3713/AB XXII. GP

Eingelangt am 01.03.2006
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

GZ: BMI-LR2220/0039-II/2/a/2006

           

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

 

Parlament

1017  Wien    

                                                                              

                                                                                                                                                                    

              

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Terezija STOISITS, Freundinnen und Freunde haben am 20. Jänner 2006 unter der Nummer 3799/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Täterbeschreibung „Zigeunertyp“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich auf Grund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Nein.

 

Zu Frage 2:

Der Ausdruck wurde vom angesprochenen Mitarbeiter lediglich beschreibend und daher in keiner Weise wertend oder gar diskriminierend verwendet.

 

Zu Frage 3:

Der Vorfall wurde seitens der Bundespolizeidirektion Graz zum Anlass genommen, die MitarbeiterInnen im Hinblick auf die Wortwahl bzw. den Sprachgebrauch besonders zu sensibilisieren.

 

 

Zu den Fragen 4 und 5:

Beim Telefonat zwischen der Redakteurin und dem Mitarbeiter handelte es sich um ein längeres Gespräch, welches – wie mir berichtet wurde – im Artikel verkürzt, unvollständig und aus dem Zusammenhang gerissen wieder gegeben worden sei. Eine diskriminierende Einstellung des Mitarbeiters kann deshalb daraus nicht abgeleitet werden. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 3 verwiesen.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

Die MitarbeiterInnen der Österreichischen Bundespolizei werden regelmäßig bereits in den Grundausbildungen im Bereich Menschenrechtsausbildung und sicherheitspolizeiliche Handlungslehre  entsprechend geschult und sensibilisiert.

 

Ergänzend werden sog. ADL-Seminare - „A World of Difference“ - mit deren Umsetzung die Sicherheitsakademie im Bundesministerium für Inneres betraut wurde, seit 2001 im Rahmen der berufsbegleitenden Fortbildung durchgeführt.

 

Überdies wurden alle MitarbeiterInnen des Bundesministeriums für Inneres im Jahre 2002 per Erlass auf die Bedeutung und Funktion der Sprache, die Macht der Sprache sowie das Phänomen der sprachlichen Diskriminierung hingewiesen und angewiesen, sich sowohl während der Ausübung des Dienstes als auch außerhalb desselben solcher Umgangsformen und sprachlicher Ausdrucksformen zu bedienen, die den Eindruck einer diskriminierenden, erniedrigenden, entwürdigenden oder voreingenommenen Vorgangsweise bzw. einen Rückschluss auf eine solcherart motivierte Grundhaltung erst gar nicht aufkommen lassen.