3673/AB XXII. GP
Eingelangt am 17.02.2006
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BM für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
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Präsident des Nationalrates Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL Parlament 1017 Wien |
Wien, am 15. Februar 2006
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/0143-IK/1a/2005
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3724/J betreffend reduzierter Mehrwertsteuersatz im Tourismus, welche die Abgeordneten Mag. Dietmar Hoscher sowie Kolleginnen und Kollegen am 21. Dezember 2005 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu
den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:
Der EU-Kommissar
für Unternehmen und Industrie Günter Verheugen hat in seiner Rede über die
europäische Agenda für den Tourismus der kommenden Jahre auf dem 9. Tourismusgipfel
in Berlin am 6. Dezember 2005 seine Sympathie für den Vorschlag der
Europäischen Kommission, ab 1. Jänner 2006 den Mitgliedstaaten die Anwendung
eines reduzierten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie zu erlauben,
ausgedrückt.
Das Thema "reduzierter Mehrwertsteuersatz" wurde aufgrund des
drohenden Auslaufens der Sonderregelung für arbeitsintensive Dienstleistungen
mit 31. Dezember 2005 Gegenstand neuerlicher Diskussionen. In Zusammenhang mit
der möglichen Verlängerung dieser Sonderregelung wurde von einigen
Mitgliedstaaten die Ausweitung und von anderen die Einschränkung des
Anwendungsbereiches vorgeschlagen.
Die österreichische Präsidentschaft hat in dieser schwierigen Frage
einen Kompromiss erzielt. Dieser sieht eine Verlängerung der bestehenden Sonderregelung
für arbeitsintensive Dienstleistungen bis 31. Dezember 2010 vor, jedoch keine
Ausweitung des Anwendungsbereiches auf Restaurantdienstleistungen. Diese werden
aber in die für Mitte 2007 vorgesehene Evaluierung der Auswirkungen der
Verlängerung der Sonderregelung für arbeitsintensive Dienstleistungen
miteinbezogen
werden.