3673/AB XXII. GP

Eingelangt am 17.02.2006
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

 

 

Präsident des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                Wien, am 15. Februar 2006

 

                                Geschäftszahl:

                        BMWA-10.101/0143-IK/1a/2005

 

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3724/J betreffend reduzierter Mehrwertsteuersatz im Tourismus, welche die Abgeordneten Mag.     Dietmar Hoscher sowie Kolleginnen und Kollegen am 21. Dezember 2005 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:


Der
EU-Kommissar für Unternehmen und Industrie Günter Verheugen hat in seiner Rede über die europäische Agenda für den Tourismus der kommenden Jahre auf dem 9. Tourismusgipfel in Berlin am 6. Dezember 2005 seine Sympathie für den Vorschlag der Europäischen Kommission, ab 1. Jänner 2006 den Mitgliedstaaten die Anwendung eines reduzierten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie zu erlauben, ausgedrückt.

 

Das Thema "reduzierter Mehrwertsteuersatz" wurde aufgrund des drohenden Auslaufens der Sonderregelung für arbeitsintensive Dienstleistungen mit 31. Dezember 2005 Gegenstand neuerlicher Diskussionen. In Zusammenhang mit der möglichen Verlängerung dieser Sonderregelung wurde von einigen Mitgliedstaaten die Ausweitung und von anderen die Einschränkung des Anwendungsbereiches vorgeschlagen.

 

Die österreichische Präsidentschaft hat in dieser schwierigen Frage einen Kompromiss erzielt. Dieser sieht eine Verlängerung der bestehenden Sonderregelung für arbeitsintensive Dienstleistungen bis 31. Dezember 2010 vor, jedoch keine Ausweitung des Anwendungsbereiches auf Restaurantdienstleistungen. Diese werden
aber in die für Mitte 2007 vorgesehene Evaluierung der Auswirkungen der Verlängerung der Sonderregelung für arbeitsintensive Dienstleistungen miteinbezogen      werden.