3755/AB XXII. GP

Eingelangt am 16.03.2006
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ-Prof. Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien                             

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat  Mag. Johann Maier, Parnigoni und GenossInnen haben am 25.01.2006 unter der Nr. 3818/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Ausschreibungen und Personalentscheidungen bei den Bundespolizei-direktionen – Situation in Salzburg“ gerichtet:

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Zum angefragten Zeitpunkt wurden bei allen Bundespolizeidirektionen, ausgenommen die Bundespolizeidirektion Wien, die in der neuen Behördenorganisationsstruktur vorgesehenen Arbeitsplätze in der Behördenleitung, der sicherheitspolizeilichen Abteilung und der verwaltungspolizeilichen Abteilung neu ausgeschrieben.

 

Zu Frage 3:

Alle die in Frage 1 und 2 vorgesehenen Arbeitsplätze wurden bereits besetzt und werden nachstehend anzahlmäßig dargestellt:

Bundesland Burgenland

BPD Eisenstadt

23 Planstellen

Bundesland Kärnten

BPD Klagenfurt

58 Planstellen

BPD Villach

40 Planstellen

Bundesland Niederösterreich

BPD Schwechat

31 Planstellen

BPD St. Pölten

38 Planstellen

BPD Wr. Neustadt

33 Planstellen

Bundesland Oberösterreich

BPD Linz

87 Planstellen

BPD Steyr

31 Planstellen

BPD Wels

37 Planstellen

Bundesland Salzburg

BPD Salzburg

80 Planstellen

Bundesland Steiermark

BPD Graz

104 Planstellen

BPD Leoben

28 Planstellen

Bundesland Tirol

BPD Innsbruck

65 Planstellen

 

 

Zu den Fragen 4, 6 und 7:

Diese umfangreiche InteressentInnensuche bei allen BPD ( siehe Beantwortung zu den Fragen 1 und 2) wurde anlässlich der Umsetzung der neuen Behördenstrukturen deshalb durchgeführt, um auch jenen Bediensteten, die aus  Organisationseinheiten kommen, deren Aufgabenbereich - wie nachstehend aufgelistet- ausgelagert wurde oder denen anlässlich vergangener Reformen kein Arbeitsplatz zugewiesen werden konnte, im Sinne einer Gleichbehandlung ebenfalls die Möglichkeit einer beruflichen Weiterentwicklung zu geben.

Im Wirkungsbereich der Bundespolizeidirektionen ergaben sich folgende Aufgabenverlagerungen:

-          Übertragung der Kraftfahrzeug- Zulassungen an autorisierte Zulassungsstellen der Versicherer

-          Bundesweite Übertragung der des Melde-, Pass und Fundwesens an die Bürgermeister

-          Wegfall der staatspolizeilichen Aufgabenstellungen und Verlagerung dieser zu den Sicherheitsdirektionen/ Landesämter für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung

-          Verringerung dienstbehördlicher Aufgabenstellungen durch Einrichtung des Sicherheitsdirektors als Dienstbehördenleiter auch für Bundespolizeidirektionen und gleichzeitiger Übertragung reduzierter dienstbehördlicher Aufgabenstellungen an Polizeidirektoren

-          Wegfall weiter Bereiche der Personalverwaltung durch Bildung einer „Zentralen Personalverwaltung“ bei der jeweiligen Sicherheitsdirektion

-          Übernahme der Angelegenheiten des  Vereinswesens von den Sicherheitsdirektionen

-          Reduktion der Angelegenheiten der Wirtschaftsverwaltung, da die Servicierung durch den Logistikbereich des jeweiligen Landepolizeikommandos erfolgt.

Die Rechtsgrundlage für die  erfolgten InteressentInnensuchen ergibt sich aus dem  Bundes-Gleichbehandlungsgesetz 1993 i.d.g.F.

 

Zu Frage 5:

Neuausschreibungen bei den Bundespolizeidirektionen im heurigen Jahr werden vereinzelt anlassbezogen vorgenommen werden.

 

Zu den Fragen 8 und 9:

Der Erstvorschlag des Polizeidirektors der BPD Salzburg lautete auf Dr. Bruno Wurhofer.

 

Zu den Fragen 10, 11 und 12:

Es ist richtig, dass seitens des BMI der Auftrag an den Polizeidirektor der BPD Salzburg ergangen ist für OR Dr. Franz Zauner einzutreten, da dieser auf Grund seiner persönlichen und fachlichen Eignung die mit der Verwendung verbundenen Aufgaben in bestmöglicher Weite erfüllen werde.

Die zuständigen Personalvertretungsorgane erhoben dagegen keine Einwendungen.

 

Zu den Fragen 13, 14, 15, 16 und 17:

Sowohl bei der Wachkörperzusammenführung als auch bei der Umsetzung der neuen Organisationsstrukturen der Sicherheitsbehörden wurde von Anfang an die Personalvertretung  als gleichberechtigten Partner in sämtlichen Personalentscheidungen aller betroffenen (Dienst) -behörden miteinbezogen.  Dies umfasst nicht nur die regionalen Personalvertretungsorgane sondern insbesondere auch die zuständigen Zentralausschüsse, die auch gegen diese Vorgangsweise keinen Einwand erhoben haben.

Ich darf Ihnen versichern, dass sämtliche Personalentscheidungen nach Maßgabe des § 4 Abs. 3 BDG getroffen wurden.

Differenzen zum Vorsitzenden des Dienststellenausschusses  sind mit nicht bekannt, bzw. wurden keine solchen an mich herangetragen.

 


Zu Frage 18:

Die zuständigen Organe der Personalvertretung – sprich Dienststellenausschuss und Zentralausschuss – hatten gegen keine die BPD Salzburg betreffenden Personalentscheidungen des BMI einen Einwand erhoben.

 

Zu den Fragen 19 und 20:

Für die strittigen Personalentscheidungen ( Uneinigkeit in 1. Instanz ) waren nach § 10/5 B-PVG nicht die BPD und der jeweilige Dienststellenausschuss sondern das BMI und der Zentralausschuss für die Bediensteten der Sicherheitsverwaltung zuständig. Es freut mich, in diesem Zusammenhang mitteilen zu können, dass dies von insgesamt 673 in Form einer InteressentInnensuche ausgeschriebenen Arbeitsplätzen nur bei 6 Arbeitsplätzen der Fall war.