3848/AB XXII. GP
Eingelangt am 31.03.2006
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0015-I/4/2006
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Erledigungstext:
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr.
Einleitend
möchte ich darauf hinweisen, dass ein strategischer Schwerpunkt meines Ressorts
der Kampf gegen illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit und Steuerbetrug ist.
Aufgabe der KIAB (Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung)
ist, durch Kontrollen faire und gleiche Bedingungen für alle Teilnehmer am Wirtschaftsleben
zu gewährleisten und somit den Schutz der finanziellen Interessen der Republik
Österreich zu sichern.
Bei der operativen Bekämpfung der Schwarzarbeit haben die
Kontrollorgane der KIAB im Jahr 2005 über 18.000 Betriebe kontrolliert, wobei
ca. 6.000 illegal Beschäftigte festgestellt wurden. In Erfüllung der
Zielsetzung risikoorientierter Kontrollen fanden im Kalenderjahr 2005 zwei
regionale Aktionstage "Schlachthöfe" statt. Die Ergebnisse dieser
Aktionstage sind in der Anfragebeantwortung zu den einzelnen Fragen enthalten.
Zu 1.:
Im Kalenderjahr 2005 wurde in den einzelnen Bundesländern
nachstehend angeführte Anzahl an Schlachthöfen (inkl. Zerlege- bzw.
Verarbeitungsbetrieben) überprüft:
kontrollierte
Betriebe 2005 |
|
Bundesland |
Anzahl |
Burgenland |
13 |
Kärnten |
14 |
Niederösterreich |
23 |
Oberösterreich |
12 |
Salzburg |
4 |
Steiermark |
7 |
Wien |
5 |
Tirol |
keine Kontrollen |
Vorarlberg |
keine Kontrollen |
Summe |
78 |
In Tirol waren auf Grund der strengen Auflagen seitens der Innung
keine Kontrollen erforderlich. In Vorarlberg gibt es lediglich einen
Fleischverarbeitungsbetrieb, der mangels Kapazitäten nicht überprüft wurde.
Zu 2.:
Die Mehrzahl der Beanstandungen betraf fehlende Anmeldungen zur
Sozialversicherung. Die zuständigen Gebietskrankenkassen wurden über den
Sachverhalt informiert. Rückmeldungen über Sanktionen anderer Behörden liegen
jedoch nicht vor.
Die Überprüfungen führten insgesamt zu folgenden Ergebnissen:
Die nachstehend angeführten Geldstrafen wegen illegaler
Ausländerbeschäftigung wurden bei den zuständigen Strafbehörden beantragt.
beantragte Geldstrafen 2005 |
|
Bundesland |
Geldstrafen in € |
Burgenland |
2.500,-- |
Kärnten |
6.400,-- |
Niederösterreich |
66.500,-- |
Oberösterreich |
23.000,-- |
Salzburg |
1.000,-- |
Steiermark |
0 |
Wien |
8.500,-- |
Tirol |
keine Kontrollen |
Vorarlberg |
keine Kontrollen |
Summe |
107.900,-- |
Bei den Kontrollen wurde die nachstehend angeführte Anzahl illegal
beschäftigter AusländerInnen angetroffen:
Bundesland |
Anzahl illegal
Beschäftigte |
Anzahl Schein- selbständige |
Burgenland |
1 |
0 |
Kärnten |
2 |
0 |
Niederösterreich |
15 |
1 |
Oberösterreich |
6 |
0 |
Salzburg |
1 |
0 |
Steiermark |
0 |
0 |
Wien |
4 |
0 |
Tirol |
keine Kontrollen |
|
Vorarlberg |
keine Kontrollen |
|
Summe |
29 |
1 |
Zu 3.:
Die Dauer der Beschäftigungsverhältnisse der SchwarzarbeiterInnen
variierte zwischen einem Tag und 287 Tagen.
Zu 4.:
Soweit in diesem Bereich Erhebungen durchgeführt wurden, lag keine
diesbezügliche Ausbildung vor.
Zu 5.:
Die Entlohnung erfolgte täglich, wöchentlich oder monatlich, durchwegs
in bar.
Zu 6.:
Die Höhe der Entlohnung war unterschiedlich, ebenso die Basis für
deren Berechnung. Der Stundenlohn betrug zwischen € 7,-- und € 10,--.
Bei täglicher Auszahlung erhielten die ArbeiterInnen zwischen € 50,-- und
€ 70,-- pro Tag, im Falle monatlicher Auszahlung zwischen € 1.000,--
und
€ 1.300,--. In einem Fall wurden € 0,48 je Kilogramm zerlegtes
Fleisch ausbezahlt.
Zu 7.:
Die durchschnittliche Arbeitszeit betrug im Regelfall 8 Stunden,
in einem Fall 5 Stunden. Die maximale Arbeitszeit variierte von 8 bis 12
Stunden, sehr häufig betrug sie 9 Stunden.
Zu 8. bis 9.:
Die Feststellung etwaiger Verstöße gegen veterinärrechtliche
Bestimmungen obliegt Tierärzten, deren Anwesenheit bei Schlachtungen vorgesehen
ist, sodass seitens der KIAB keine diesbezüglichen Feststellungen getroffen
werden. Da diese Meldungen nicht den Kompetenzbereich des Bundesministeriums
für Finanzen betreffen und auch keine Auswirkungen auf mein Ressort haben,
erfolgt über das Ergebnis dieser Verfahren keine Rückmeldung an die KIAB.
Zu 10. bis 16.
Im Kalenderjahr 2005 wurden in den beiden Schlachthöfen bzw.
Fleischzerlegungsbetrieben in Großharras keine Kontrollen durchgeführt.