3809/AB XXII. GP

Eingelangt am 24.03.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

GZ BMF-310205/0008-I/4/2006

Anschrift:

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

                                     

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3853/J vom 25. Januar 2006 der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Umstrukturierung des Finanzamtes Wien 3/11, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Die Gesamtstrategie des  Bundesministeriums für Finanzen umfasst die Schaffung einer serviceorientierten, kostengünstigen, flexiblen und effizienten Organisation. In diesem Sinne wird in der Bundeshauptstadt an einer Optimierung der Unterbringung der Finanzämter gearbeitet. Einerseits erfordern die neuen, verbesserten Abläufe und Strukturen innerhalb eines Finanzamtes auch eine Anpassung der Funktionalitäten bei der Unterbringung der MitarbeiterInnen der Finanzverwaltung unter Berücksichtigung der gebotenen Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit; andererseits trägt die Beachtung entsprechender Standards bei der räumlichen Unterbringung entscheidend zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und damit zur Mitarbeiterzufriedenheit bei. Diesbezüglich darf ich auch auf die detaillierten einleitenden Bemerkungen zu meiner Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3589/J vom
4. November 2005 verweisen.

 

 

Aus der grundlegenden Optimierung der Abläufe und Strukturen im Zuge der bereits durchgeführten Reformmaßnahmen ergibt sich, dass die Nutzung von Einsparungspotentialen eine Verbesserung der Servicequalität im Sinne von Bürgernähe und kundenfreundlicher Ablaufgestaltung keineswegs ausschließt.

 

Das gegenständliche Projekt sieht die räumliche Zusammenführung der beiden Finanzämter Wien 6/7/15 und Wien 3/11-Schwechat-Gerasdorf (im Folgenden als Finanzamt 3/11 bezeichnet) am bestehenden Standort des Finanzamtes Wien 3/11 in 1030 Wien, Erdbergstraße 192 – 196, unter ersatzloser Aufgabe der Standorte 1070 Wien, Seidengasse 20 und Schottenfeldgasse 34 vor. Auf die organisatorische Eigenständigkeit der beiden Abgabenbehörden hat diese räumliche Zusammenführung keine Auswirkung.

 

Das entsprechende Konzept, das sich bereits bei der Standortzusammenführung der Finanzämter Wien 2/20 und Wien 21/22 bewährt hat, umfasst neben der reformbedingten Modernisierung der Bürostrukturen und einer erhöhten MitarbeiterInnenmotivation und
–zufriedenheit auch die Erzielung zusätzlicher Synergieeffekte.

 

Zur Umsetzung dieser Standortzusammenführung wurde ein Projektteam der Geschäftsleitungen beider Finanzämter unter Einbeziehung des Regionalmanagements Wien sowie der Personalvertretung beider Ämter gebildet. Die rechts- und bauvorschriftenkonformen Pläne des durch die Bundesimmobilien GesmbH (BIG) beauftragten Architekten wurden diesem Gremium vorgestellt und von diesem für umsetzungsreif erkannt.


Nun zu den konkreten Fragen:

 

Zu 1.:

Die Modernisierung des Gebäudes strebt eine Balance zwischen Office-Performance und Wohlfühlfaktoren für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. Zugleich wird besonderer Wert auf höchstmögliche Kundenzufriedenheit gelegt.

Im Rahmen der Modernisierung werden alle Büroarbeitsplätze abgestimmt auf die reformbedingten neuen Arbeitsabläufe umfassend erneuert. Die Neuausgestaltung der Büros umfasst neben der Neumöblierung der Arbeitsplätze im Besonderen die Ausstattung mit modernen Flachbildschirmen. Besondere Sorgfalt kommt dabei einer ordnungsgemäßen Belichtung, Beleuchtung und Blendfreiheit zu.

Die Konzeption sieht darüberhinaus auch die Neuausstattung mit einer Gebäudekühlung vor. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehen künftig Pausenaufenthaltsräume mit Teeküchen in ausreichender Anzahl zur Verfügung.

 

Besondere Aufmerksamkeit kommt auch der Schaffung der notwendigen Barrierefreiheit im Gebäudebereich zu.

 

Das gemeinsame Infocenter der beiden Finanzämter  wird im Erdgeschoß des Gebäudes untergebracht. Grundsätzlich sind jeweils zwei Stockwerke in den

Obergeschoßen für das Finanzamt Wien 3/11 und das Finanzamt Wien 6/7/15 vorgesehen.

 

Vor dem Rollout der Reform waren die Bediensteten des Finanzamtes 3/11 über alle 4 Stockwerke zum Teil mit Einzelplatzbelegung in Räumen von 20 und mehr m² untergebracht. Allerdings war dabei zu berücksichtigen, dass der gesamte Aktenbestand in den Zimmern verstaut war. Zukünftig werden für die Unterbringung der Akten Stockwerks-Archive zur Verfügung stehen. Die von den Bediensteten des Finanzamtes Wien 3/11 nicht benötigten Büroräumlichkeiten werden in Zukunft von Bediensteten des Finanzamtes Wien 6/7/15 benützt.

 

Mit der Gebäudemodernisierung soll zu einer wesentlichen Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit und –motivation beigetragen werden.

 

 

Zu 2.:

Durch die Unterbringung der MitarbeiterInnen des Finanzamtes Wien 6/7/15 in diesem Gebäude wird nachhaltig der jährliche Gesamtunterbringungsaufwand für die Gebäude Seidengasse und Schottenfeldgasse in Höhe von rund 290.000,-- Euro eingespart. Durch den Synergieeffekt des Betriebes zweier Finanzämter an einem Standort (gemeinsames Infocenter, Beschaffung, Reinigung, etc.) sind dauerhafte Einsparungen in noch nicht zu bestimmender Höhe zu erwarten.

 

In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass die derzeit genutzten  Objekte des Finanzamtes Wien 6/7/15 unstrittig sanierungsbedürftig sind. Es ist davon auszugehen, dass der jährliche Gesamtunterbringungsaufwand nach einer Sanierung der Objekte nachhaltig um rund 300.000,-- Euro im Jahr steigen würde.

Durch die Auflassung der Altgebäude des Finanzamtes Wien 6/7/15 beläuft sich somit das nachhaltige Gesamteinsparpotential auf rund 590.000,-- Euro pro Jahr.

 

Zu vermerken ist, dass im Falle einer Sanierung der beiden Altgebäude des Finanzamtes Wien 6/7/15 jedoch die ungünstigen Flächenkonfigurationen erhalten blieben und außer einer rein technischen Gebäudesanierung aber noch keine Modernisierungen hinsichtlich neuer Bürofunktionalitäten, wie vergleichsweise am Standort des Finanzamtes Wien 3/11 vorgesehen, berücksichtigt sind (sh. hiezu auch Antwort zu Frage 1). Hiefür müsste noch mit weiteren 1,8 Mio Euro seitens des BMF gerechnet werden, wobei der tatsächliche Aufwand im Altbaubereich nur schwer einschätzbar ist.

 

 

 

Zu 3.:

Die Funktionsoptimierung wird Kosten für den Umbau in Höhe von rund 2.650.000,-- Euro, Aufwendungen für ein elektronisches Zutrittssystem von rund 270.000,-- Euro und für die Raumkühlung von rund 1.700.000,-- Euro erfordern.

Von den Gesamtkosten entfällt ein Anteil von rund 1.900.000,-- Euro auf das Finanzamt 6/7/15.

 

Zu 4.:

Gegenwärtig liegen erste Ergebnisse von Planungsanalysen vor. An der Fertigstellung einer Umsetzungsstudie inklusive Zeitplan wird gearbeitet.

 

Zu 5. und 6.:

Im Finanzamt Wien 3/11 arbeiten 232 Personen (inklusive C.L.O.-Büro – Central Liaison Office), denen 116 Räume zur Verfügung stehen. Zusätzlich gibt es Besprechungszimmer, Aktenzimmer, Räume für Reinigungspersonal und das Infocenter-Frontoffice.

 

Im Finanzamt Wien 6/7/15 arbeiten 138 Personen (weitere 3 Personen sind an eine Sondereinsatzgruppe dienstzugeteilt). Ihnen stehen 94 Räume zur Verfügung. Der Altbaustruktur entsprechend handelt es sich hier um sehr ungünstige Büroflächenzuschnitte, die sehr ungünstige Raum- und Belagsaufteilungen zur Folge haben. Auch hier gibt es zusätzlich noch die unter dem Finanzamt Wien 3/11 sonst beschriebenen Räumlichkeiten.

 

 

Zu 7. und 8.:

Bei Aufgabe der Standorte Seidengasse und Schottenfeldgasse werden alle MitarbeiterInnen des Finanzamtes 6/7/15 an den Standort des Finanzamtes 3/11 übersiedelt. Die Beantwortung der Frage 8. erübrigt sich daher.

 

 

 

Zu 9.:

Selbstverständlich wurden die Auswirkungen für die betroffenen Bediensteten berücksichtigt. Im Projekt-Lenkungsausschuss sind neben den Vorständen und Organisationsleitern auch die Dienststellenausschuss-Vorsitzenden vertreten, wodurch die Berücksichtigung der Bedürfnisse der MitarbeiterInnen gewährleistet ist.

 

Zu 10. und 11.:

Unter Berücksichtigung des derzeitigen Standes der Planungsarbeiten (siehe hiezu Antwort zu Frage 4.) können derzeit noch keine abschließenden Angaben gemacht werden (siehe hiezu auch Antwort zu Frage 1).

 

Selbstverständlich erfolgt die Planung unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben der Bundes-Arbeitsstättenverordnung – B-AStV 2002,  §24 (1). Diesbezüglich erlaube ich mir auch auf die Antwort zu Punkt 6. der parlamentarischen Anfrage Nr. 3589/J vom 4. November 2005 zu verweisen.

 

Zu 12. bis 14.:

Eine Evaluierung des Umbauvorhabens aus Sicht von ArbeitsmedizinerInnen und Sicherheitsfachkräften wurde durchgeführt. Die Befassung von ArbeitspsychologInnen ist nicht vorgesehen.

 

Zu 15. bis 17.:

Zunächst wurde eine konkret bezugnehmende Grobanalyse (BIG/Architekten) für den Standort des Finanzamtes Wien 3/11 in der Erdbergstraße 192 – 196  erstellt und wird daraus jetzt eine Feinanalyse mit Belagsvorschlägen entwickelt, die letztlich Grundlage für die Einreichpläne sein wird (siehe hiezu auch Antwort zu Frage 1).

 

 

 

Zu 18.:

Das zukünftige Finanzamtszentrum Erdberg befindet sich neben der gleichnamigen U3-Station. Sowohl die Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz als auch die Parkraumsituation sind dort viel besser als am bisherigen Standort, wodurch sich unmittelbar eine Steigerung der Servicequalität sowie der Bürgernähe ergibt. Im Übrigen steht den Wiener BürgerInnen das InfoCenter in jedem Finanzamt (nicht nur im örtlich zuständigen) für die erwünschten Auskünfte und Informationen zur Verfügung.

 

Zu 19.:

Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei der geplanten Maßnahme um eine räumliche Zusammenführung ohne Auswirkung auf die organisatorische Eigenständigkeit der beiden Finanzämter. Es wird keinesfalls zu nachteiligen Auswirkungen für die BürgerInnen kommen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.