3659/AB XXII. GP

Eingelangt am 13.02.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

 

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 3709/J der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl und Genoss/innen,
wie folgt
und möchte vorweg darauf hinweisen, dass die parlamentarische Anfrage keine
durchgehenden geschlechtsneutralen Bezeichnungen aufweist:

Fragen 1-16:

Die Arbeitsweise der einzelnen Arbeitskreise wurde jeweils intern abgestimmt und
geregelt, ich habe darauf keinen Einfluss genommen. Die Arbeitskreise setzten sich
aus namhaften Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Bereichen der
österreichischen Familienpolitik zusammen, deren einschlägige Kenntnis der
erwähnten Rahmendaten der österreichischen Familienpolitik sowie deren
spezifische praktische Tätigkeit Voraussetzung für Ihre Nominierung war. Wie die
umfangreichen Ergebnisse der Arbeitskreise dokumentieren, waren die Mitglieder in
höchstem Maße in der Lage sich kompetent mit den letzten 10 Jahren Familienpolitik
auseinanderzusetzen. Auch die Zusammenarbeit der einzelnen Sektionen mit dem
Ministerbüro ist über die zuständigen Fachreferent/innen jederzeit gewährleistet
gewesen. Allfällige Proteste wurden nicht an mich gerichtet. Vielmehr wurde während
meiner Gesprächsrunde mit den Arbeitskreisleiter/innen im Anschluss an die drei
Sitzungen betreffend die Arbeit und die Ergebnisse der Arbeitskreise und bei der
Festveranstaltung zum IJF 1994+10 am 14. Juni 2004 die konstruktive
Zusammenarbeit mit meinem Ressort wiederholt gelobt und insbesondere keinerlei


Kritik zu der Arbeit in den Arbeitskreisen geäußert. Der Bericht über 10 Jahre
Familienpolitik 1994 bis 2004 stellt für mein Ressort eine allgemeine, darstellende
Beschreibung der Familienpolitik in diesem Zeitraum dar. Er wurde von fachkundigen
Expertinnen und Experten erstellt und ist eine wichtige Grundlage für die aktuelle und
weitere Arbeit meines Ressorts.

Fragen 17 und 19:

Die Übermittlung der Ergebnisberichte der Arbeitskreise für die Publikation „10
Arbeitskreise - Ergebnisse und Ausblick" hat sich mit dem Protokoll der dritten
Sitzung des AK I, der als einziger AK bei der zweiten Sitzung am 4.11.2003
beschloss, die dritte Sitzung vom 8.1.2004 auf den 9.3.2004 zu verschieben,
überschnitten. Die Arbeitskreise 2-10 hatten die letzte Sitzungsrunde im Zeitraum
von 12.1.-30.1.2004.

Frage 18:

Die Erstellung und Versendung der Protokolle lag im Aufgabenbereich der
Koordinierungsstelle (IEF) und wurde durch die Koordinierungsstelle vorgenommen.

Fragen 20 und 21:

Die Koordinierungsstelle hat die Arbeiten bestens erledigt, das wurde auch seitens
der Mitglieder der Arbeitskreise sehr oft betont.

Frage 22 und 23:

Die Ausschreibungsvorschriften wurden eingehalten. Es wurden vier Anbieter zur
Anbotslegung eingeladen. Auf dieser Basis wurde das Institut für Ehe und Familie
beauftragt.

Frage 24:

Die Leistung des Instituts für Ehe und Familie wurde entsprechend dem Vertrag mit
insgesamt € 31.617,36 entgolten.

Fragen 25, 26 und 27:


Eine Imageschädigung des ÖIF ist mir nicht bekannt, auch keine des BMSG.
Frage 28:

Die Besetzung der Geschäftsführung der „Familie & Beruf Management GmbH"
erfolgte nach einer öffentlichen Ausschreibung.

Frage 29-42:

Die Abwicklung von Förderungen und Werkverträgen erfolgt in meinem Ressort
korrekt nach dem öffentlichen Vergaberegime bzw. den Förderrichtlinien.

 

Frage 43:

Das gesamte Beamtendienstrecht findet im Bundesministerium für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz seine Anwendung.

Fragen 44 und 45:

Seit 2001 haben 7 Mitarbeiter/innen die Abteilung auf eigenen Wunsch mit der
Begründung durch den Wunsch nach beruflicher Veränderung verlassen.

Frage 46:

Der Jahresrevisionsplan 2006 sieht eine Überprüfung der Abteilung V/7 des BMSG
nicht vor.

Fragen 47-56:

Das am 21. Dezember 2005 im Nationalrat beschlossene Bundesgesetz zur
Errichtung der „Familie & Beruf Management GmbH" sieht die
Familienforschungsförderung des ÖIF bzw. dessen Rechtsnachfolger in Höhe von
700.000 € vor. Das ÖIF bekommt die im Gesetz vorgesehene Förderung, welche in
Zukunft von der „Familie & Beruf Mangement GmbH" abgewickelt wird.

Wie sich das Österreichische Institut für Familienforschung in Zukunft organisiert,
liegt ausschließlich bei den internen Gremien das Instituts selbst. Hierauf nimmt mein
Ressort keinerlei Einfluß. Das Verhältnis zwischen meinem Ressort und dem ÖIF


basiert ausschließlich auf einer sachlichen und fachlichen Zusammenarbeit. Die im
Gesetz vorgesehene Förderung in Höhe von Euro 700.000 wird selbstverständlich
nach den allgemein gültigen Förderbedingungen dem ÖIF ohne zusätzliche Auflagen
gewährt und gesetzeskonform ausbezahlt.