3846/AB XXII. GP

Eingelangt am 31.03.2006
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMF-310205/0012-I/4/2006

»

 

 

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

»Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3881/J» vom »1. Februar 2006 der Abgeordneten »Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Einmietungen von Bundesbehörden und bundeseigenen Institutionen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

In Umsetzung der Gesamtstrategie des Bundesministeriums für Finanzen, die die Schaffung einer serviceorientierten, kostengünstigen, flexiblen und effizienten Organisation vorsieht, wird insbesondere an einer bundesweiten Optimierung der Unterbringung der Finanzdienststellen gearbeitet.

 

Mein Ressort wendet sich bei der Anmietung von Flächen in erster Linie an die Bundesimmobiliengesellschaft mbH (BIG). Die BIG kann jedoch nicht an jedem Standort den erforderlichen Notwendigkeiten entsprechen bzw. wäre der Umbau von Objekten der BIG zur Erfüllung von unentbehrlichen Erfordernissen in bestimmten Fällen unwirtschaftlich. Erst in diesen Fällen werden Angebote anderer Objekte am "Freien Markt" in Betracht gezogen. Diesbezüglich findet der verfassungsgesetzlich festgelegte Grundsatz der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit besondere Berück­sichtigung .

 

Ich komme nun zur Beantwortung der konkreten Fragen:

 

Zu 1. und 9.:

Die jährlichen Mietzahlungen (inklusive allfälliger Umsatzsteuer) meines Ressorts an die BIG betragen rund EUR Mio. 32,15. Daraus abgeleitet beträgt der durchschnittliche Quadratmeterpreis bei BIG-Objekten rund EUR 6,73. Die monatlichen Betriebskosten liegen bei  BIG-Objekten durchschnittlich bei rund EUR 1,20 pro m².

 

Zu 2., 8. und 10.:

Bei der Beantwortung der gegenständlichen Fragen werden jene Behörden und Institutionen aufgezählt, für welche das Bundesministerium für Finanzen die Anmietung mit privaten Vermietern durchgeführt hat.

 

Behörde / Dienststelle - Standort, Adresse

Zeitpunkt der Anmietung

ZA Klagenfurt, St.Veiter Ring 59

März 96

ZA Villach, Ackerweg 19

Dez.03

FA Bruck Leoben Mürzzuschlag / Mürzzuschlag, Bleckmanngasse

Dez.03

FA Oststeiermark /Hartberg, Rotes Kreuz Platz

Dez.03

ZA Graz, Bahnhofgürtel 57

1998

FA Braunau Ried Schärding / Ried., Friedrich Thurner Straße 7

Jän.96

FA Freistadt Rohrbach Urfahr/ Urfahr, Mühlkreisbahnstraße 9 (Registratur)

Jän.91

ZA Linz, Hafenstraße 61

Jän.94

GBP Innsbruck, Bruneckerstraße 12

Dez.93

FA Kufstein Schwaz / Schwaz, Archengasse 10

März 86

FA Kufstein Schwaz / Schwaz, Swarovskistraße 10a

März 79

ZA Innsbruck, Innrain 30

Juli 85

FA Bregenz, Brielgasse 19

Sept.01

ZA Wolfurt, Senderstr. 30

Nov.78

ZA Wien, Brehmstraße 14

Sept.05

FA Baden Mödling, Mödling, DI W. Haßlingerstraße 3

Aug.02

FA Neunkirchen Wr. Neustadt / Neunkirchen, Triesterstraße 14

Juli 90

FA Bruck Eisenstadt Oberwart / Bruck, Stefaniegasse

Jän.98

FA Waldviertel / Horn, Schlossplatz 1

1946

FA Waldviertel / Zwettl, Hamerlingstraße 2a

Sept. 75

Zollamt Marchegg, Am Bahnhof

Mai 84

ZA Flughafen Wien

1956

ZA Eisenstadt, Rusterstraße 135

1994

ZA Eisenstadt, ZoSt.Wulkaprodersdorf

Dez. 04

ZA Eisenstadt, ZoSt. Rechnitz

Juli 05

ZA Wr. Neustadt, ZoSt. Maria Lanzendorf

Juli 06

ZA Villach, ZoSt. Hermagor

März 01

ZA Villach, ZoSt. Thörl Maglern

Nov. 02

ZA Villach, ZoSt, Arnoldstein – LKW Kontrollhalle

Juli 97

FA = Finanzamt, ZA = Zollamt und GBP = Großbetriebsprüfung.

 

 

Der durchschnittliche Quadratmeterpreis bei Privat-Objekten beträgt rund EUR 6,90. Die monatlichen Betriebskosten liegen bei Privat-Objekten durchschnittlich bei rund EUR  1,59 pro m².

 

 

Zu 3., 4., 11. und 12.:

Es wurde mit folgenden privaten Vermietern Mietverträge abgeschlossen:

 

Vermieter

Christa Haas

Stadtwerke Mürzzuschlag

Rotes Kreuz

Interunfall Versicherung

CM 00 Vermögensverwaltung

Südbau Schleussner GesmbH&Co KG

Spedition Zarits

Spedition Gabriel

Spedition Gebr. Weiss

BUWOG

Grenzbau Errichtungs- und VerwertungsG.

 

 

Die Anmietung bei den oben angeführten Vermietern wurde aufgrund dessen durchgeführt, da seitens der BIG keine geeigneten Objekte zur Verfügung gestanden sind bzw. private Objekte für einen bestimmten Zweck besonders gut geeignet sind.

 

Weiters verweise ich diesbezüglich auf meine einleitenden Ausführungen, insbesondere darauf, dass die BIG erste Ansprechpartnerin in Unterbringungsfragen ist.

 

Zu 5. und 6.:

Die Verfahren wurden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben abgewickelt.

 

Zu 7.:

Es wurden diesbezüglich keine Maklergebühren oder Provisionszahlungen seitens meines Ressorts geleistet.

 

»Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.