3751/AB XXII. GP

Eingelangt am 14.03.2006
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Rudolf Parnigoni und GenossInnen haben am                    25. Jänner 2006, unter der Nr. 3849/J, an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „unglaublicher Anschüttungen gegenüber der Sicherheitsexekutive durch den Direktor des KHM“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1

1.1  Ja.

1.2  Durch die Einladung des ORF zu einem Interview in der ZIB3, war die Gelegenheit gegeben, die unter Umständen missverstandenen Äußerungen klarzustellen.

 

Zu Frage 2

2.1 Nein, ein solcher „Deal“ wurde mit dem Verdächtigen nicht geschlossen. Der Verdächtige wurde über die besonderen Milderungsgründe gem. § 34 StGB, wie Unbescholtenheit, reumütiges Geständnis und Wiedergutmachung des Schadens, informiert.

2.2 Aufgrund des einhellig positiven Medienechos, waren keine Maßnahmen notwendig, um das Ansehen meiner Mitarbeiter wieder herzustellen.

 

Zu Frage 3

3.1 Ein solcher „Deal“ ist rechtlich nicht zulässig.

3.2  Je nach Umständen wäre der Tatbestand des Amtsmissbrauches erfüllt.

 

Zu Frage 4

4.1      Einsatztaktik, Einsatztechnik, Körperausbildung und Schießausbildung.

4.2  Ja, Überwindung von Hindernissen (militärische Hindernisbahn) und Erklettern von Gebäuden (Kletterturm).

4.3 Erklettern des Gerüstes und Eindringen in das KHM wäre binnen Minuten möglich gewesen. Die eineinhalb Stunden dürften sich auf die gesamte Tatrekonstruktion beziehen.

 

Zu Frage 5

       Das Ansehen der WEGA wurde nicht in Mitleidenschaft gezogen. Unter Umständen missverstandene Äußerungen konnten im erwähnten ZIB3–Interview klargestellt werden.