3751/AB XXII. GP
Eingelangt am 14.03.2006
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BM
für Inneres
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des
Nationalrates
Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat
Rudolf Parnigoni und GenossInnen haben am
25. Jänner 2006, unter der Nr. 3849/J, an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „unglaublicher Anschüttungen gegenüber der
Sicherheitsexekutive durch den Direktor des KHM“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach
den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1
1.1
Ja.
1.2
Durch
die Einladung des ORF zu einem Interview in der ZIB3, war die Gelegenheit
gegeben, die unter Umständen missverstandenen Äußerungen klarzustellen.
Zu Frage 2
2.1 Nein, ein solcher „Deal“ wurde mit dem Verdächtigen
nicht geschlossen. Der Verdächtige wurde über die besonderen Milderungsgründe
gem. § 34 StGB, wie Unbescholtenheit, reumütiges Geständnis und Wiedergutmachung
des Schadens, informiert.
2.2 Aufgrund des einhellig positiven Medienechos, waren
keine Maßnahmen notwendig, um das Ansehen meiner Mitarbeiter wieder
herzustellen.
Zu Frage 3
3.1 Ein solcher „Deal“
ist rechtlich nicht zulässig.
3.2 Je nach
Umständen wäre der Tatbestand des Amtsmissbrauches erfüllt.
Zu Frage 4
4.1 Einsatztaktik,
Einsatztechnik, Körperausbildung und Schießausbildung.
4.2 Ja,
Überwindung von Hindernissen (militärische Hindernisbahn) und Erklettern von
Gebäuden (Kletterturm).
4.3 Erklettern des
Gerüstes und Eindringen in das KHM wäre binnen Minuten möglich gewesen. Die
eineinhalb Stunden dürften sich auf die gesamte Tatrekonstruktion beziehen.
Zu Frage 5
Das
Ansehen der WEGA wurde nicht in Mitleidenschaft gezogen. Unter Umständen
missverstandene Äußerungen konnten im erwähnten ZIB3–Interview klargestellt
werden.