3767/AB XXII. GP
Eingelangt am 23.03.2006
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
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Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ.-Prof.
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien GZ
10.000/0018-III/4a/2006
Wien, 22. März 2006
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3814/J-NR/2006 betreffend Integrative
Berufsausbildung, die die Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und
Kollegen am
24. Januar 2006 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1. und 2.:
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist im Rahmen der Dualen Ausbildung für den Bereich der Berufsschulen zuständig, dasselbe gilt auch für die Integrative Ausbildung. In diesem Zusammenhang ist auf die Antwort zu Frage 8 der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2253/J-NR/2004 (2217/AB) zu verweisen, wo dies auch ausgeführt ist.
Für Ausbildungsverträge ist keine Ressortzuständigkeit des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur gegeben. In diesem Zusammenhang wird auch auf § 8b Abs. 22 BAG verwiesen, wonach für Personen, die im Rahmen einer Integrativen Berufsausbildung gemäß § 8b Abs. 2 BAG ausgebildet werden, nach Maßgabe der Festlegung gemäß § 8b Abs. 8 BAG die Pflicht bzw. das Recht zum Besuch der Berufsschule besteht, d.h. nicht alle Jugendlichen, die einen Ausbildungsvertrag nach § 8b Abs. 2 BAG haben, müssen auch die Berufsschule besuchen.
Laut Information des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit wurden im Zeitraum vom 1.1.2005 bis zum 9.2.2006 insgesamt 432 Ausbildungsverträge nach § 8b Abs. 2 BAG abgeschlossen. Mit Stichtag 31.12.2005 haben sich laut Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit insgesamt 1.940 Jugendliche in der „Integrativen Berufsausbildung“ befunden.
Die Bundesministerin:
Elisabeth Gehrer eh.