3596/AB XXII. GP

Eingelangt am 26.01.2006
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BM für soziale Sicherheit Generationen und Konsumentenschutz

 

Anfragebeantwortung

 

Herrn             

Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

 

 

                        5- fach

 

 

GZ: BMSG-20001/0060-II/2005

Wien,

 

 

 

 

Betreff:       Parlament

Parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Turkovic-Wendl u. a. betreffend Auswirkungen der Erhöhung des Richtsatzes für allein stehende Ausgleichszulagenbezieher auf 690 Euro, Nr. 3649/J.

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3649/J der Abgeordneten Turkovic- Wendl u.a. wie folgt:

 

Frage 1:

 

Durch die mit 1. 1. 2006 außertourlich auf  € 690.- erfolgende Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes für Alleinstehende wird die für das Jahr 2006 hochgerechnete Armutsgefährdungsschwelle nicht mehr unterschritten.

 

 

Frage 2:

 

Mit der Anhebung per 1. 1. 2006 ist der  Richtsatz für Alleinstehende im Zeitraum von 2000 bis 2006 um insgesamt  € 85,94, das sind 14,2% gestiegen.

 

 

Frage 3:

 

Die außertourliche Erhöhung des Richtsatzes für Alleinstehende kostet auf Basis des Geldwertes 2006 29 Millionen Euro pro Jahr.

 

 

Frage 4:

 

Im vergleichbaren Zeitraum 1994  bis 1999 wurde der Richtsatz für Alleinstehende von (umgerechnet auf Euro) € 545,05 auf € 604,06 angehoben, das sind € 59,1 bzw. 10,8%.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Ursula Haubner