3764/AB XXII. GP

Eingelangt am 22.03.2006
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BM für Wirtschaft und Arbeit

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Präsident des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                Wien, am 20. März 2006

 

                                Geschäftszahl:

                        BMWA-10.101/0010-IK/1a/2006

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3826/J betreffend „zusätzliche“ Forschungsmilliarde, welche die Abgeordneten Josef Broukal, Kolleg-innen und Kollegen am 25. Jänner 2006 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit setzt bei der Förderung von Forschung und Entwicklung in Übereinstimmung mit der "Strategie 2010" des Rates für Forschung und Technologieentwicklung (RFTE) folgende Schwerpunkte:

 

 

·        Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft

·        Stärkung der Innovationsfähigkeit durch Technologietransfer und Steigerung der Forschungskapazität der Wirtschaft, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen

·        Unternehmensgründungen vor allem im (hoch) technologieorientierten Bereich und deren innovative Finanzierungsformen, inklusive Vorgründungsaktivitäten

·        internationale Orientierung und

·        Entwicklung von Humanressourcen, insbesondere die Förderung von Frauen in F&E

 

 

In diesen Handlungsfeldern stehen dem BMWA spezifische Förderprogramme zur Verfügung, die zum Teil aus Offensivmitteln finanziert werden und in ihrer Laufzeit in der Regel begrenzt sind. Über die Art und Weise der Weiterführung der einzelnen Förderprogramme wird auf Basis der Ergebnisse der Programmevaluierungen und nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel (Ordinarium sowie von der Bundesregierung beschlossene zusätzliche Finanzierungen) zu entscheiden sein. Die konkreten Planungen werden im Laufe des Jahres 2006 erfolgen. Schriftliche Unterlagen gab es vor dem Beschluss der "Forschungsmilliarde" daher noch nicht.

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

In den Jahren 2005 und 2006 werden aus der „Forschungsmilliarde“ keine Programme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit finanziert.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Öffentliche Mittel sind in jenen Bereichen einzusetzen, in denen F&E-Aktivitäten andernfalls nicht stattfinden. Der öffentlichen Hand kommt eine besondere Rolle in der Förderung langfristiger, risikoreicher Forschung, in der Sicherung des Angebots an hoch qualifizierten Arbeitskräften sowie der Schaffung von geeigneten Rahmenbedingungen für Wettbewerb, Investitionen und Beschäftigung zu. Fördermaßnahmen sollen unternehmerische Investitionsentscheidungen begünstigen, nicht jedoch private Mittel ersetzen.

 

Ziel muss sein, die österreichische Forschungs- und Innovationsperformance nachhaltig zu verbessern. Es gilt, hohe Qualität und nachhaltiges, international sichtbares Engagement der österreichischen Wissenschaft zu forcieren und gleichzeitig einen innovations- und technologieintensiven Strukturwandel der österreichischen Wirtschaft mit international wettbewerbsfähigen Resultaten zu unterstützen.

 

Die Festlegung der konkreten Kriterien für den Einsatz der "Forschungsmilliarde" erfordert eine Abstimmung zwischen den Fachressorts (Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Bundesministerium für Finanzen, Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit) und dem Rat für Forschung und Technologieentwicklung (RFT). Wichtige Anhaltspunkte geben die "Strategie 2010" des RFT und die jeweiligen Stellungnahmen der Ressorts. Der Diskussionsprozess dazu ist derzeit im Gange. Laufende Programme und Initiativen, die positiv evaluiert und exzellent beurteilt worden sind, sollen unter dem Aspekt der Planungssicherheit jedenfalls weiter geführt werden können.

 

 

Antwort zu den Punkten 5 und 8 der Anfrage:

 

Zur Beantwortung dieser Frage darf ich zuständigkeitshalber auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 3824/J durch den Herrn Bundesminister für Finanzen verweisen.

 

 

 

 

 

Antwort zu den Punkten 6 und 7 der Anfrage:

 

Das Ziel, europaweit 3% Ausgaben für Forschung und Entwicklung gemessen am BIP zu erreichen, wurde als ein Element der "Lissabonstrategie" formuliert. Auch wenn mehr Investitionen in Wissen und Innovation erstrebenswert sind, so reichen sie für sich allein nicht aus, um die wirtschaftliche Zukunft Europas zu sichern. Letztendlich ergibt sich der Beitrag zu Wachstum und Beschäftigung aus den Ergebnissen von F&E durch Innovation, durch Umsetzung in Produkte und Dienstleistungen in innovationsfreundlichen Märkten.

 

Zur Erhöhung der Forschungsquote auf 3 % des BIP müssen nicht nur die öffent-lichen Ausgaben, sondern vor allem die Ausgaben des privaten Sektors weiterhin deutlich zunehmen. Die Forschungsmilliarde soll dabei ein Mittel öffentlicher Forschungs-, Technologie- und Innovationspolitik darstellen, den Anreiz für private F&E Ausgaben zu erhöhen.

 

In diesem Zusammenhang wurde Ende 2005 zwischen dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, dem Bundesministerium für Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die es sich zum Ziel gesetzt hat, das 3%-Ziel für Österreich zu verfolgen und weitere Maßnahmen zu setzen, um dessen Erreichbarkeit zu erhöhen.

 

Neben den direkten F&E-Aufwendungen des Bundes werden von dieser Arbeitsgruppe u.a. folgende Themen bearbeitet:

·        Instrumente der indirekten Forschungsförderung

·        Innovatives öffentliches Beschaffungswesen

·        Ansiedlung internationaler F&E-intensiver Unternehmen/Headquarterstrategie

·        Institutionelle Rahmenbedingungen auf den Kapitalmärkten