3848/AB XXII. GP

Eingelangt am 31.03.2006
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMF-310205/0015-I/4/2006

»

 

 

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

Erledigungstext:

»Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. »3902/J vom »2. Februar 2006 der Abgeordneten »Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen, betreffend »"Illegale Beschäftigung auf Schlachthöfen bzw. Fleischverarbeitungsbetrieben“, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

»Einleitend möchte ich darauf hinweisen, dass ein strategischer Schwerpunkt meines Ressorts der Kampf gegen illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit und Steuerbetrug ist.

 

Aufgabe der KIAB (Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung) ist, durch Kontrollen faire und gleiche Bedingungen für alle Teilnehmer am Wirtschaftsleben zu gewährleisten und somit den Schutz der finanziellen Interessen der Republik Österreich zu sichern.

 

Bei der operativen Bekämpfung der Schwarzarbeit haben die Kontrollorgane der KIAB im Jahr 2005 über 18.000 Betriebe kontrolliert, wobei ca. 6.000 illegal Beschäftigte festgestellt wurden. In Erfüllung der Zielsetzung risikoorientierter Kontrollen fanden im Kalenderjahr 2005 zwei regionale Aktionstage "Schlachthöfe" statt. Die Ergebnisse dieser Aktionstage sind in der Anfragebeantwortung zu den einzelnen Fragen enthalten.

 

Zu 1.:

Im Kalenderjahr 2005 wurde in den einzelnen Bundesländern nachstehend angeführte Anzahl an Schlachthöfen (inkl. Zerlege- bzw. Verarbeitungsbetrieben) überprüft:

 

kontrollierte Betriebe 2005

Bundesland

Anzahl

Burgenland

13

Kärnten

14

Niederösterreich

23

Oberösterreich

12

Salzburg

4

Steiermark

7

Wien

5

Tirol

keine Kontrollen

Vorarlberg

keine Kontrollen

Summe

78

 

In Tirol waren auf Grund der strengen Auflagen seitens der Innung keine Kontrollen erforderlich. In Vorarlberg gibt es lediglich einen Fleischverarbeitungsbetrieb, der mangels Kapazitäten nicht überprüft wurde.

 

Zu 2.:

Die Mehrzahl der Beanstandungen betraf fehlende Anmeldungen zur Sozialversicherung. Die zuständigen Gebietskrankenkassen wurden über den Sachverhalt informiert. Rückmeldungen über Sanktionen anderer Behörden liegen jedoch nicht vor.

 

Die Überprüfungen führten insgesamt zu folgenden Ergebnissen:

Die nachstehend angeführten Geldstrafen wegen illegaler Ausländerbeschäftigung wurden bei den zuständigen Strafbehörden beantragt.

 

beantragte Geldstrafen 2005

Bundesland

Geldstrafen in €

Burgenland

2.500,--

Kärnten

6.400,--

Niederösterreich

66.500,--

Oberösterreich

23.000,--

Salzburg

1.000,--

Steiermark

0

Wien

8.500,--

Tirol

keine Kontrollen

Vorarlberg

keine Kontrollen

Summe

107.900,--

 

Bei den Kontrollen wurde die nachstehend angeführte Anzahl illegal beschäftigter AusländerInnen angetroffen:

 



Bundesland

Anzahl illegal Beschäftigte

Anzahl Schein-

selbständige

Burgenland

1

0

Kärnten

2

0

Niederösterreich

15

1

Oberösterreich

6

0

Salzburg

1

0

Steiermark

0

0

Wien

4

0

Tirol

keine Kontrollen

Vorarlberg

keine Kontrollen

Summe

29

1

 

Zu 3.:

Die Dauer der Beschäftigungsverhältnisse der SchwarzarbeiterInnen variierte zwischen einem Tag und 287 Tagen.

 

Zu 4.:

Soweit in diesem Bereich Erhebungen durchgeführt wurden, lag keine diesbezügliche Ausbildung vor.

 

Zu 5.:

Die Entlohnung erfolgte täglich, wöchentlich oder monatlich, durchwegs in bar.

 

Zu 6.:

Die Höhe der Entlohnung war unterschiedlich, ebenso die Basis für deren Berechnung. Der Stundenlohn betrug zwischen € 7,-- und € 10,--. Bei täglicher Auszahlung erhielten die ArbeiterInnen zwischen € 50,-- und € 70,-- pro Tag, im Falle monatlicher Auszahlung zwischen € 1.000,-- und
€ 1.300,--. In einem Fall wurden € 0,48 je Kilogramm zerlegtes Fleisch ausbezahlt.

 

Zu 7.:

Die durchschnittliche Arbeitszeit betrug im Regelfall 8 Stunden, in einem Fall 5 Stunden. Die maximale Arbeitszeit variierte von 8 bis 12 Stunden, sehr häufig betrug sie 9 Stunden.

 

Zu 8. bis 9.:

Die Feststellung etwaiger Verstöße gegen veterinärrechtliche Bestimmungen obliegt Tierärzten, deren Anwesenheit bei Schlachtungen vorgesehen ist, sodass seitens der KIAB keine diesbezüglichen Feststellungen getroffen werden. Da diese Meldungen nicht den Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Finanzen betreffen und auch keine Auswirkungen auf mein Ressort haben, erfolgt über das Ergebnis dieser Verfahren keine Rückmeldung an die KIAB.

 

Zu 10. bis 16.

Im Kalenderjahr 2005 wurden in den beiden Schlachthöfen bzw. Fleischzerlegungsbetrieben in Großharras keine Kontrollen durchgeführt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.