3717/AB XXII. GP

Eingelangt am 09.03.2006
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

 

Parlament

1017   W i e n

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Parnigoni, Mag. Gisela Wurm und GenossInnen haben am 24. Januar 2006 unter der Nummer 3813/J an die mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „rechtsextreme Konzertveranstaltung im Innsbrucker Lokal `Hafen´ am 14. und 15. Oktober 2005“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Der Veranstalter wies den Sicherheitsbehörden Ablichtungen der mit den Bands geschlossenen Verträge vor. In diesen Verträgen wurde vom Veranstalter präventiv ein Passus aufgenommen, der die auftretenden Bands verpflichtete keine „faschistische Propaganda“ in irgendeiner Form vorzutragen. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters fand sich zudem ein Hinweis, dass das Tragen, Zeigen oder Verkünden

von verfassungsfeindlichen Symbolen sowie das Abspielen rechtsextremer Musik strengstens untersagt und jede Zuwiderhandlung mit einem Platzverweis geahndet wird.

Vom Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung wurden im Zusammenhang mit der Veranstaltung entsprechende Ermittlungen eingeleitet. Diese ergaben jedoch keine Handhabe für die rechtliche Untersagung des Konzerts. 

 

Ungeachtet dessen wurde die Veranstaltung von der Sicherheitsbehörde überwacht und die Verkehrskontrollen in unmittelbarer Nähe der Veranstaltungsörtlichkeit verstärkt.

Zwei Besuchern aus Deutschland mit Skinhead-Outfit wurde vom Sicherheitsdienst des Veranstalters der Zutritt zur Veranstaltung verwehrt. Während des gesamten Konzertes wurden keine strafrechtlich relevanten Sachverhalte und auch keine verwaltungsrechtlichen Übertretungen festgestellt.

 

Zu Frage 2:

Die Sicherheitsbehörden haben ein besonderes Augenmerk auf den Schutz der Jugend gelegt. Es werden alle Anstrengungen unternommen, Zusammenkünfte von Personen- und Musikgruppen, bei denen rechtsextreme Ideologien und Liedtexte mit demokratie- und jugendgefährdenden neonazistischen und rassistischen Inhalten verbreitet werden, zu verhindern. Eine Reihe einschlägiger Veranstaltungen konnte schon im Vorfeld verhindert werden bzw. wurden Ausschreitungen durch einen behördlich kontrollierten Ablauf verhindert. Im Mai 2005 ist ein „Informationsfolder“ meines Ressorts zur Verteilung gelangt, der sich insbesondere an Veranstaltungsbehörden und potenzielle Vermieter von Örtlichkeiten für rechtsextreme Skinheadveranstaltungen bzw. –konzerte richtet. Dieser soll die Hintergründe und Gefahren der rechtsextremen Skinheadmusik aufzeigen und Erkennungsmerkmale bei Anmietungsversuchen der Szene verdeutlichen. Die Bevölkerung soll sensibilisiert werden und wird ersucht um Unterstützung und Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden bei der Verhinderung derartiger rechtextremer Zusammenkünfte.