3824/AB XXII. GP
Eingelangt am
28.03.2006
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Präsident des Rechnungshofes
Anfragebeantwortung
Bezug nehmend auf die unter Zl. 3916/J-NR/2006
gestellte Anfrage der Abgeordneten
Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde vom 10.
Februar 2006 betreffend
Einmietungen von Bundesbehörden und bundeseigenen
Institutionen ersuche ich um
Verständnis, dass ich von ihrer Beantwortung absehen muss, da die Fragen weder
Haushaltsführung und Organisation im Bereich des
Rechnungshofs noch die
Diensthoheit des Präsidenten betreffen und sohin
außerhalb des Fragerechtes gemäß
§ 91a des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates
gelegen sind.
Ungeachtet dessen erlaube ich mir
auf die Zielbestimmung des Bundesimmobilien-
gesetzes, BGBl I Nr. 141/2000,
hinzuweisen, wonach damit unter anderem beabsichtigt
war, in konsequenter Fortsetzung des mit dem BIG-Gesetz begonnenen Weges das
Immobilienvermögen und den Immobilienbedarf des Bundes nach wirtschaftlichen
und
marktorientierten Grundsätzen neu zu organisieren, das
Kostenbewusstsein der
Nutzerressorts zu fördern und damit auch für ein
sparsames Umgehen mit der Ressource
Raum zu sorgen.
Der Rechnungshof hätte Empfehlungen
in diesem Zusammenhang aufgrund der
gesetzlichen Zielbestimmungen und im Rahmen von
Gebarungsüberprüfungen zu geben.