3789/AB XXII. GP
Eingelangt am
24.03.2006
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung

BUNDESMINISTERIN
FÜR SOZIALE SICHERHEIT
GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ
Ursula Haubner
Herrn
Präsidenten des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010 Wien
GZ: BMSG-10001/0057-I/A/4/2006 Wien,
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3857/J der Abgeordneten
Haidlmayer, Freundinnen und Freunde wie folgt:
Frage 1:
Über persönliche Daten der Darstellerin bin ich nicht
berechtigt, Auskünfte zu erteilen. Allerdings hat die Darstellerin in einem
Zeitungsinterview selbst darauf verwiesen, dass sie aufgrund eines Unfalls
querschnittgelähmt ist, maturiert hat und derzeit als Gartengestalterin
arbeitet.
Frage 2 und 3:
Seitens des BMSG kann ich mitteilen, dass mit
Stichtag 1. Jänner 2006 insgesamt 1.293 begünstigte Behinderte auf die
Benutzung eines Rollstuhls angewiesen waren.
Fragen 4 und 6:
Zu diesen Fragen liegen dem BMSG keine Daten vor.
Frage 5:
In den Integrativen
Betrieben waren mit Stand 1. Jänner 2006 insgesamt 12 Rollstuhlfahrer/innen im
Rahmen eines sozialversicherungsrechtlich abgesicherten Dienstverhältnisses
beschäftigt.
Fragen 7 und 8:
Das stimmt nicht. Die behinderte Darstellerin hätte
sonst auch nicht am Casting teilnehmen können.
Frage 9:
Ich
verweise auch auf die Beantwortungen der Parlamentarischen Anfragen Nr. 3249 J,
Nr. 3372 J, Nr. 3445J, Nr. 3561J, Nr. 3790/J., Nr. 3793/J, Nr. 3856/J,
3857/J und Nr. 3863/J. Diese Information erfolgte im Rahmen der
Gesamtinformationsmaßnahmen, auch in Bezug auf die Kosten.
Frage 10:
Ganz im Gegenteil wurde sehr sensibel und positiv
über die neuen Rechte der Behindertengleichstellung in Österreich
informiert.
Mit
freundlichen Grüßen