36/AB XXII. GP
Eingelangt am:
14.03.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Bildung,
Wissenschaft und Kultur
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 47/J-NR/2003 betreffend Umsetzung des Rund-
schreibens 22/2002 des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und
Kultur zur sprachlichen
Gleichbehandlung von Frauen und Männern im gesamten Bereich des
Bundesministeriums für Bil-
dung, Wissenschaft und Kultur, die die Abgeordneten Dieter Brosz,
Kolleginnen und Kollegen am
23. Januar 2003 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Bei den drei
angeführten Regierungsvorlagen handelt es sich um Novellierungen von Gesetzen
älte-
ren Datums, bei denen sehr wohl Z 10 der legistischen Richtlinien des
BKA berücksichtigt wurde.
Diese lautet:
„10. Sprachliche Gleichbehandlung von Frau und Mann
In Rechtsvorschriften
sind unsachliche Differenzierungen zwischen Frauen und Männern zu ver-
meiden. Formulierungen sind so zu wählen, dass sie Frauen und Männer
gleichermaßen betreffen."
Seitens des Ressorts wurde dieser Richtlinie in Anlehnung an die
Umsetzung in anderen Ressorts
bereits zu Beginn der 90er-Jahre entsprochen, indem an einleitender
Stelle eine Generalklausel ein-
gefügt wurde (sog. „§ 2a - Bestimmungen"). Anders kann dem
Grundanliegen, das seitens des
Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur verfolgt wird, in
Einzelnovellierungen
nicht entsprochen werden. Im Übrigen enthalten die parlamentarischen
Materialien zu den Novellen
der genannten Gesetze aus den Jahren 1992 und 1993 nähere Begründungen.
Das Bundesministerium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist jedenfalls bemüht, den Grundsatz
des geschlechtergerechten Formulierens in Regierungsvorlagen zu
berücksichtigen, was auch das
aktuelle Beispiel des Universitätsgesetzes 2002 zeigt. Die durchgängige
sprachliche Gleichbehand-
lung im Universitätsgesetz 2002 ist einerseits auf das Rundschreiben
und andererseits darauf zu-
rückzuführen, dass der Themenbereich der
Vollrechtsfähigkeit der Universitäten und des Dien-
strechts selbst Inhalt eines der im
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur initi-
ierten Gender Mainstreaming
Pilotprojekte war.
Ad 2. und 4.:
Die Anwendung eines
geschlechtergerechten Sprachgebrauchs ist auch eine Frage der kontinuierli-
chen Entwicklung. Grundsätzlich wird auf die Umsetzung des
Rundschreibens geachtet, wobei es
wohl auch noch vorkommen kann, dass in einzelnen Schreiben teilweise
die entsprechende Formu-
lierung übersehen wird - diese Umstellung ist auch eine Frage der
Gewöhnung durch die einzelnen
Sachbearbeiter/innen. Dennoch sind an der Glaubwürdigkeit des Ressorts
in der Anwendung ge-
schlechtergerechten Formulierens keine Zweifel angebracht.
Seitens mancher
Sektionen und Abteilungen des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft
und Kultur wird dieser Frage ganz besonderes Augenmerk geschenkt, sowohl
in internen Akten,
Stellungnahmen etc. wie auch nach außen gehenden Schriftstücken (Briefe,
Ausschreibungen, Fol-
der), Publikationen, Beiträge für Websites etc.) Diese Bemühungen
wirken beispielgebend für an-
dere Organisationseinheiten des Hauses.
So entsprechen
beispielweise im Bereich der Erwachsenenbildung sämtliche Formulare (Projektan-
träge usw.) und die Webseite (www.erwachsenenbildung.at)
den Kriterien der sprachlichen Gleich-
behandlung. In den Anforderungen für die Offertlegung zum
Forschungsprogramm „NODE-New
Orientations for Democracy in Europe" wird von den Projektträger/innen
verlangt, bei der Abfas-
sung des Offerts auf einen geschlechtergerechten Sprachgebrauch zu
achten (www.node-
research.at). Geförderte Institutionen und Vereine wurden schriftlich
auf das Rundschreiben bzw.
die Notwendigkeit geschlechtergerechten Formulierens hingewiesen.
Auf die erfolgte Einhaltung der
geschlechtergerechten Formulierung in der Geschäftseinteilung
2002 oder auf die kürzlich herausgegebene
Publikation „Hochschulbericht 2002" wird besonders
verwiesen. Auch in anderen aktuellen
Publikationen wurde versucht, den Grundsatz der sprachli-
chen Gleichbehandlung durchgängig anzuwenden. Schwierigkeiten bestehen
mitunter dort, wo
nicht geschlechtsneutrale Bezeichnungen
gesetzlich vorgegeben sind (z.B. die Bezeichnung „Öster-
reichische Hochschülerschaft" ,
„Gutachterkornmission", „Studentenberatung", „Schülervertretun-
gen" usw.) oder beispielsweise auch
in dienstrechtlichen Angelegenheiten, indem gesetzliche
Grundlagen (wie z.B. das BOG) zitiert werden
müssen.
Ad 3.:
Die Internet-Redaktion hat
selbstverständlich die notwendigen Vorkehrungen zur Umgestaltung
von Webseiten im Sinne des Rundschreibens
getroffen. Es muss jedoch bedacht werden, dass ein
großer Teil des mehrere tausend
Seiten umfassenden Webservice des bm:bwk Texte beinhaltet, die
nicht von der Redaktion verfasst,
sondern nur 1:1 ins Netz gestellt worden sind. Die Redaktion ist
weder berechtigt noch aus Kapazitätsgründen in der Lage, diese Texte
Wort für Wort auf ge-
schlechtergerechte Formulierung zu überprüfen,
geschweige denn die entsprechenden Korrekturen
vorzunehmen. Von der Redaktion
verfasste Texte und solche die ihr von Abteilungen des Hauses
mit dem Ziel einer Publikation im
Internet übermittelt werden, werden natürlich auf geschlechterge-
rechte Formulierungen hin geprüft und erforderlichenfalls entsprechend
korrigiert.
Die Umstellung auf
geschlechtergerechte Formulierungen erfolgt daher aus den angeführten Grün-
den sukzessive, wird aber angesichts des großen Umfangs des
Informationsangebotes im Internet
noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Ad 5.:
Es ist anzunehmen, dass die Entwicklung hin zu einem geschlechtergerechten Sprachgebrauch im
Rahmen der öffentlichen Verwaltung beispielgebend auch für andere Bereiche sein wird.
Ad 6.:
Das Rundschreiben Nr.
22/2002 ist eine Rechtsvorschrift auf der Stufe einer Verwaltungsverord-
nung und verpflichtet die nachgeordneten Organe und alle Bediensteten zu
den angegebenen Maß-
nahmen. Deren Umsetzung ist durch die jeweilige Führungsebene sicherzustellen
und von dieser
laufend zu überprüfen.
Ad 7.:
Geschlechtergerechtes
Formulieren ist auch eine wichtige Grundlage des Gender Mainstreaming, zu
dem sich das
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur bekannt und bereits eine
Reihe von Maßnahmen gesetzt und Projekte initiiert hat (http://www.imag-
gendermainstreaming.at). Die Umsetzung des
geschlechtergerechten Formulierens im Ressort ist
daher auch ein
besonderes Anliegen der ressortinternen Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming (je
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Vertreter/innen aus allen Sektionen) mit dem Ziel, innerhalb des
Ressorts die Sensibilisierung der
Mitarbeiter/innen voranzutreiben.
In Bezug auf die
Überprüfung von Normvorhaben unter dem Aspekt des initiierten Gender Main-
streaming hat das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
bereits am 21. Oktober
2002 eine ressortinterne Schulungsveranstaltung für Legistinnen und Legisten
abgehalten. Seitens
des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen ist zu diesem Thema
noch die Erar-
beitung eines allgemein gültigen und praktikablen Leitfadens geplant,
der diesem Personenkreis zur
Verfügung gestellt werden soll (Ministerratsbeschluss vom 3. April
2002).
Ad 8.:
Siehe Antworten zu den Fragen l, 2, 4 und 6.