3863/AB XXII. GP

Eingelangt am 03.04.2006
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BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

 

Parlament

1017  Wien

 

 

 

 

DVR:0000051

 

GZ: 4013/11/1-II/BVT/1/06

                     

           

 

 

Wien, am  . April  2006

 

Die Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 15. Februar 2006 unter der Nummer 3955/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „verfassungs- und rechtswidrige Bespitzelung von Abgeordneten und BürgerInnen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich auf Grund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 4:

 

Vom 19. bis 21. Jänner 2006 fand in Villach das informelle Treffen der Beschäftigungs- und Sozialminister statt. Insgesamt wurden fünf Demonstrationen während der Dauer dieses Treffens angekündigt und es fanden vier dieser angekündigten Demonstrationen statt.

 

Um dem beim Stadtpolizeikommando Villach eingerichteten Einsatz- und Führungsstab ein angepasstes und zeitnahes Reagieren in Hinblick auf die im Rahmen des Versammlungsrechts zu gewährleistende störungsfreie Abhaltung der Versammlung und auf sicherheitspolizeiliche Gefährdungslagen, die unter Berücksichtigung des zeitlich parallel stattfindenden Treffens der Beschäftigungs- und Sozialminister zu beachten waren, zu ermöglichen, erfolgte im Rahmen der Sicherungs- und Überwachungsmaßnahmen über Auftrag der Sicherheitsdirektion Kärnten durch das Landeskriminalamt Kärnten als technische Unterstützung eine bloße Bildübertragung, bei der auch zwei Beamte mittels Kamera und mobiler Sendeeinheit eingesetzt wurden.

 

Diese Maßnahmen erfolgten auch bei der am 19. Jänner 2006 in Villach am Hauptplatz abgehaltenen Kundgebung. Bild- oder Tonaufzeichnungen wurden durch die Sicherheitsbehörde nicht vorgenommen.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

 

Nein.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

 

Es wurde weder eine Bild- noch eine Tonaufzeichnung bzw. -speicherung durchgeführt.