3775/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.03.2006
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-12.500/0001-I/CS3/2006     DVR:0000175

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017  Wien

Wien, 22. März 2006

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3821/J-NR/20056 betreffend „zusätzliche“ Forschungsmilliarde, die die Abgeordneten Josef Broukal und GenossInnen am 25. Jänner 2006 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Im Allgemeinen:

Der Europäische Rat formulierte im März 2000 auf der Tagung in Lissabon das strategische Ziel einer Entwicklung zum „wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraumes der Welt“. Die in Barcelona 2002 anvisierten F&E-relevanten Ziele zur Entwicklung eines Europäischen Forschungsraumes sehen neben einer 3 %-Forschungsquote für das Jahr 2010 auch die Erhöhung des Finanzierungsanteils des privaten Sektors auf  66 % der gesamten Forschungs- und Entwicklungsausgaben vor.

 

Die Bundesregierung hat Forschung und Entwicklung zu einem nach wie vor unumstrittenen Schwerpunkt erklärt. Außerdem hat sich Österreich verpflichtet, die in Lissabon und Barcelona festgelegten Ziele zu verfolgen. Innerhalb der letzten vier Jahre wurden zusätzliche € 1,1 Mrd. für Forschung und Entwicklung aus den Offensiven I und II zur Verfügung gestellt. Weiters wurde die Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung, dotiert mit jährlich € 125 Mio, gegründet und der Forschungsfreibetrag auf 25 Prozent und die Forschungsprämie auf 8% angehoben.

 

Fragen 1 und 2:

Welche Forschungsaufgaben waren bis zum Jahr 2010 geplant, bevor die „zusätzliche“ Forschungsmilliarde beschlossen worden ist?

 

Welche schriftlichen Unterlagen gibt es über die geplanten Forschungsausgaben und die entsprechenden Forschungsaufgaben vor dem Beschluss der sogenannten „Forschungsmilliarde“?

 

Antwort:

Im Verantwortungsbereich des bmvit standen für diese Zwecke gemäß BFG 2005 rund 225,6 Mio. € und gemäß BFG 2006 rund 229,9 Mio. € zur Verfügung. Zusätzlich hat das bmvit aus den Offensivmitteln II (Tranche 2005) 88 Mio. € und (Tranche 2006) 96,8 Mio. €  erhalten.

 

Die gegenständlichen Mittel wurden und werden auf Basis der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen (FFG-G, FTFG) vergeben. Der Einsatz jener Mittel, die nicht für die autonome Antragsförderung von FWF und FFG Verwendung finden, richtet sich dabei nach der mit dem Rat für Forschung und Technologieentwicklung erarbeiteten Schwerpunktsetzung und den dabei festgelegten Kriterien.

 

Basierend auf dem „Nationalen Forschungs- und Innovationsplan“ von 2002 wurde vom RFT die „Strategie 2010“ erarbeitet; diese wird gemeinsam mit allen relevanten Akteuren weiterentwickelt. Die aus der „Forschungsmilliarde“ finanzierten Forschungsausgaben und

-aufgaben werden in Übereinstimmung mit den strategischen Überlegungen des Rates für Forschung und Technologieentwicklung festgelegt: Steigerung der „bottom-up-Mittel“ des FWF und der FFG, Stärkung der Innovationsfähigkeit der Unternehmen „Headquarter-Programm“, Kooperation von Wissenschaft und Wirtschaft „BRIDGE-Programm“)

 

Frage 3:

Welche Forschungsaufgaben wurden im Jahr 2005 aus der sogenannten „Forschungsmilliarde“ finanziert und welche sind für das Jahr 2006 vorgesehen“

 

Antwort:

Für folgende Aufgaben  wurden im Rahmen des Verantwortungsbereiches des bmvit Mittel aus der Forschungsmilliarde zur Verfügung gestellt:

 

 

2005:

50 Mio. €:

davon FFG

10 Mio. €

Bottom-up - Förderungen

 

 

 

10 Mio. €

Headquarter – Strategie

 

 

 

 

5 Mio. €

Bridge-Programm

 

 

davon FWF

10 Mio. €

Einzelprojektförderung

 

 

 

5 Mio. €

translational research

2006:

75 Mio. €:

davon FFG

12,5 Mio. €

Bottom-up – Förderungen

 

 

 

12,5 Mio. €

Headquarter – Strategie

 

 

 

5 Mio. €

Bridge-Programm

 

 

davon FWF

13 Mio. €

Einzelprojektförderung

 

 

 

5 Mio. €

translational research

 

Frage 4:

Nach welchen Kriterien werden die Forschungsmittel aus der sogenannten „Forschungsmilliarde“ in den Jahren 2007 bis 2010 eingesetzt und welche Schwerpunkte finanziert werden?

 

Antwort:

Ziel der ersten Tranchen der Forschungsmilliarde war eine rasche Wirksamkeit der Budgets für Forschungsprojekte und kurze Entscheidungsabläufe bei der Vergabe der Mittel.

 

In der laufenden Legislaturperiode werden die Mittel aus der „Forschungsmilliarde“ einerseits nachfrageorientiert der FWF- und FFG-Antragsförderung zur Verfügung gestellt, andererseits für solche Programme verwendet, die hohe Additionalität und Nachhaltigkeit versprechen wie „BRIDGE-Programm“- und „Headquarter-Programm“.

 

Der Einsatz der Mittel für die Jahre 2007 bis 2010 ist noch nicht festgelegt, wird aber mit den mit dem Rat für Forschung- und Technologieentwicklung erarbeiteten Schwerpunkt­setzungen und den dabei festgelegten Kriterien abgestimmt und unter Fortführung der erfolgreichen Programme im Sinne von „Stärken stärken“ erfolgen.

 

Fragen 5 und 8:

Warum wurde von der Idee, eine „Volksanleihe“ aufzulegen, wieder Abstand genommen?

 

Welche weiteren Privatisierungsschritte sind aufgrund der Änderung des ÖIAG-Gesetzes 2000 im Rahmen des „Wachstums- und Beschäftigungsgesetzes 2005“ und der damit verbundenen Finanzierung der „Forschungsmilliarde“ geplant?

 

Antwort:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt in die Zuständigkeit des Bundesministers für Finanzen.

 

Frage 6:

Wie soll 2010 das Forschungsquotenziel von 3 % erreicht werden, nachdem die Mittel aus der Forschungsmilliarde im Zeitraum 2007 bis 2010 mehr oder weniger nur die bisher gewährten Offensivmittel ersetzen, das heißt, keine wirklichen zusätzlichen Mittel darstellen?

 

Antwort:

Neben den von der Bundesregierung seit 2001 in den Offensiven I und II zusätzlich zur Verfügung gestellten finanziellen Mitteln im Ausmaß von 1,1 Mrd. € wurde eine umfassende Reform der Strukturen von F&E begonnen, die von der Einrichtung des unabhängigen Rates für Forschung und Technologieentwicklung auf der strategischen Ebene bis zu den getroffenen Maßnahmen zur Umstrukturierung der Förder- und Forschungslandschaft (Gründung der FFG, Umstrukturierung des FWF, Implementierung des UG 2002) reicht. Wie im Forschungs- und Technologiebericht 2005 dokumentiert, ist Österreich eines der wenigen Länder, das bei Fortsetzung der positiven Entwicklung der letzten Jahre in die Zukunft das

3 %-Ziel erreichen wird.

 

Die jeweils über drei Jahre laufenden Offensivmittelphasen und die Einrichtung der Nationalstiftung haben gerade im Hinblick auf vorbereitungsintensive und mehrjährige Programme bereits eine wesentliche Verbesserung bei der Planungssicherheit gebracht. Die forschungsrelevanten Ressorts sind mit dem Rat für FTE und dem Bundesministerium für Finanzen im Gespräch, um diese längerfristige Finanzierungssicherheit auch in den Jahren ab 2007 sicherzustellen. In der gegenwärtigen sowie der vorausgehenden Legislaturperiode sind die Offensivprogramme über einen Zeitraum von 6 Jahren zu einem vergleichsweise stabilen Element der österreichischen Forschungsfinanzierung geworden. Darüber hinaus werden die Bemühungen fortgesetzt, langfristige Verpflichtungen aus dem ordentlichen Budget zu bedecken.

 

Frage 7:

Sollte die „Forschungsmilliarde“ nicht ausreichen, das Forschungsquotenziel von 3 % zu erreichen, welche Finanzierungsmaßnahmen werden von der Regierung in welchem Umfang geplant.

 

Antwort:

Zusätzliche Finanzierungsmaßnahmen neben der  „Forschungsmilliarde“ sind im Rahmen der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung gegeben, womit  zusätzlich jährlich 125 Mio. € für F&E zur Verfügung stehen. Neben den direkten Forschungsförderungen setzen die indirekten Förderungen einen großen Anreiz für die Unternehmen in F&E zu investieren: zuletzt durch Erhöhung des Forschungsfreibetrages auf 25 % und der Forschungsprämie auf 8 % sowie der steuerlichen Begünstigung von Auftragsforschung von Unternehmen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen