3764/AB XXII. GP
Eingelangt am 22.03.2006
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BM für
Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
Präsident des Nationalrates
Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL
Parlament
1017 Wien
Wien, am 20. März 2006
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/0010-IK/1a/2006
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3826/J betreffend „zusätzliche“ Forschungsmilliarde, welche die Abgeordneten Josef Broukal, Kolleg-innen und Kollegen am 25. Jänner 2006 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu
den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
setzt bei der Förderung von Forschung und Entwicklung in Übereinstimmung mit
der "Strategie 2010" des Rates für Forschung und
Technologieentwicklung (RFTE) folgende Schwerpunkte:
·
Kooperation
von Wirtschaft und Wissenschaft
·
Stärkung
der Innovationsfähigkeit durch Technologietransfer und Steigerung der
Forschungskapazität der Wirtschaft, insbesondere von kleinen und mittleren
Unternehmen
·
Unternehmensgründungen
vor allem im (hoch) technologieorientierten Bereich und deren innovative
Finanzierungsformen, inklusive Vorgründungsaktivitäten
·
internationale
Orientierung und
·
Entwicklung
von Humanressourcen, insbesondere die Förderung von Frauen in F&E
In diesen Handlungsfeldern stehen dem BMWA
spezifische Förderprogramme zur Verfügung, die zum Teil aus Offensivmitteln
finanziert werden und in ihrer Laufzeit in der Regel begrenzt sind. Über die
Art und Weise der Weiterführung der einzelnen Förderprogramme wird auf Basis
der Ergebnisse der Programmevaluierungen und nach Maßgabe der zur Verfügung
stehenden Mittel (Ordinarium sowie von der Bundesregierung beschlossene
zusätzliche Finanzierungen) zu entscheiden sein. Die konkreten Planungen werden
im Laufe des Jahres 2006 erfolgen. Schriftliche Unterlagen gab es vor dem
Beschluss der "Forschungsmilliarde" daher noch nicht.
Antwort zu
Punkt 3 der Anfrage:
In den Jahren 2005 und 2006 werden aus der
„Forschungsmilliarde“ keine Programme des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Arbeit finanziert.
Antwort zu
Punkt 4 der Anfrage:
Öffentliche Mittel sind in jenen Bereichen einzusetzen, in denen F&E-Aktivitäten andernfalls nicht stattfinden. Der öffentlichen Hand kommt eine besondere Rolle in der Förderung langfristiger, risikoreicher Forschung, in der Sicherung des Angebots an hoch qualifizierten Arbeitskräften sowie der Schaffung von geeigneten Rahmenbedingungen für Wettbewerb, Investitionen und Beschäftigung zu. Fördermaßnahmen sollen unternehmerische Investitionsentscheidungen begünstigen, nicht jedoch private Mittel ersetzen.
Ziel muss sein, die österreichische Forschungs- und Innovationsperformance nachhaltig zu verbessern. Es gilt, hohe Qualität und nachhaltiges, international sichtbares Engagement der österreichischen Wissenschaft zu forcieren und gleichzeitig einen innovations- und technologieintensiven Strukturwandel der österreichischen Wirtschaft mit international wettbewerbsfähigen Resultaten zu unterstützen.
Die Festlegung der konkreten Kriterien für den Einsatz der "Forschungsmilliarde" erfordert eine Abstimmung zwischen den Fachressorts (Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Bundesministerium für Finanzen, Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit) und dem Rat für Forschung und Technologieentwicklung (RFT). Wichtige Anhaltspunkte geben die "Strategie 2010" des RFT und die jeweiligen Stellungnahmen der Ressorts. Der Diskussionsprozess dazu ist derzeit im Gange. Laufende Programme und Initiativen, die positiv evaluiert und exzellent beurteilt worden sind, sollen unter dem Aspekt der Planungssicherheit jedenfalls weiter geführt werden können.
Antwort zu
den Punkten 5 und 8 der Anfrage:
Zur Beantwortung dieser Frage darf ich zuständigkeitshalber auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 3824/J durch den Herrn Bundesminister für Finanzen verweisen.
Antwort zu
den Punkten 6 und 7 der Anfrage:
Das Ziel, europaweit 3% Ausgaben für Forschung und Entwicklung gemessen am BIP zu erreichen, wurde als ein Element der "Lissabonstrategie" formuliert. Auch wenn mehr Investitionen in Wissen und Innovation erstrebenswert sind, so reichen sie für sich allein nicht aus, um die wirtschaftliche Zukunft Europas zu sichern. Letztendlich ergibt sich der Beitrag zu Wachstum und Beschäftigung aus den Ergebnissen von F&E durch Innovation, durch Umsetzung in Produkte und Dienstleistungen in innovationsfreundlichen Märkten.
Zur Erhöhung der Forschungsquote auf 3 % des BIP müssen nicht nur die öffent-lichen Ausgaben, sondern vor allem die Ausgaben des privaten Sektors weiterhin deutlich zunehmen. Die Forschungsmilliarde soll dabei ein Mittel öffentlicher Forschungs-, Technologie- und Innovationspolitik darstellen, den Anreiz für private F&E Ausgaben zu erhöhen.
In diesem Zusammenhang wurde Ende 2005 zwischen
dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und
Kultur, dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, dem
Bundesministerium für Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und
Arbeit eine
Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die es sich zum Ziel gesetzt hat, das 3%-Ziel
für Österreich zu verfolgen und weitere Maßnahmen zu setzen, um dessen
Erreichbarkeit zu erhöhen.
Neben den direkten F&E-Aufwendungen des
Bundes werden von dieser Arbeitsgruppe u.a. folgende Themen bearbeitet:
·
Instrumente
der indirekten Forschungsförderung
·
Innovatives
öffentliches Beschaffungswesen
·
Ansiedlung
internationaler F&E-intensiver Unternehmen/Headquarterstrategie
·
Institutionelle
Rahmenbedingungen auf den Kapitalmärkten