3659/AB XXII. GP
Eingelangt am
13.02.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für
soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich
beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 3709/J der Abgeordneten Mag. Andrea
Kuntzl und Genoss/innen, wie
folgt
und möchte vorweg darauf hinweisen, dass die parlamentarische Anfrage
keine
durchgehenden geschlechtsneutralen Bezeichnungen aufweist:
Fragen 1-16:
Die Arbeitsweise der
einzelnen Arbeitskreise wurde jeweils intern abgestimmt und
geregelt, ich habe
darauf keinen Einfluss genommen. Die Arbeitskreise setzten sich
aus namhaften Expertinnen und Experten aus
unterschiedlichen Bereichen der
österreichischen Familienpolitik
zusammen, deren einschlägige Kenntnis der
erwähnten Rahmendaten der
österreichischen Familienpolitik sowie deren
spezifische praktische Tätigkeit
Voraussetzung für Ihre Nominierung war. Wie die
umfangreichen Ergebnisse der Arbeitskreise dokumentieren, waren die
Mitglieder in
höchstem Maße in der Lage sich kompetent mit den letzten 10 Jahren
Familienpolitik
auseinanderzusetzen. Auch die Zusammenarbeit
der einzelnen Sektionen mit dem
Ministerbüro ist über die zuständigen Fachreferent/innen jederzeit
gewährleistet
gewesen. Allfällige Proteste wurden
nicht an mich gerichtet. Vielmehr wurde während
meiner Gesprächsrunde mit den
Arbeitskreisleiter/innen im Anschluss an die drei
Sitzungen betreffend die Arbeit und die Ergebnisse der Arbeitskreise und bei
der
Festveranstaltung zum IJF 1994+10 am
14. Juni 2004 die konstruktive
Zusammenarbeit mit meinem Ressort
wiederholt gelobt und insbesondere keinerlei
Kritik zu der Arbeit
in den Arbeitskreisen geäußert. Der Bericht über 10 Jahre
Familienpolitik
1994 bis 2004 stellt für mein Ressort eine allgemeine, darstellende
Beschreibung
der Familienpolitik in diesem Zeitraum dar. Er wurde von fachkundigen
Expertinnen und Experten erstellt und ist eine wichtige Grundlage für die aktuelle
und
weitere Arbeit meines
Ressorts.
Fragen 17 und 19:
Die Übermittlung der
Ergebnisberichte der Arbeitskreise für die Publikation „10
Arbeitskreise
- Ergebnisse und Ausblick" hat sich mit dem Protokoll der dritten
Sitzung
des AK I, der als einziger AK bei der zweiten Sitzung
am 4.11.2003
beschloss,
die dritte Sitzung vom 8.1.2004 auf den 9.3.2004 zu verschieben,
überschnitten. Die Arbeitskreise 2-10 hatten die letzte Sitzungsrunde im
Zeitraum
von
12.1.-30.1.2004.
Frage 18:
Die Erstellung und Versendung der
Protokolle lag im Aufgabenbereich der
Koordinierungsstelle
(IEF) und wurde durch die Koordinierungsstelle vorgenommen.
Fragen 20 und 21:
Die Koordinierungsstelle hat die
Arbeiten bestens erledigt, das wurde auch seitens
der
Mitglieder der Arbeitskreise sehr oft betont.
Frage 22 und 23:
Die Ausschreibungsvorschriften wurden
eingehalten. Es wurden vier Anbieter zur
Anbotslegung
eingeladen. Auf dieser Basis wurde das Institut für Ehe und Familie
beauftragt.
Frage 24:
Die Leistung des
Instituts für Ehe und Familie wurde entsprechend dem Vertrag mit
insgesamt
€ 31.617,36 entgolten.
Fragen 25, 26 und 27:
Eine Imageschädigung des ÖIF ist mir nicht bekannt, auch keine des
BMSG.
Frage 28:
Die Besetzung der Geschäftsführung der
„Familie & Beruf Management GmbH"
erfolgte
nach einer öffentlichen Ausschreibung.
Frage 29-42:
Die Abwicklung von
Förderungen und Werkverträgen erfolgt in meinem Ressort
korrekt nach dem
öffentlichen Vergaberegime bzw. den Förderrichtlinien.
Frage 43:
Das gesamte
Beamtendienstrecht findet im Bundesministerium für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz seine Anwendung.
Fragen 44 und 45:
Seit 2001 haben 7
Mitarbeiter/innen die Abteilung auf eigenen Wunsch mit der
Begründung durch den
Wunsch nach beruflicher Veränderung verlassen.
Frage 46:
Der Jahresrevisionsplan 2006 sieht
eine Überprüfung der Abteilung V/7 des BMSG
nicht
vor.
Fragen 47-56:
Das am 21. Dezember 2005 im
Nationalrat beschlossene Bundesgesetz zur
Errichtung
der „Familie & Beruf Management GmbH" sieht die
Familienforschungsförderung
des ÖIF bzw. dessen Rechtsnachfolger in Höhe von
700.000 € vor. Das ÖIF bekommt die im Gesetz vorgesehene Förderung, welche in
Zukunft von der
„Familie & Beruf Mangement GmbH" abgewickelt wird.
Wie sich das Österreichische Institut
für Familienforschung in Zukunft organisiert,
liegt
ausschließlich bei den internen Gremien das Instituts selbst. Hierauf nimmt
mein
Ressort
keinerlei Einfluß. Das Verhältnis zwischen meinem Ressort und dem ÖIF
basiert ausschließlich auf einer sachlichen und
fachlichen Zusammenarbeit. Die im
Gesetz vorgesehene Förderung in Höhe von Euro 700.000 wird selbstverständlich
nach den allgemein
gültigen Förderbedingungen dem ÖIF ohne zusätzliche Auflagen
gewährt und gesetzeskonform ausbezahlt.