3883/AB XXII. GP
Eingelangt am 07.04.2006
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An den Zl. LE.4.2.4/0012-I 3/2006
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Wien, am 5. April 2006
Gegenstand: Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Gerhard Steier, Kolleginnen
und Kollegen vom 13. Februar 2006, Nr. 3937/J, betreffend
Dienstwagen und Partikelfilter
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen vom 13. Februar 2006, Nr. 3937/J, betreffend Dienstwagen und Partikelfilter, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
In der Zentralstelle sind 8 Dienst-PKW im Einsatz.
In den nachgeordneten Dienststellen gibt es 289 Dienst-PKW.
Zu den Fragen 2 und 3:
Alle 8 Dienst-PKW sind Dieselfahrzeuge, davon sind 6 Dieselfahrzeuge bis 80 KW.
Von den Dienst-PKW der nachgeordneten Dienststellen sind 279 Dieselfahrzeuge, davon 193 bis 80 KW.
Zu den Fragen 4 und 5:
Alle 8 Fahrzeuge der Zentralstelle sind mit Partikelfiltern ausgestattet. Davon konnten 7 Diesel-PKW aufgrund des Modelltyps mit Partikelfiltern nachgerüstet werden.
Von den Dienst-PKW der nachgeordneten Dienststellen konnten bisher 38 mit Partikelfiltern ausgestattet werden. Wenn eine Nachrüstung überhaupt technisch möglich ist, erfolgt sie nach Prüfung der Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit.
Zu Frage 6:
Eine Erweiterung ist vorerst nicht
vorgesehen, da einerseits die EURO 5 VO voraussichtlich ab Mitte 2008/2009 in
Kraft treten wird und andererseits eine weitere Förderung nicht mehr angezeigt
ist, da die Hersteller von Diesel-Pkw die meisten Modelle mit DPF ausgerüstet
anbieten werden, und daher der Break-even Punkt der Bonus/Malus Regelung
überschritten sein wird.
Zu Frage 7:
Aufgrund der seit Beginn der
Einführung der NoVA im Juli 2005 stark angestiegenen Anzahl der Neuzulassungen von Diesel-Pkw mit DPF
stehen bis Januar 2006 die Mehreinnahmen aus dem NoVA-Malus insgesamt den Rückerstattungen
aufgrund des NoVA-Bonus gegenüber. Die Differenz dieser beiden Zahlen, die
jetzt schon sehr gering ist, ist weiter abnehmend. Dieser relativ geringe
Überschuss reicht nicht aus, um den Finanzbedarf für Maßnahmen zum Klimaschutz
und der Feinstaubverminderung zu decken. Entsprechende andere
Finanzierungsmöglichkeiten werden im Rahmen der Ausarbeitung der nationalen
Klima – und Feinstaubstrategien überlegt.
Zu Frage 8:
Die Nachrüstung von DPF kann
bundesweit nicht über die NoVA gefördert werden, da Nachrüstfilter den
Richtwert für Partikelemissionen von 5 mg/km bisher nicht erreichen; letzteres
ist Voraussetzung für die Bonus/Malus-Regelung.
Die Bundesländer können aber
weitergehende Maßnahmen anordnen, falls es die lokale Belastungssituation erforderlich
erscheinen lässt. Deshalb wird in drei Bundesländern (Oberösterreich,
Steiermark und Salzburg) die freiwillige Nachrüstung von DPF gefördert.
Zu Frage 9:
Die NOx-Emissionen für Diesel-Pkw
wurden durch die seit 1.1. 2005 in Kraft getretenen EURO 4 Grenzwerte um 50%
gegenüber EURO 3 abgesenkt, und werden mittelfristig zu einer Reduktion der
Emissionen beitragen.
Die Förderung von wirksamen
Abgasreinigungstechnologien zur Erreichung wesentlich strengerer NOx Grenzwerte
von Diesel-Pkw ist nur begründet, wenn bereits vorzeitig strengere EURO 6
Normen als die vorgeschlagenen EURO 5 als Richtwerte herangezogen und erreicht
werden.
Gegenwärtig verhandeln die
EU-Mitgliedsstaaten im Rahmen der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen
Verordnung zu EURO 5 über eine zweite, wesentlich strengere Grenzwertstufe EURO
6 für die NOx- Emissionen. Die genauen Werte und der Zeitrahmen zur Umsetzung,
sowie der technischen Möglichkeiten zu deren Einhaltung sind noch nicht
festgelegt. Eine Stellungnahme zu einer ev. Förderung im Rahmen der
NoVA-Regelung ist deshalb noch nicht möglich.
Der Bundesminister: