3732/AB XXII. GP

Eingelangt am 10.03.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0002-Pr 1/2006

 

An den

                                      Herrn Präsidenten des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 3787/J-NR/2006

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Informations- und Werbemaßnahmen 2005“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

Nachstehende Einschaltungen wurden im Jahr 2005 veranlasst:

Medium

Einschaltung

Kosten inkl. USt

„Lebensart“ 9/05

Halbseitiges Inserat

3.729,60 €

„Kommunal“ 10/05

Halbseitiges Inserat

1.764,00 €

Klosterneuburger Zeitung 12/06

Halbseitiges Inserat

2.520,00 €

„Zukunft Kärnten – Zukunft Land“ 12/05

Halbseitiges Inserat

2.500,00 €

Summe

 

10.513,60 €

 

Zu 4 und 5:

Gemeinsam mit der Frau Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, der Frau Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten, der Frau Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz, der Frau Bundesministerin für Inneres und der Frau Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur habe ich eine Broschüre zum Thema „Maßnahmen gegen traditionsbedingte Gewalt gegen Frauen“ herausgegeben. Zahlungen wurde noch nicht  geleistet. Ansonsten darf ich auf die Anfragebeantwortung der Frau Bundesministerin für Gesundheit und Frauen zur Zahl 3785/J-NR/2006 verweisen.

Zu 3, 6 und 7:

Die Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit sind im Justizressort im Rechnungswesen nicht als solche erfasst. Teile davon sind etwa in den Voranschlagsposten 1/30008-4035 Handelswaren zur unentgeltlichen Abgabe, 1/30008-7270 Entgelte für sonstige Leistungen von Einzelpersonen oder auch 1/30008-7280 sonstige Leistungen von Gewerbetreibenden, Firmen und juristischen Personen enthalten. Es ist daher mit wirtschaftlich vertretbaren Mitteln nicht möglich, die Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit aus diesen Voranschlagsposten zu isolieren.

Das Bundesministerium für Justiz kommt seinem Auftrag zur Information der Öffentlichkeit im Zuständigkeitsbereich des Ressorts durch Herausgabe zahlreicher Broschüren, durch die auf der Website und im Intranet Justiz verfügbaren Informationen sowie durch Veranstaltungen nach. Broschüren werden zu einem Gutteil in der Vervielfältigungsstelle der Zentralstelle, teils durch Justizanstalten und  zu einem geringen Teil durch Vergabe an Externe erstellt. Informations- und Werbekampagnen wurden und werden vom Bundesministerium für Justiz nicht durchgeführt.

Die hier skizzierte Öffentlichkeitsarbeit wird in der bisherigen Form und im bisherigen Umfang weitergeführt, sodass mit einem Anstieg der Ausgaben für das Jahr 2006 nicht zu rechnen ist.

. März 2006

(Maga. Karin Gastinger)