3875/AB XXII. GP
Eingelangt am 06.04.2006
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BM für Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
S91143/10-PMVD/2006 4. April 2006
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Posch, Genossinnen und Genossen haben am 13. Februar 2006 unter der Nr. 3919/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Abzug der Tragtierstaffel des JgB 26 aus Spittal an der Drau" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 4:
Die im Bundesministerium für Landesverteidigung eingerichtete Projektorganisation „Management Österreichisches Bundesheer 2010“ hat unter Einbindung von zahlreichen ressortinternen und externen Expertinnen und Experten auf den Bericht der Bundesheerreformkommission aufbauend eine neue Organisationsstruktur für das Bundesheer des Jahres 2010 erstellt, die von der Bundesregierung – der Empfehlung des Nationalen Sicherheitsrates folgend – am 24. Mai 2005 beschlossen wurde. Am 7. Juni 2005 verfügte die Bundesregierung unter Berücksichtigung der militärischen, wirtschaftlichen und regionalen Gesichtspunkte „Grundsätzliche Angelegenheiten der Garnisonierung“, nachdem mit allen Landeshauptleuten eingehende Gespräche über die Garnisonierung des Bundesheeres in den Bundesländern geführt worden waren. Zu diesem Zeitpunkt wurden bereits all jene militärischen Standorte (einschließlich Gliederung und Zieldislokation) veröffentlicht, die über das Jahr 2010 hinaus militärisch genutzt werden sollen. Die aus Gründen der militärischen und wirtschaftlichen Zweckmäßigkeit gefasste Absicht, die bestehenden Tragtierstaffeln des Bundesheeres zentral am Standort Hochfilzen zusammen zu führen, wurde in den vorerwähnten Gesprächen nicht in Zweifel gezogen.
Zu 5:
Wie ich bereits in Beantwortung der früheren parlamentarischen Anfrage (siehe 3564/AB zu 3630/J) dargelegt habe, sind die Detailplanungen über die weitere Verwendung der bisher durch die Tragtierstaffel genutzten Infrastruktur derzeit noch nicht abgeschlossen.
Zu 6 und 7:
Über die neue Organisationsstruktur wurden selbstverständlich Verhandlungen nach § 14 in Verbindung mit § 9 PVG mit dem Zentralausschuss geführt und das Einvernehmen hergestellt.
Zu 8:
Das von der Struktur- und Garnisonierungsänderung betroffene Personal wird grundsätzlich – in anderen Verwendungen – im Jägerbataillon 26 verbleiben. In jenen Fällen, in denen eine weitere Verwendung nicht möglich sein wird, werden adäquate, sozial verträgliche Folgeverwendungen in benachbarten Garnisonen angestrebt.