381/AB XXII. GP

Eingelangt am 02.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 386/J-N R/2003 betreffend Lärmschutzmaßnahmen an
der Westbahn im Bereich der Gemeinde Prinzersdorf, die die Abgeordneten Heinzl und GenossInnen
am 8. Mai 2003 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Im Allgemeinen

Im Zusammenhang mit dem Westbahnausbau zwischen St. Polten und Bf. Prinzersdorf bildeten
Lärmschutzmaßnahmen gemäß der Schienenverkehrslärm-Immissionsschutzverordnung einen
integrativen Bestandteil des Projektes. Für den außerhalb des Projektbereiches gelegenen
Westbahnabschnitt wurde vom Verkehrsressort bereits im Jahre 1995 der Marktgemeinde
Prinzersdorf angeboten, die schalltechnische Bestandsstreckensanierung vorzuziehen, wobei die
Gemeinde vorerst, d.h. bis zum Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund und
Land Niederösterreich, 50 % der Kosten tragen hätte müssen. Die Marktgemeinde Prinzersdorf
konnte sich jedoch nicht entschließen, diesem Angebot näher zu treten.

In weiterer Folge wurde zur integrativen Verwirklichung der verkehrspolitischen und
umweltpolitischen Zielsetzungen hinsichtlich des Lärmschutzes bei Eisenbahn-Bestandsstrecken
im Land Niederösterreich zwischen der Republik Österreich und dem Land Niederösterreich ein
Übereinkommen abgeschlossen, in welchem die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für die
Planung, Durchführung, Erhaltung und Finanzierung von Lärmschutzmaßnahmen an Eisenbahn-
Bestandsstrecken der Österreichischen Bundesbahnen im Land Niederösterreich vereinbart
wurden. Dieses Übereinkommen trat nach Unterfertigung durch die Vertragspartner am 16.
September 1999 in Kraft.

Unmittelbar nach Unterzeichnung dieses Übereinkommens hat das Land Niederösterreich die
betroffenen Gemeinden - so auch die Marktgemeinde Prinzersdorf - vom Inhalt dieses
Übereinkommens informiert und aufgefordert, ihr Interesse an der Teilnahme am
Sanierungsprogramm schriftlich dem Land Niederösterreich mitzuteilen, um das Gesamtprogramm
in Entsprechung einer landesweiten Prioritätenreihung abarbeiten zu können. In diesem
Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass seitens des bmvit hinsichtlich der Prioritätenreihung


für die Realisierung der Lärmschutzmaßnahmen in den einzelnen Bundesländern von Beginn an
betont wurde, dass diese durch das jeweilige Land zu vertreten bzw. zu verantworten ist.

Fragen 1 bis 3:

Hat Ihr Ministerium bereits Kenntnis von dem geforderten Projekt auf dem Ortsgebiet von
Prinzersdorf/NÖ westlich der Pielach Lärmschutzmaßnahmen gegen den Lärm der Westbahn zu
errichten?

Ist das Land Niederösterreich wegen diesem Projekt bereits an das Ministerium herangetreten?

Ist die Marktgemeinde Prinzersdorf wegen diesem Projekt bereits an das Ministerium
herangetreten?

Antwort:

Grundsätzlich ist vereinbart, im Rahmen der periodisch vorgesehenen Sitzungen (nächste Sitzung
im Sommer 2003) des Lenkungsausschusses Niederösterreich bestehend aus Vertretern des
bmvit, des Landes Niederösterreich und der ÖBB über die beim Land neu eingegangen
Anmeldungen zur Teilnahme am Sanierungsprogramm zu beraten und die weitere Vorgangsweise
festzulegen.

Fragen 4 und 5:

Wie können Sie es erklären, dass an einer hochrangigen Bahnstrecke für die Umsetzung einer
einfachen Lärmschutzmaßnahme, deren hohe Priorität und Notwendigkeit bereits allseits
anerkannt ist, eine Vorlaufzeit von 3 bis 4 Jahren notwendig ist?

Welche Schritte werden Sie unternehmen, um die Umsetzung dieses Projektes voranzutreiben?

Antwort:

Wie bereits erwähnt, soll die schalltechnische Sanierung der Eisenbahn-Bestandsstrecken im Land
Niederösterreich in Entsprechung einer landesweiten Prioritätenreihung durchgeführt werden. Aus
Sicht des bmvit könnte die Planung der Lärmschutzmaßnahmen noch im Herbst 2003 zwischen
Bund, Land Niederösterreich und Marktgemeinde Prinzersdorf vereinbart werden. Damit wäre eine
Realisierung der Maßnahmen ab dem Jahre 2005 möglich.

Frage 6:

Ist es aus Ihrer Sicht sinnvoll und effizient, die Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen, die
sachlich einen unmittelbaren Zusammenhang haben (d.i. die Errichtung von
Lärmschutzmaßnahmen auf dem Gemeindegebiet von Prinzersdorf und auf dem unmittelbar
angrenzenden Gemeindegebiet von Markersdorf a.d. Pielach) in zwei Etappen mit einer
Zeitverschiebung von 3 bis 4 Jahren durchzuführen (doppelte Planungskosten, doppelter
bürokratischer Aufwand)?

Antwort:

Grundsätzlich können Gemeinden nicht gezwungen werden, am Programm für die
schalltechnische Sanierung der Eisenbahn-Bestandsstrecken teilzunehmen.

Die Marktgemeinde Markersdorf-Haindorf hat sich im Gegensatz zur Marktgemeinde Prinzersdorf
schon sehr früh zur Teilnahme am Sanierungsprogramm entschlossen, sodass für diese
Gemeinde die Planungen bereits abgeschlossen werden konnten. Der Vertrag über die


Gemeinde die Planungen bereits abgeschlossen werden konnten. Der Vertrag über die
Durchführung der Lärmschutzmaßnahmen befindet sich derzeit bei Unterfertigung. Ein Baubeginn
wurde noch nicht festgelegt.

Frage 7:

Welche finanzielle Beteiligung wird bei solchen Projekten üblicherweise für die betroffenen
Verwaltungskörper (Bund, Land, Gemeinde) vorgesehen?

Antwort:

Die Kosten für die schalltechnische Sanierung der Eisenbahn-Bestandsstrecken werden
österreichweit zu 50 % durch den Bund und zu 50 % durch die Länder und die betroffenen
Gemeinden gemeinsam getragen. Die Kostenaufteilung des 50 %-Anteiles zwischen Land
Niederösterreich und den betroffenen Gemeinden beträgt 25 % bis 35 % Land : 15 % bis 25 %
Gemeinde und ist von der Finanzkraft-Kopfquote der jeweiligen Gemeinde abhängig.

Frage 8:

Ab wann wird die Güterzugumfahrung St. Pölten weitergebaut?

Antwort:

Für die Entwicklung und Beurteilung von möglichen Maßnahmen im Bereich des
Eisenbahnknotens St. Pölten wurde von meinem Ressort ein externes Gutachten in Auftrag
gegeben. In diesem wurde - einer modularen Vorgangsweise folgend -

-   die teilweise Errichtung der Knoten Rohr und Wagram unter Berücksichtigung einer späteren
Einbindung der eigentlichen Güterzugumfahrung St. Polten,

-   die rasche Nutzbarmachung der Viergleisigkeit zwischen Pottenbrunn und der Osteinfahrt des
Bahnhofes St. Pölten,

-   der Umbau des Bahnhofes St. Pölten und

-   die Errichtung der eigentlichen Güterzugumfahrung St. Pölten erst dann durchzuführen, wenn

Kapazitätsgrenzen im Abschnitt Knoten Rohr- Bahnhof St. Pölten erkennbar werden,
empfohlen.

Die teilweise Errichtung der Knoten Rohr und Wagram sowie die Viergleisigkeit zwischen
Pottenbrunn und St. Pölten Ost befinden sich in Realisierung. Unter Berücksichtigung der
Empfehlungen des Gutachtens soll der Umbau des Bahnhofes St. Pölten vorgezogen werden.