3772/AB XXII. GP
Eingelangt am 23.03.2006
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung

BUNDESMINISTERIN
FÜR SOZIALE SICHERHEIT
GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ
Ursula Haubner
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010
Wien
|
GZ: BMSG-40001/0011-IV/9/2006 |
Wien, 22.03.2006 |
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3855/J der Abgeordneten
Haidlmayr, Freundinnen und Freunde wie folgt:
Frage
1:
Funktion der Anwältin/des
Anwalts für Gleichbehandlungsfragen
für Menschen mit Behinderungen (Behindertenanwältin/-anwalt)
gem. § 13b Bundesbehindertengesetz
Gemäß § 13b Bundesbehindertengesetz (BGBl. I Nr.
82/2005), der mit 1. Jänner 2006 in Kraft tritt, hat der Bundesminister/die
Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
einen Anwalt/eine Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit
Behinderungen (Behindertenanwalt/Behindertenanwältin) zu bestellen.
Der Aufgabenbereich des Behindertenanwalts/der Behindertenanwältin
umfasst:
·
Beratung
und Unterstützung von Personen, die sich wegen einer Behinderung diskriminiert
fühlen
·
Abhaltung
von Sprechstunden und Sprechtagen im gesamten Bundesgebiet
·
Durchführung
von Untersuchungen und Studien zum Thema der Diskriminierung von Menschen mit
Behinderungen
·
Veröffentlichung
von Berichten und Empfehlungen zu allen Fragen, welche die Diskriminierung von
Menschen mit Behinderungen berühren
·
jährlicher
Tätigkeitsbericht an die Bundesministerin/den Bundesminister für soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
·
regelmäßiger
mündlicher Bericht an den Bundesbehindertenbeirat
·
Wahrnehmung
der Aufgaben eines Mitglieds des Bundesbehindertenbeirats
·
Zusammenarbeit
und Vernetzung mit den wesentlichen Akteuren im Bereich der Gleichbehandlung
von Menschen mit Behinderungen
·
Öffentlichkeitsarbeit
insbesondere im Hinblick auf die Sensibilisierung für den Diskriminierungsschutz
und die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen.
Voraussetzungen für die Bewerbung sind:
·
Staatsbürgerschaft
eines Mitgliedstaates der Europäischen Union;
·
Eigenberechtigung;
·
abgeschlossenes
Studium oder vergleichbare Kenntnisse;
·
umfassende
Kenntnisse und Erfahrungen auf den Gebieten der Belange von Menschen mit
Behinderungen, des Gleichbehandlungsrechts, des Arbeits- und Sozialrechts;
·
besondere
Kenntnisse und Erfahrungen in den angeführten Aufgabengebieten;
·
Kenntnisse
der Öffentlichen Verwaltung;
·
Führungs-
und Managementerfahrung;
·
Organisationstalent,
strategisches Denken, Zielorientiertheit und Entscheidungsfähigkeit;
·
besondere
Eignung zur Menschenführung, Kommunikations-, Verhandlungs- sowie
Teamfähigkeit;
·
Erfahrung
mit Öffentlichkeitsarbeit;
·
Überdurchschnittliches
Engagement;
·
Reisebereitschaft
und internationale Erfahrung.
Bei
gleicher sonstiger Eignung ist einem Bewerber/einer Bewerberin mit Behinderung
bei der Bestellung der Vorzug zu geben.
Bewerbungsgesuche
sind bis längstens 16. Dezember 2005 unmittelbar beim Bundesministerium für
soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz (Sektion IV), 1010 Wien,
Stubenring 1, einzubringen.
In
der Bewerbung sind die Gründe anzuführen, die den Bewerber/die Bewerberin für
die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen. Ein Lebenslauf,
Zeugnisse, Tätigkeitsnachweise sowie allfällige Referenzen sind der Bewerbung
anzuschließen.
Frage
2 ,8 und 9:
Es
haben sich zwölf Personen für diese Funktion beworben. Unter den zwölf
Bewerbern und Bewerberinnen befanden sich eine Frau und elf Männer. Neun davon
gehören dem Kreis der begünstigten behinderten Menschen an.
Fragen
3, 4 und 5:
Die
Kommission hat die Bewerbungsunterlagen gesichtet, sich mit jeder einzelnen
Bewerbung auseinander gesetzt und ein Gutachten erstellt, das eine
Klassifikation der Bewerber und Bewerberinnen gemäß den Kriterien „im höchsten
Ausmaß geeignet“, „im hohen Ausmaß geeignet“ und „im geringeren Ausmaß geeignet“
enthielt.
Die
Bewerbungsunterlagen müssen aus datenschutzrechtlichen Gründen vertraulich
behandelt werden. Aus diesem Grund können auch anonymisierte Bewerbungsunterlagen
nicht vorgelegt werden, da z.B. vorgelegte Lebensläufe durchaus Rückschlüsse
auf konkrete Bewerber/innen zulassen würden. Ein persönliches Gespräch wurde
mit den Bewerbern und Bewerberinnen nicht geführt.
Frage
6:
Mag. Herbert Haupt hat sowohl
durch seine langjährige Tätigkeit als Abgeordneter zum Nationalrat als auch in
seiner Funktion als Sozialminister umfassende Kenntnisse und Fähigkeiten auf
dem Gebiet der Belange für Menschen mit Behinderungen erworben. Deren Wohl,
insbesondere deren berufliche Integration und Gleichstellung, war und ist ihm
ein besonderes Anliegen. So wurde während seiner Amtszeit als Sozialminister
von der Bundesregierung die Beschäftigungsoffensive für Menschen mit
Behinderungen („Behindertenmilliarde“) umgesetzt. Auch das Behindertengleichstellungsgesetz
baut auf die Vorarbeiten während seiner Amtszeit auf und in seiner Funktion als
Abgeordneter zum Nationalrat spielte er bei den abschließenden parlamentarischen
Verhandlungen eine tragende Rolle.
Frage
7:
Die
Absage wurde schriftlich übermittelt.
Mit
freundlichen Grüßen