3585/AB XXII. GP
Eingelangt am 19.01.2006
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
JOSEF PRÖLL
Bundesminister

An den Zl. LE.4.2.4/0086 -I 3/2005
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien Wien, am 17. JAN. 2006
Gegenstand: Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Mag. Johann Maier, Kolleginnen
und Kollegen vom 6. Dezember 2005, Nr. 3693/J, betreffend
elektronische Dienstausweise und Datenschutz
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen vom 6. Dezember 2005, Nr. 3693/J, betreffend elektronische Dienstausweise und Datenschutz, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Allgemeines:
Die 2. Dienstrechtsnovelle 2005 soll auch eine Neufassung des § 60 BDG 1979 erhalten, der festlegt, dass die Bürgerkartenfunktion künftig auch auf Dienstausweisen verfügbar sein soll.
Eine Übergangsbestimmung in § 247 BDG 1979 sorgt aber dafür, dass Dienstausweise, die die Anforderungen der Bürgerkartenfunktion nicht erfüllen, jedenfalls noch bis 31. Dezember 2006 ausgestellt werden können und erst mit Ablauf des 31. Dezember 2008 ihre Gültigkeit verlieren.
Zu Frage 1:
Nein.
Im Jahr 2006 sollen alle Bedienstete der Zentralstelle eine bürgerkartenfähige Dienstkarte bekommen. Weiters ist geplant, für etwa 150 Bedarfsträger ein Personenzertifikat (=Bürgerkartenfunktion) auszugeben.
Zu Frage 2:
Wie im PVG geregelt, wird die Zustimmung der Personalvertretung eingeholt werden.
Zu Frage 3:
Es wird grundsätzlich angestrebt, dass für neue elektronische Dienstkarten/Dienstausweise die Eignung für eine Zutrittskontrolle/Schlüsselfunktion zumindest technisch vorbereitet, d.h. für den Bedarfsfall ermöglicht wird. Derzeit sind Zutrittskarten für Sicherheitssperren des Regierungsgebäudes an alle Bediensteten ausgegeben, die mit elektronischen Chips, aber rein äußerlich nur mit einer Nummer versehen sind.
Es wird noch geprüft, ob bei Einführung neuer Dienstkarten diese Zutrittskarten aus Praktikabilitäts- und Kostengründen von der Dienstkarte ersetzt und somit eingespart werden.
Zu Frage 4:
Die Missbrauchskontrolle erfolgt durch den Dienstgeber selbst, überwacht durch die Datenschutzkommission.
Zu Frage 5:
Die Ausstattung mit zusätzlichen Daten oder Funktionen über die Bürgerfunktion hinaus ist auf der Karte weder vorgesehen, noch möglich.
Zu den Fragen 6 bis 9:
Es wurde bisher keine Beauftragung durchgeführt, eine Beauftragung wird unter Einbindung der „Bundesbeschaffungs- GmbH“ erfolgen.
Zu den Fragen 10 und 11:
Da keine Angebote eingeholt wurden, können die Kosten auch nicht abgeschätzt werden.
Zu den Fragen 12 bis 19 und 21:
Hiezu darf ich auf die Beantwortung der gleich lautenden Fragen durch den Herrn Bundeskanzler verweisen.
Frage 20:
a) Ein Zutrittssystem besteht bereits.
Bezüglich der Antworten zu b) und c) verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 3684/J durch den Herrn Bundeskanzler.
Der Bundesminister: