3799/AB XXII. GP

Eingelangt am 24.03.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

BM für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

BUNDESMINISTERIN FÜR SOZIALE SICHERHEIT

GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ

Ursula Haubner

 

 

 

Herrn                                                                                              

Präsidenten des Nationalrates                                                    (5-fach)

Parlament                                                                                     

1010 Wien                                                                                    

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ:                                                                                                 Wien,

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3822/J der Abgeordneten Mag.a Melitta Trunk, Mag.a Andrea Kuntzl
und GenossInnen
wie folgt:

Fragen 1 bis 5:

Definitionen bzw. Kriterien sind sowohl in einschlägigen Lexika bzw. in den jeweils zugrunde liegenden gesetzlichen Regelungen – je nach dem, um welche Pension es sich handelt - festgehalten. Bei anderen Pensionen wie zB Administrativpensionen finden sich entsprechende Regelungen in den Sozialplänen.

Frage 6:

Die Kärntner Mütterpension ist eine Leistung für jene Frauen, die zwar Kinder erzogen haben, aber trotzdem über keine oder nur eine geringe eigene Pension verfügen.

Fragen 7 bis 18:

Ich sehe in der Kärntner Mütterpension einen wertvollen Beitrag, um Frauen, die Kinder erzogen haben, dafür auch im Alter eine Leistung zu gewähren. Es ist als Ausgleich für die unterlassenen Regelungen in der Vergangenheit zu bewerten. Jede zukünftige Verbesserung für die durch die Versäumnisse der Vergangenheit verursachte Situation von derzeit rund 150.000 Frauen über 60 Jahren ohne eigene Pension wird von mir grundsätzlich positiv gesehen und begrüßt.

 

Auskünfte zur Kärntner Mütterpension erteilt das Bürgerbüro des Kärntner Landeshauptmannes unter der Hotline 0800-201210.

Als Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz habe ich wichtige frauenpolitische Verbesserungen, besonders im Bereich der eigenständigen Alterssicherung von Frauen gesetzt. In meinem Verantwortungsbereich kann ich darauf verweisen, dass im Vergleich zu 2001 durch die Verbesserungen für Frauen im Pensionsrecht ein wesentlich höherer Anstieg der Frauenpensionen im Vergleich zu den Männerpensionen zu verzeichnen:

Im Vergleich der Pensionshöhe von 2001 zu 2004 zeigt sich, dass die Direktpensionen der Frauen um 15 % gestiegen sind.

Auch die Kindererziehungszeiten werden seit 1.1.2005 für die Frauenpension neu bewertet. Pro Kind werden bis zu 4 Jahre pensionsbegründende Zeiten auf Basis von 1.350 € angerechnet. Für einen Eigenpensionsanspruch reichen schon 7 Erwerbsjahre, wenn die restlichen Jahre auf die notwendigen 15 Versicherungsjahre zB durch Kindererziehungszeiten aufgefüllt werden.

Zu diesen 7 Jahren„Erwerbstätigkeit“ zählen darüber hinaus auch Zeiten der günstigen Selbstversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes (diese Pensionszeiten werden zur Gänze vom Bund getragen), Zeiten der begünstigten Weiterversicherung bei Pflege naher Angehöriger ab der Pflegestufe 3 (der Dienstgeberanteil von 12,55% wird vom Bund getragen) und Zeiten der Familienhospizkarenz.

Neu ist, dass auch Zeiten der begünstigten Selbstversicherung bei der Pflege naher Angehöriger ab der Pflegestufe 3 (der Dienstgeberanteil von 12,55% wird ebenfalls vom Bund getragen) als Erwerbsjahre gewertet werden. Dies trifft auf jene Frauen zu, die noch nie erwerbstätig waren, die ihre Berufstätigkeit zugunsten der Pflege in der Familie einschränken oder weiter voll berufstätig bleiben.

Die Höhe des Ausgleichzulagenrichtsatzes für Alleinstehende wurde mit 01.01. 2006 um 4,1 % auf 690 Euro erhöht. Davon profitieren 154.000 Pensionistinnen.

Mit 1.1.2005 wurde das Bundespflegegeld um 2 % erhöht, davon profitieren zu über zwei Drittel Frauen, nämlich 212.052 Frauen von insgesamt 311.357 Pflegegeldbeziehenden. 

 

 

Mit freundlichen Grüßen