3876/AB XXII. GP

Eingelangt am 06.04.2006
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

S91143/11-PMVD/2006 4. April 2006

Herrn
Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Steier, Genossinnen und Genossen haben am 13. Februar 2006 unter der Nr. 3936/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Dienstwagen und Partikelfilter" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

In der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung sind zwanzig Personen­kraftwagen im Einsatz. Hinsichtlich der Frage nach Personenkraftwagen bei nachgeordneten Dienststellen meines Ressorts ersuche ich um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung im Interesse der militärischen Landesverteidigung Abstand nehme, da einsatzrelevante Daten des österreichischen Bundesheeres nicht geeignet sind, im Rahmen einer parlamentarischen Anfragebeantwortung öffentlich erörtert zu werden. Bei der Strategischen Immobilien Verwertungs-, Beratungs- und Entwicklungsgesellschaft m. b. H. stehen keine Personenkraftfahrzeuge im Einsatz.

Zu 2 und 3:

Sämtliche in der Zentralstelle verwendeten Personenkraftwagen sind Dieselfahrzeuge. Bei nachgeordneten Dienststellen werden mehr als 99,4 % der Personenkraftwagen mit Diesel­kraftstoff betrieben. Der Anteil sämtlicher meinem Ressort zur Verfügung stehenden Personenkraftwagen mit weniger als 80 Kilowatt beträgt 97,6 %.

Zu 4:

Derzeit ist ein Fahrzeug mit einem Partikelfilter ausgestattet, welches mir für dienstliche Zwecke zur Verfügung steht. Bei der künftigen Beschaffung von Fahrzeugen über die hiefür zuständige Bundesbeschaffungs-Gesellschaft wird jedoch besonders Wert auf die Ausstattung mit Partikelfiltern gelegt werden.

Zu 5:

Fahrzeuge, insbesondere jene, die vor dem 1. Jänner 1996 angekauft wurden, mit Partikelfiltern nachzurüsten, ist auf Grund älterer Technologien weder möglich noch wirtschaftlich.

Zu 6:

Im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung gibt es keine Unter­suchungen betreffend PM-10-Belastungen, die durch geländegängige Fahrzeuge verursacht werden.

Zu 7:

Im meinem Ressort ist eine Nachrüstung von geländegängigen Fahrzeugen mit Partikel­filtern aus den bereits erwähnten Gründen nicht vorgesehen. Für Neu- bzw. Nachbe­schaffungen kommen allerdings ausschließlich Fahrzeuge in Betracht, die den für Emissionswerte jeweils geltenden Normen entsprechen.