3588/AB XXII. GP

Eingelangt am 20.01.2006
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BM für Gesundheit und Frauen

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGF-11001/0153-I/3/2005

Wien, am      20. Jänner 2006

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 3677/J der Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

Frage 1:

Bitterschokolade ist im Proben- und Revisionsplan der Warengruppe 1001 (Kakao und Kakaoerzeugnisse) zuzuordnen.

 

Von den Instituten der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit wurden vom Jahr 2002 bis Mitte Dezember 2005 im Gesamten 1070 Proben der Warengruppe 1001 untersucht. Da es sich teilweise um Mischerzeugnisse handelte und auch die Probenbezeichnung in vielen Fällen keine eindeutige Zuordnung ermöglichte, war eine Trennung bzw. ein Herausfiltern der Bitterschokoladenprodukte in dieser Warengruppe nicht möglich. (Die Parameter mit der Häufigkeit der Untersuchungen können der Beilage entnommen werden.)

 

Im Institut für Lebensmitteluntersuchung in Linz wurden in den Jahren 1992/93 Schokolade-Proben auf eine Kontamination mit Cadmium, Blei und Quecksilber untersucht. Da nur Spuren von Cadmium feststellbar waren und auch keine Grenzwerte vorgegeben waren, wurden Schwermetalluntersuchungen in Schokolade vorläufig nicht weiter durchgeführt.

 

Aufgrund des Artikels in der Zeitschrift ÖKO-Test wurden im Dezember 2005 wieder Schokoladeproben auf Cadmium untersucht.

 

Die Untersuchungsergebnisse lauten (in mg/kg):

 

7 Bitterschokoladen: 0,261; 0,045; 0,0487; 0,0696; 0,1529; 0,1959; 0,02633;

1 Weiße Schokolade: 0,044

 

 

Beurteilung der Proben der Warengruppe 1001 ( Kakao und Kakaowaren) von 2002 bis Dezember 2005

 

910 Proben wurden nicht beanstandet.

 

3 Proben wurden als gesundheitsschädlich (Insekten, Mäuseexkremente, enthält Kunststoffteil – Parteienbeschwerde) beurteilt.

 

20 Proben wurden als verdorben (10 Proben wegen Schädlingen, 9 Proben wegen der Organoleptik, 1 Probe wegen Schädlingen und Verstoß gegen die Hygieneverordnung – Lagerung) beurteilt.

 

Bei 70 Proben wurde ein Verstoß gegen die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (bei 5 Proben auch gegen die Verordnung Kakao- und Schokoladenerzeugnisse 2003) festgestellt.

 

8 Proben wurden laut Lebensmittelkennzeichnungsverordnung ermahnt.

 

12 Proben wurden als wertgemindert (Organoleptik; bei 3 Proben auch Verstoß gegen die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung; bei 1 Probe auch Verstoß gegen die Verordnung Kakao- und Schokoladenerzeugnisse 2003; bei 1 Probe zusätzlich falsch bezeichnet – zu lange Haltbarkeitsangabe) beurteilt.

 

Bei 11 Proben wurde ein Verstoß gegen die Verordnung Kakao- und Schokoladenerzeugnisse 2003 festgestellt.

 

3 Proben wurden als falsch bezeichnet (bei einer Probe auch ein Verstoß gegen die Nährwertkennzeichnungsverordnung) beurteilt.

 

1 Probe verstieß gegen die Nährwertkennzeichnungsverordnung.

 

3 Proben verstießen gegen den § 20 des LMG 1975 (Hygiene).

 

5 Proben verstießen gegen die Hygieneverordnung (Lagerung).

 

1 Probe verstieß gegen den § 28 des LMG 1975 (Gebrauchsgegenstände) und gegen die Spielzeugverordnung (es handelte sich bei dieser Probe um ein Schokoladeprodukt mit Spielzeug).

 

Die Beurteilung von 22 Proben ist noch offen.

 

Frage 2:

Im Hinblick auf den vorbeugenden Gesundheitsschutz und das ALARA-Prinzip (As Low As Reasonably Achievable - so niedrig wie vernünftigerweise erreichbar) und basierend auf Auftretensdaten - die Basis für eine Höchstwertregelung sind ‑, ist eine harmonisierte Regelung von Cadmium in Kakao bzw. Kakaoerzeugnissen zu begrüßen.

 

Folgende Daten, z.T. aus Österreich, stehen in diesem Zusammenhang zur Verfügung:

 

Aus dem Gutachten des Instituts für Ernährungswissenschaften aus dem Jahre 1999 (Elmadfa I., Burger P.: „Expertengutachten zur Lebensmittelsicherheit. Cadmium“), das im Auftrage des Bundeskanzleramtes erstellt wurde, geht hervor, dass den größten Beitrag zur Cadmium-Aufnahme in Österreich Gemüse (31%) und Getreide (25%) leisten.

Kakaoprodukte (Kakaogetränke und Schokolade) tragen mit 11% zur Cadmium-Aufnahme der Erwachsenen bei, was einer PTWI-Auslastung von rund 1,4% (Annahme des KG von 70 kg) entspricht.

Kinder und Jugendliche nehmen mehr Cadmium über Kakaoprodukte auf (21%; PTWI-Auslastung rund 4,8% bei Annahme eines KG von 40 kg), jedoch weniger über Gemüse.

 

Laut dem Österreichischen Ernährungsbericht aus dem Jahre 2003, der vom Institut für Ernährungswissenschaften im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen herausgegeben wurde, wird der toxikologische Grenzwert von 1 µg/kg KG/Tag von keiner Bevölkerungsgruppe, auch nicht an der 95. Perzentile, überschritten. Berücksichtigt wurden jene Lebensmittelgruppen (mit den entsprechenden Höchstgehalten), die am stärksten belastet sind und am stärksten zur Cadmiumaufnahme durch die Nahrung beitragen.

 

Aktuellere Daten aus dem Jahre 2004 werden durch den SCOOP-Bericht geliefert, der ebenfalls nur von einem geringen Beitrag durch die Lebensmittelgruppe „Confectionary“ zur Cadmiumexposition der Bevölkerung berichtet, verglichen mit anderen Lebensmittelgruppen wie Getreide, Obst, Gemüse, Fleisch und Fisch.

 

Aufgrund des Cadmiumbeitrages in die Ernährung über Kakao- und Kakaoerzeugnisse wird geplant, dieses Thema an die EU-Arbeitsgruppe „Industriekontaminanten“ heranzutragen und damit auf EU-Ebene zu behandeln.

 

Frage 3:

Dem gesundheitlichen Verbraucher/innenschutz ist natürlich allerhöchste Priorität beizumessen und es sind sämtliche Maßnahmen zu treffen, um den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher zu gewährleisten.

 

 

Beilage

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin

 

 

 


Parl. Anfrage 3677/J aus Dez. 2005

Cadmium in Schokolade

19.12.2005

 

Kriterien 2002 bis Mitte Dez. 2005

wie oft untersucht

Lebensmittelkennzeichnungsverordnung

immer

Lactose

häufig

Saccharose

häufig

Verordnung über Kakao- und Schokoladeerzeugnisse

regelmäßig

Wasser

häufig

Salmonellen

häufig

Schimmelpilze

vereinzelt

Nährwertkennzeichnung

vereinzelt

Überprüfung der Anmeldung bei diät. Produkten

bei Bedarf

Gesamtalkaloide (Summe Theobromin und Coffein)

häufig

Aflatoxin

A9 aus 2004

Fettgehalt

ab 2003:regelmäßig

Triglyceridspektrum

ab 2003: regelmäßig

fettfreie Kakaotrockenmasse

häufig

Cadmium mg/kg

7 Bitterschokoladen:0,261; 0,045; 0,0487; 0,0696; 0,1529; 0,1959; 0,02633;                                    1 Weiße Schokolade: 0,044

Erdnussprotein

vereinzelt

Glucose

häufig

Fructose

häufig

Saccharose

häufig

Balaststoffe

vereinzelt

Mikrobiologische Untersuchung

selten

Verunreinigungen (Schädlinge, Exkremente etc.)

bei Bedarf

Untersuchung auf gentechnische Veränderung

bei Schwerpunktaktion

Getreideprolamine bezogen auf Europ. Gliadin-Standard

vereinzelt

Acrylamid

vereinzelt

Organoleptischer Befund

immer

Trockenmasse

häufig

Alkaloide

häufig

Fettsäuremethylester

häufig

Kakaobutter (berechnet aus den Fettsäuremethylesterspektrum)

häufig

Berechnung der Zusammensetzung der Schokoladenmasse

häufig

Cadmium im Jahr 1992/93 - Ergebnis: Spuren

selten

Blei im Jahr 1992/93

selten

Quecksilber 1992/93

selten