3772/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.03.2006
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

 

Anfragebeantwortung

 

 

BUNDESMINISTERIN FÜR SOZIALE SICHERHEIT

GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ

Ursula Haubner

 

 

 

Herrn                                                                                              

Präsidenten des Nationalrates                                                    (5-fach)

Parlament                                                                                     

1010 Wien                                                                                    

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ: BMSG-40001/0011-IV/9/2006

Wien, 22.03.2006

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3855/J der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

 

 

 

 

 

Frage 1:

 

Funktion der Anwältin/des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen
für Menschen mit Behinderungen (Behindertenanwältin/-anwalt)
gem. § 13b Bundesbehindertengesetz

Gemäß § 13b Bundesbehindertengesetz (BGBl. I Nr. 82/2005), der mit 1. Jänner 2006 in Kraft tritt, hat der Bundesminister/die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz einen Anwalt/eine Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen (Behindertenanwalt/Behindertenanwältin) zu bestellen.

Der Aufgabenbereich des Behindertenanwalts/der Behindertenanwältin umfasst:

·      Beratung und Unterstützung von Personen, die sich wegen einer Behinderung diskriminiert fühlen

·      Abhaltung von Sprechstunden und Sprechtagen im gesamten Bundesgebiet

·      Durchführung von Untersuchungen und Studien zum Thema der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen

·      Veröffentlichung von Berichten und Empfehlungen zu allen Fragen, welche die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen berühren

·      jährlicher Tätigkeitsbericht an die Bundesministerin/den Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

·      regelmäßiger mündlicher Bericht an den Bundesbehindertenbeirat

·      Wahrnehmung der Aufgaben eines Mitglieds des Bundesbehindertenbeirats

·      Zusammenarbeit und Vernetzung mit den wesentlichen Akteuren im Bereich der Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen

·      Öffentlichkeitsarbeit insbesondere im Hinblick auf die Sensibilisierung für den Diskriminierungsschutz und die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen.

Voraussetzungen für die Bewerbung sind:

·      Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der Europäischen Union;

·      Eigenberechtigung;

·      abgeschlossenes Studium oder vergleichbare Kenntnisse;

·      umfassende Kenntnisse und Erfahrungen auf den Gebieten der Belange von Menschen mit Behinderungen, des Gleichbehandlungsrechts, des Arbeits- und Sozialrechts;

·      besondere Kenntnisse und Erfahrungen in den angeführten Aufgabengebieten;

·      Kenntnisse der Öffentlichen Verwaltung;

·      Führungs- und Managementerfahrung;

·      Organisationstalent, strategisches Denken, Zielorientiertheit und Entscheidungs­fähigkeit;

·      besondere Eignung zur Menschenführung, Kommunikations-, Verhandlungs- sowie Teamfähigkeit;

·      Erfahrung mit Öffentlichkeitsarbeit;

·      Überdurchschnittliches Engagement;

·      Reisebereitschaft und internationale Erfahrung.

 

Bei gleicher sonstiger Eignung ist einem Bewerber/einer Bewerberin mit Behinderung bei der Bestellung der Vorzug zu geben.

Bewerbungsgesuche sind bis längstens 16. Dezember 2005 unmittelbar beim Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz (Sektion IV), 1010 Wien, Stubenring 1, einzubringen.

In der Bewerbung sind die Gründe anzuführen, die den Bewerber/die Bewerberin für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen. Ein Lebenslauf, Zeugnisse, Tätigkeitsnachweise sowie allfällige Referenzen sind der Bewerbung anzuschließen.

 

 

Frage 2 ,8 und 9:

 

Es haben sich zwölf Personen für diese Funktion beworben. Unter den zwölf Bewerbern und Bewerberinnen befanden sich eine Frau und elf Männer. Neun davon gehören dem Kreis der begünstigten behinderten Menschen an.

 

Fragen 3, 4 und 5:

 

Die Kommission hat die Bewerbungsunterlagen gesichtet, sich mit jeder einzel­nen Bewerbung auseinander gesetzt und ein Gutachten erstellt, das eine Klassifikation der Bewerber und Bewerberinnen gemäß den Kriterien „im höchsten Ausmaß geeignet“, „im hohen Ausmaß geeignet“ und „im geringeren Ausmaß geeig­net“ enthielt.

Die Bewerbungsunterlagen müssen aus datenschutzrechtlichen Gründen vertraulich behandelt werden. Aus diesem Grund können auch anonymisierte Bewerbungsun­terlagen nicht vorgelegt werden, da z.B. vorgelegte Lebensläufe durchaus Rück­schlüsse auf konkrete Bewerber/innen zulassen würden. Ein persönliches Gespräch wurde mit den Bewerbern und Bewerberinnen nicht geführt.

 

Frage 6:

 

Mag. Herbert Haupt hat sowohl durch seine langjährige Tätigkeit als Abgeordneter zum Nationalrat als auch in seiner Funktion als Sozialminister umfassende Kennt­nisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der Belange für Menschen mit Behinderungen erworben. Deren Wohl, insbesondere deren berufliche Integration und Gleichstellung, war und ist ihm ein besonderes Anliegen. So wurde während seiner Amtszeit als Sozialminister von der Bundesregierung die Beschäftigungsoffensive für Menschen mit Behinderungen („Behindertenmilliarde“) umgesetzt. Auch das Be­hindertengleichstellungsgesetz baut auf die Vorarbeiten während seiner Amtszeit auf und in seiner Funktion als Abgeordneter zum Nationalrat spielte er bei den abschließenden parlamentarischen Verhandlungen eine tragende Rolle.

 

Frage 7:

 

Die Absage wurde schriftlich übermittelt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen