3746/AB XXII. GP
Eingelangt am
13.03.2006
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BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ.
BMVIT-10.000/0001-I/CS3/2006 DVR:0000175
An den
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017
W i e n
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 3775/J-NR/2006 betreffend Reiseinformation gültig
vom 12.12.04 bis 9.12.2006, die die Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und
Freunde am 13. Jänner 2006 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt
zu beantworten:
Fragen 1 und 2:
Verschärfung für Menschen mit Behinderungen –
Diskriminierung auf der Strecke Linz – Graz. Die direkte barrierefreie
Verbindung Linz – Graz wird seit Jahren, bald Jahrzehnten gefordert.
Zwischendurch gab es auch Ankündigungen der ÖBB, diese Diskriminierung endlich
zu beseitigen. Nun sind die Bahnhöfe in Linz und Graz wenigstens barrierefrei
beroll und benutzbar, wie es sich für die zweit- und die drittgrößte Stadt der
Republik gehört.
Der Blick in den Fahrplan zeigt, dass sich nichts
zum Positiven verändert hat.
Es gibt nur mehr eine Verbindung, bei der man nur
1 Mal umsteigen muss. Bei allen anderen von der Fahrplanauskunft auf
www.oebb.at gezeigten Verbindungen muss nach wie vor 2 mal umgestiegen werden
und die Fahrten dauern bis zu annähernd 8 Stunden.
Werden Sie nun entsprechend Ihren gesetzlichen
Eingriffsmöglichkeiten als Eigentümervertreter eingreifen, um endlich einen
erträglichen Zustand auf der Strecke Linz-Graz zu ermöglichen?
Wenn ja: Bis
wann wird sich die Situation auf der oben genannten Strecke für Menschen mit
Behinderungen wesentlich verbessern?
Wenn nein: Warum nicht?
Beispiel von Diskriminierungen für
Menschen mit Behinderungen in Oberösterreich:
Die
Bahnhöfe Lambach, Schwanenstadt, Andorf, Frankenmarkt und im Kurort Bad
Schallerbach sind für RollstuhlfahrerInnen gut brauchbar. Nur können Menschen
mit Behinderungen an diesen Bahnhöfen keinen einzigen Zug benutzen, da dort nur
Züge ankommen und abfahren, die eine barrierefreie Berollung nicht ermöglichen.
1.
Ist Ihnen bekannt, dass Bad Schallerbach ein Kurort mit vielen
Rehabilitations-Angeboten ist und dort auch Menschen mit Behinderungen sich
aufhalten?
Wenn
ja:
1.1.
Warum werden dann auf dieser Strecke noch immer Wagen eingesetzt, die nicht
barrierefrei berollbar und benutzbar sind?
1.2.
Wie lange müssen Menschen mit Behinderungen noch warten, bis Sie Ihre
gesetzlichen Rechte als Eigentümervertreter endlich wahrnehmen und den ÖBB ein
erträgliches Niveau bei der Verbindung Linz – Bad Schallerbach vorschreiben?
Wenn
nein: Werden Sie jetzt, wo Ihnen das bekannt ist, handeln und bis wann wird es
für Menschen mit Behinderungen ein barrierefreies Angebot geben?
Antwort:
Grundsätzlich ist dazu anzumerken,
dass das Unternehmen ÖBB mit dem Bundesbahngesetz 1992 (mit Wirksamkeit
1.1.1993) und in dessen Weiterentwicklung mit dem Bundesbahnstrukturgesetz 2003
in die wirtschaftliche Unabhängigkeit und Eigenverantwortung entlassen wurde.
Da das BundesbahnstrukturG 2003 dem Sinne nach ohne Einschränkungen oder
Sonderregelungen auf das Aktienrecht hinweist, obliegen daher beispielsweise
Maßnahmen im Absatz, wie beispielsweise die Gestaltung der Fahrpläne,
Informationsmaßnahmen darüber sowie der Einsatz bestimmten Wagenmaterials
ausschließlich den Entscheidungen des Managements der ÖBB. Unmittelbare
gesetzliche Eingriffsmöglichkeiten, wie von Ihnen angeführt, stehen mir somit
selbst als Eigentümervertreter nicht zur Verfügung.
Wie Sie dankenswerterweise anführen,
ist es den ÖBB jedoch im Zuge der Bahnhofsoffensive gelungen, im Rahmen des
finanziell Möglichen die Infrastruktur an wichtigen Punkten barrierefrei zu
gestalten. Zweifelsohne bedarf es aber zur Abwicklung einer barrierefreien
Reise auch barrierefrei berollbaren Wagenmaterials. Da es mir jedoch nicht
möglich ist, in die operativen Entscheidungen der ÖBB direkt einzugreifen, habe
ich diese speziellen Fragen an den Vorstand der ÖBB- Personenverkehr AG mit dem
Ersuchen um direkte Kontaktnahme weitergeleitet.
Ich meinerseits nehme Ihre Anfrage
jedoch zum Anlass, den Vorstand der ÖBB- Personenverkehr AG darauf aufmerksam
zu machen, nicht nur bei der Zusammenstellung der Zugsgarnituren besonderes
Augenmerk auf die Barrierefreiheit zu legen, sondern ebenso bei der
Zugeinsatzplanung darauf Rücksicht
zu nehmen.
Frage 3:
Umsetzung Bundesbehinderten-Gleichstellungsgesetz Eisenbahnen sind durch das an sich misslungene Bundesbehinderten-Gleichstellungsgesetz 2 Mal gefordert. Einmal als Anbieter von öffentlichem Verkehr und andererseits als Bezieher von vielen Förderungen.
Gemäß dem Bundesvoranschlag 2006, Teilheft Kapitel 65 Verkehr, Innovation und Technologie, erhalten neben den ÖBB auch andere Eisenbahnunternehmen Förderungen:
1. Verlustabdeckung Graz-Köflacher-Eisenbahn GmbH.
2. Inv. Fördg. Beitr. an Stmk Landesbahnen
3. Sonstige Inv. Fördg. Beitr. an Stmk Landesbahnen
4. Inv. Fördg. Beitr. an d. GKE Sonderanlagen
5. Inv. Fördg. Beitr. an Raab-Ödenburg-Ebenfurter Eisenbahn-NSB
6. Inv. Fördg. Beitr. an AG d Wiener Lokalbahnen
7. Inv. Fördg. Beitr. an Achenseebahn AG Jenbach
8. Inv. Fördg. Beitr. an Lokalbahn Gmunden-Vorchdorf AG Gmunden
9. Inv. Fördg. Beitr. an Lambach-Haag
10. Inv. Fördg. Beitr. an Linzer Lokalbahn AG Linz
11. Inv. Fördg. Beitr. an Lokalbahn Mixnitz-StErhard AG Wien
12. Inv. Fördg. Beitr. an Montafonerbahn AG Schruns
13. Inv. Fördg. Beitr. für Straßenbahnen u Obuslinien
14. Invest Fördg Beitr Schienenverbindung Hall/Tirol
15. Inv. Fördg. Beitr. an Lokalbahn Salzburg-Lamprechtshausen
16. Inv. Fördg. Beitr. an Stubaitalbahn AG Innsbruck
17. Inv. Fördg. Beitr. an LokalbVöcklamarktAttersee AG Gmunden
18. Inv. Fördg. Beitr. an Zillertaler Verkehrsbetriebe AG Jenbach
19. Sonstige Inv. Fördg. Beitr. an AG d. Wiener Lokalbahnen
20. Inv. Fördg. Beitr. an Südburgenländische Regionalbahn GesmbH
21. Inv. Fördg. Beitr. an ROeEE AG
22. Inv. Fördg. Beitr. an die GKE Fahrzeuge
1. Welche konkreten Maßnahmen der Eisenbahnen für Etappenpläne gemäß dem Bundesbehinderten-Gleichstellungsgesetz sind Ihnen bekannt?
2. Das Bundesbehinderten-Gleichstellungsgesetz und seine Inhalte sind schon sehr lange bekannt. Welche Informationen wurden von Ihrem Haus über Umsetzungsmaßnahmen an Eisenbahnen oder die Bundeswirtschaftskammer gesandt?
(Bitte Unterlagen über Information an obige Stellen und deren Beantwortung beilegen)
Antwort:
Die Bundessparte Transport und Verkehr der Wirtschaftskammer Österreich hat sich mit dem Bundesbehinderten-Gleichstellungsgesetz bereits unmittelbar nach dessen Beschluss im Nationalrat auseinandergesetzt und allen Verkehrsunternehmen die sich daraus ergebenden Veränderungen dargelegt. Nach meinen Informationen haben die Österreichischen Bundesbahnen einen eigenen Sprecher für die Anliegen behinderter Personen eingestellt.
Nachdem absatzseitige Maßnahmen Aufgaben der Unternehmensführung darstellen und das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie absatzseitige Maßnahmen weder beeinflussen kann noch zu beeinflussen beabsichtigt, wurden die Eisenbahnunternehmen bzw. der Fachverband der Schienenbahnen auf das Bundesbehinderten-Gleichstellungsgesetz aufmerksam gemacht und an die Konsequenzen, die sich aus diesem Gesetz ergeben erinnert. Bei den halbjährlichen Tagungen des Fachverbandes der Schienenbahnen wurde von Vertretern meines Ressorts auch auf die Notwendigkeit der Erstellung von Etappenplänen hingewiesen. Der Fachverband hat daher mit den Unternehmen eine entsprechende Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, an der auch der o.a. Vertreter der ÖBB teilnehmen wird. Aufgabe dieser Arbeitsgruppe ist die Koordinierung der Erstellung der erforderlichen Etappenpläne.
Die von Ihnen in Frage 3 aufgelisteten Förderungsmöglichkeiten für Privatbahnunternehmen betreffen ausschließlich infrastrukturelle Maßnahmen im Gleisbereich und keine fahrzeugseitigen Maßnahmen, weil diese wettbewerbsverzerrend sein können und somit dem geltenden EU-Recht widersprechen würden.
Mit freundlichen Grüßen