3863/AB XXII. GP
Eingelangt am 03.04.2006
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Präsidenten des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
DVR:0000051
GZ: 4013/11/1-II/BVT/1/06
Wien, am
. April 2006
Die Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 15. Februar 2006 unter der Nummer 3955/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „verfassungs- und rechtswidrige Bespitzelung von Abgeordneten und BürgerInnen“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich auf Grund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 4:
Vom 19. bis 21. Jänner 2006 fand in Villach
das informelle Treffen der Beschäftigungs- und Sozialminister statt. Insgesamt
wurden fünf Demonstrationen während der Dauer dieses Treffens angekündigt und
es fanden vier dieser angekündigten Demonstrationen statt.
Um dem beim Stadtpolizeikommando Villach
eingerichteten Einsatz- und Führungsstab ein angepasstes und zeitnahes
Reagieren in Hinblick auf die im Rahmen des Versammlungsrechts zu
gewährleistende störungsfreie Abhaltung der Versammlung und auf sicherheitspolizeiliche
Gefährdungslagen, die unter Berücksichtigung des zeitlich parallel
stattfindenden Treffens der Beschäftigungs- und Sozialminister zu beachten
waren, zu ermöglichen, erfolgte im Rahmen der Sicherungs- und
Überwachungsmaßnahmen über Auftrag der Sicherheitsdirektion Kärnten durch das
Landeskriminalamt Kärnten als technische Unterstützung eine bloße
Bildübertragung, bei der auch zwei Beamte mittels Kamera und mobiler Sendeeinheit
eingesetzt wurden.
Diese Maßnahmen erfolgten auch bei der am
19. Jänner 2006 in Villach am Hauptplatz abgehaltenen Kundgebung. Bild- oder
Tonaufzeichnungen wurden durch die Sicherheitsbehörde nicht vorgenommen.
Zu den Fragen 2 und 3:
Nein.
Zu den Fragen 5 und 6:
Es wurde weder eine Bild- noch eine Tonaufzeichnung
bzw. -speicherung durchgeführt.