3662/AB XXII. GP
Eingelangt am 15.02.2006
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ-Prof Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Mag. Gisela Wurm und
GenossInnen haben am 21. Dezember 2005 unter der Nr. 3745/J, an
mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "die Entsendung
von `LeihpolizistInnen´ in die Wintersportregionen“ gerichtet:
Diese Anfrage beantworte ich
nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Zunächst darf ich erwähnen, dass die
aufgrund der Wintersaison stark belasteten Dienst-stellen seit jeher für diesen
Zeitraum personell unterstützt werden. Ungeachtet dessen erachte ich es nicht
nur für sinnvoll sondern auch im Sinne des Gebotes der Sparsamkeit,
Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit, Dienststellen aufgrund des
saisonbedingten vermehrten Arbeitsanfalles genau für diesen Zeitraum
entsprechend personell zu ver-stärken, da diese Personalressourcen während der
übrigen acht Monate brach liegen würden.
Zu
Frage 2:
Dem
Landespolizeikommando Tirol wurden vom 19.12.2005 bis 31.03.2006, 55
ExekutivbeamtInnen und dem LPK Salzburg 26 ExekutivbeamtInnen zur
Unterstützung der stark belasteten Dienststellen in den Wintersportregionen zur
Dienstleistung zugeteilt.
Der
genaue Personaleinsatz erfolgt bedarfsangepasst durch die jeweiligen
Landespolizeikommanden.
Zu Frage 3:
Als Parameter werden von den
Landespolizeikommanden jährlich die personelle Dotierung sowie die
Belastungszahlen der betroffenen Dienststellen erhoben und bereits ein
entsprechend detaillierter Antrag an das BM.I gestellt.
Zu Frage 4:
Die betroffenen 55
ExekutivbeamtInnen befinden sich derzeit in den Bildungszentren der
Sicherheitsexekutive in Oberösterreich und Tirol in Grundausbildung.
Zu Frage 5:
Die betroffenen 26
ExekutivbeamtInnen befinden sich derzeit im Bildungszentrum der
Sicherheitsexekutive in Salzburg in Grundausbildung.
Zu
den Fragen 6 bis 11:
Die
saisonbedingte Unterstützung von Dienststellen erfolgte seit jeher lediglich
für die Bundesländer Vorarlberg, Tirol und Salzburg. An dieser Stelle darf ich
anmerken, dass es aufgrund der flexiblen Personalpolitik heuer erstmals
gelungen ist, den saisonbedingten zusätzlichen Personalbedarf im Bundesland Vorarlberg
mit den eigenen Kräften des LPK abzudecken.
Zu
Frage 12:
Aus
Gründen der Überführung der Personaldaten des Personalinformationssystems des
Bundes in das Personalmanagement im SAP und des Umstandes, dass nach erfolgter
Zusammenführung der Wachkörper alle Exekutivbediensteten der Bundesländer
sukzessive zum jeweiligen Landespolizeikommando versetzt wurden bzw. aufgrund
der hohen Anzahl noch versetzt werden, kann für die angefragten Monate
keine seriöse Aussage getroffen werden.
Zu Frage 13:
In
diesem Zusammenhang möchte ich erwähnen, dass es sich bei den betroffenen
Bediensteten nicht um "Leihpolizisten", sondern um in Ausbildung
stehende ExekutivbeamtInnen handelt, wobei sich alle Zuteilungen zur
Unterstützung von Dienststellen während der Wintersaison aus solchen Kräften
zusammensetzen.
Ergänzend
dazu wäre noch auszuführen, dass in Salzburg ausschließlich jene in Ausbildung
stehenden Exekutivbediensteten eingesetzt werden, die auch dem
Landespolizeikommando Salzburg angehören. Für die Winterzuteilungen im Bereich
des LPK Tirol wurden von den zuvor genannten 55 Exekutivbediensteten lediglich
26 (ein Grundausbildungslehrgang) aus dem Bereich des LPK OÖ herangezogen. Die
anderen 29 Exekutivbediensteten sind ebenfalls Angehörige des LPK Tirol.
Während
zu früheren Zeiten stets voll ausgebildete Exekutivbedienstete für diese
Zuteilungen herangezogen wurden, die bereits voll in den Exekutivdienst ihrer
jeweiligen Dienststelle integriert waren, werden nunmehr jene
Exekutivbediensteten herangezogen, die im Rahmen ihrer ohnehin vorgesehenen
praktischen Erprobung die erforderliche Unterstützung für die von der
Wintersaison betroffenen Dienststellen gewährleisten können.
Dies
bedeutet kurz gesagt keine Beeinträchtigung des exekutiven Außendienstes durch
saisonbedingte Zuteilungen und eine sinnvolle Verwendung dieser
ExekutivbeamtInnen während ihrer praktischen Erprobung.
Zu
Frage 14:
In
der Wintersaison 2004/05 waren im Bundesland Salzburg 26 ExekutivbeamtInnen, im
Bundesland Tirol 34 ExekutivbeamtInnen und im Bundesland Vorarlberg 36
Exekutiv-beamtInnen im Einsatz.
Zu Frage 15:
Über die angezeigten und geklärten
Straftaten, die ausschließlich aus der Wintersaison resultieren werden keine
separaten Aufzeichnungen geführt. Diese finden sich in der Gesamtstatistik der
betroffenen Dienststellen.
Zu Frage 16:
Wie bereits vorstehend erwähnt,
bedeutet der Einsatz von Exekutivbediensteten in Grundausbildung im Gegensatz
zu früher keine Auswirkungen auf den Exekutivdienst anderer Dienststellen
- weder im Regelbetrieb noch in Sonderverwendungen.
Zu den Fragen 17 bis 25:
Die Anzahl der AspirantInnen, welche
in den angefragten Bundesländer aufgenommen wurden, werden nachstehend mit dem
Kalenderjahr der Ausmusterung aufgelistet:
|
Aufnahmebundesland |
Ausmusterung 2006 |
Ausmusterung 2007 |
Gesamtzahl |
|
Tirol |
32 |
46 |
78 |
|
Salzburg |
26 |
15 |
41 |
|
Vorarlberg |
49 |
28 |
77 |
|
Oberösterreich |
99 |
50 |
149 |
|
Niederösterreich |
28 |
53 |
81 |
|
Kärnten |
Keine |
Keine |
- |
|
Steiermark |
70 |
45 |
115 |
|
Burgenland |
Keine |
Keine |
- |
|
Wien |
255 |
174 |
431 |
Die genauen
Einsatzdienststellen werden den in Grundausbildung stehenden
Exekutivbediensteten erst unmittelbar nach deren positiven Lehrgangsabschluss
zugewiesen.
Zu Frage 26:
Eine derartige Empfehlung ist mir
nicht bekannt und wäre auch nicht im Sinne der Gewährleistung einer
bestmöglichen sicherheitspolizeilichen Nahversorgung für die
österreichische Bevölkerung.