360/AB XXII. GP

Eingelangt am 26.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

 

BM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT,

UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Ulli Sima, Kolleginnen und Kollegen vom
29. April 2003, Nr. 358/J, betreffend die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von
Legehennen und das Tierleid durch Käfighaltung in Österreich, beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:

Zu Frage 1:

Das Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich befindet sich in der 2. Stufe:
17.04.2002 Mahnschreiben der Europäischen Kommission (EK),
18.06.2002 Stellungnahme Österreichs zum Mahnschreiben,
17.12.2002 begründete Stellungnahme der EK,

18.02.2003 Stellungnahme der Republik Österreich zur begründeten Stellungnahme
 der EK

Zu Frage 2:

Noch nicht vollständig umgesetzt haben die Länder Kärnten, Salzburg und Vorarlberg. In
allen drei Ländern sind jedoch die Rechtssetzungsakte bereits eingeleitet und stehen vor
dem baldigen Abschluss.


Zu Frage 3:

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
(BMLFUW) hat die Verbindungsstelle der Bundesländer schriftlich auf den
Umsetzungsbedarf aufgrund der Legehennenrichtlinie hingewiesen und hat in seinem
Schreiben auch ersucht, dass in allen Bundesländern die nötigen Umsetzungsmaßnahmen
fristgerecht gesetzt werden.

Zu den Fragen 4 und 5:

Einige Bundesländer setzen nicht jede EU-Richtlinie gesondert, sondern mehrere Richtlinien
oder auch die Vereinbarung nach Art. 15a B-VG zum Schutz von Tieren im
außerlandwirtschaftlichen Bereich gesammelt durch einen Rechtsakt um. Dabei entstehen
für früher umzusetzende Richtlinien zeitliche Verzögerungen.

Zu den Fragen 6 bis 9 und 20:

Bis zum Inkrafttreten einer entsprechenden Bundeskompetenzbestimmung und eines darauf
basierenden Bundestierschutzgesetzes sind die Regelungen über Legehennenhaltung in
Gesetzgebung und Vollziehung Landessache.

Das BMLFUW hat sich jedoch im Rahmen von Maßnahmen der Privatwirtschaftsverwaltung
um eine Verbesserung der Legehennenhaltung bemüht:

-    Bereits seit Anfang der neunziger Jahre gewährt das BMLFUW keine Förderungen für
Käfighaltungsformen mehr.

-     Mit der Sonderrichtlinie des BMLFUW für die Umsetzung der sonstigen Maßnahmen des
österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums kann im Rahmen
der Maßnahme Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben für Investitionen zur
Anpassung der Stallungen zur Erfüllung der geltenden Tierhaltungsvorschriften (Codex,
VO 2092/91) in biologisch wirtschaftenden Betrieben eine Förderung gewährt werden.

-    Es besteht seit 2003 auch die allgemeine Möglichkeit eines Biozuschlages bei Erfüllung
bestimmter Voraussetzungen.

-    Im Rahmen der Maßnahme Berufsbildung besteht ein Schwerpunkt in Verbesserung der
Ausbildung auch zum Thema Tierschutz und Produktionsalternativen.


-    Mit der Sonderrichtlinie des BMLFUW für das Österreichisches Programm zur Förderung
einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden
Landwirtschaft (ÖPUL) kann im Rahmen der Maßnahme Biologische Wirtschaftsweise
ebenfalls eine Förderung gewährt werden.

Die führende Zuständigkeit für das künftige Bundestierschutzgesetz liegt beim
Bundeskanzleramt. Hinsichtlich aller tierschutzrelevanten Fragen ist das Zusammenwirken
des Bundeskanzleramtes, des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen, des
Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz und des
BMLFUW erforderlich. Die genannten Ministerien setzen sich gemeinsam mit den künftigen
Inhalten eines Bundestierschutzgesetzes auseinander und werden einen Entwurf vorlegen.

Welche Inhalte das künftige Gesetz haben wird, kann zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht
dargestellt werden. Es ist allen beteiligten Ministerien bekannt, dass die Legehennenhaltung
ein besonders sensibles Thema darstellt.

Die Beurteilung, in welchem Ausmaß eine Haltungsform wie die Käfighaltung von
Legehennen tiergerecht ist oder nicht, kann nur auf wissenschaftlicher Grundlage erfolgen.
Der Wissenschaftliche Ausschuss für Tiergesundheit und Tierschutz der Europäischen
Kommission hat im Jahre 1996 einen Bericht zum Wohlergehen von Legehennen
veröffentlicht. In diesem Bericht werden die Vor- und Nachteile der verschiedenen
Haltungssysteme hinsichtlich Tierverhalten, Tiergesundheit, Tierbetreuung,
Umweltauswirkungen und Wirtschaftlichkeit aufgezeigt. Es ist festzuhalten, dass sogar, wenn
man nur den Aspekt des Wohlergehens der Tiere betrachtet, kein System nur Vorzüge und
keines nur Schwächen aufweist.

Der Wissenschaftliche Ausschuss hat jedoch auch klar festgestellt, dass insgesamt die
Haltung in konventionellen Käfigen zu schweren Nachteilen für das Wohlbefinden von
Legehennen führt. In der Richtlinie 1999/74/EG zum Schutz von Legehennen wurden daher
dann nahezu alle Schlussfolgerungen aus dem Bericht des Wissenschaftlichen Ausschusses
berücksichtigt und damit eine auch wissenschaftlich haltbare Rechtsgrundlage für die
Legehennenhaltung geschafften:


-     Haltung in konventionellen Käfigen:

Der Neubau von konventionellen (= nicht ausgestalteten) Käfigen ist bereits derzeit

verboten und ab 2012 wird diese Haltungsform generell untersagt.

-    Haltung in ausgestalteten Käfigen:

Die Festlegung von Anforderungen für ausgestaltete Käfige wird den Anforderungen der
Tiere durch mehr Platz und das Anbieten von Nestern, Sitzstangen sowie von
Scharrmöglichkeiten besser gerecht.

Es ist daher zwischen der bisherigen Haltung in konventionellen Käfigen und der Haltung in
ausgestalteten Käfigen zu unterscheiden. Nachdem sich jedoch hinsichtlich der Haltung in
ausgestalteten Käfigen der Wissensstand noch in laufender Fortentwicklung befindet, wurde
der Wissenschaftliche Ausschuss für Tiergesundheit und Tierschutz beauftragt, bis
spätestens 1. Jänner 2005 neuerlich einen Bericht zu den Haltungssystemen für
Legehennen zu erstellen.

Aus den dann vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen werden die entsprechenden
Konsequenzen zu ziehen sein.

Zu Frage 10:

Aufgrund von Schätzungen der Experten wurden im Jahr 2002 von rund 5,5 Mio.
Legehennen 1,5 Mio. Tiere in Kleinstbetrieben für den Eigenverbrauch, Ab-Hof-Verkauf etc.
gehalten. Von den verbleibenden rund 4 Mio. Hennen wurde knapp die Hälfte in Käfigen
gehalten.

Zu den Fragen 11 bis 14:

Aufgrund einer Expertenschätzung stammen

-    ca. 36,7 % der Produktion von Eiern als Nahrungsmittel aus der Käfighaltung,

-    ca. 18,0 % aus Bodenhaltung,

-    ca. 14,3 % aus Freilandhaltung,

-    ca. 03,6 % aus der Biofreilandhaltung,

-    ca. 27,0 % aus Legebeständen von Kleinstbetrieben.


Gemessen an den Niederlanden, wo 79 % der Produktion aus Käfighaltung stammen sowie
an Deutschland, wo 87 % der Produktion aus Käfighaltung stammen, erhalten diese Zahlen
wohl doch einen neuen Stellenwert.

Zu den Fragen 15 und 16:

Zur Lage in der Schweiz darf darauf hingewiesen werden, dass dort das Käfighaltungsverbot
dazu geführt hat, dass die Schweiz seither einen höheren Anteil an Verarbeitungseiern aus
dem Ausland, vornehmlich China, importiert und ihr damit eine Ingerenz auf die
Haltungsbedingungen nicht mehr zukommt. Im Übrigen ist auf obige Ausführungen zu
verweisen.

Zu den Fragen 17 bis 19:

Die Verbotsbestimmungen betreffend Käfighaltung sind differenziert zu betrachten. In den
genannten Ländern spielt die Legehennenhaltung wirtschaftlich nicht dieselbe Rolle wie in
den anderen Ländern. So werden in den beiden Ländern mit Käfigverbot nur rund 12 % der
österreichischen Legehennen gehalten, wobei der Anteil der in Kleinstbetrieben gehaltenen
Tiere überproportional groß ist. Für eine österreichweit einheitliche Bestimmung werden
daher alle Rahmenbedingungen seriös abzuwägen sein.

Zu den Fragen 21 und 22:

Da die Umsetzung der Legehennen-Richtlinie derzeit in Gesetzgebung und Vollziehung bei
den Ländern liegt, war es in der Ingerenz Kärntens von den in der Richtlinie eingeräumten
Möglichkeiten an Übergangsfristen Gebrauch zu machen.