung/Mängelbehebung verweigert“. Die
Universitäten verfügen über ein Globalbudget, aus dem sie auch
Behördenauflagen, wie den Arbeitnehmerschutz, zu finanzieren haben. Dieses
Globalbudget wird ab 2007, wie bereits erwähnt und wie mit den Rektoren
vereinbart, beträchtlich aufgestockt. Dazu kommen noch die zusätzlichen Mittel
für die Generalsanierungsoffensive.
Ad 14.:
Der Generalsanierungsbedarf
gemäß § 112 Abs. 2 UG 2002 wurde mit jeder Universität und der
Bundesimmobiliengesellschaft abgestimmt (das Ergebnis lag Mitte November 2004
vor).
Ad 15.:
Nach § 112 Abs. 2 war der
Generalsanierungsbedarf im Einvernehmen mit den Universitäten zu erheben.
Unabhängig davon sind Mängelbehebungen und Maßnahmen zu deren Beseitigung unter
Einbeziehung des Vermieters in jedem Gebäude ein laufender Prozess und können
nicht stichtagsbezogen gesehen werden.
Die Bundesministerin:
Elisabeth Gehrer eh.