3889/AB XXII. GP

Eingelangt am 10.04.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

Präsident des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                Wien, am 6. April 2006

 

                                Geschäftszahl:

                        BMWA-10.101/0024-IK/1a/2006

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3952/J betreffend die Nichtdurchführung der Entschließung 118 des Nationalrates vom 6.7.2005 zur Schaffung eines Bilanzbuchhalterberufs, welche die Abgeordneten Michaela Sburny, Kolleginnen und Kollegen am 15. Februar 2006 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 9 der Anfrage:

 

Im Zuge der in den letzten Monaten zwischen den Vertretern der Wirtschafts-kammer Österreich und der Kammer der Wirtschaftstreuhänder stattgefundenen Verhandlungen konnte nunmehr ein Endergebnis erzielt werden.

 

Die Einigung erfolgte hinsichtlich folgender Themenbereiche:

Þ       Berechtigungsumfang des Bilanzbuchhalters bestehend aus:

·     Rechte der Selbständigen Buchhalter aus § 2 WTBG

·     Rechte der Gewerblichen Buchhalter aus § 102 GewO

·     Rechte der Gewerblichen Buchhalter aus § 32 GewO

Das Nebenrecht aus der Gewerbeordnung, Provisionsgeschäfte abzu-schließen, soll ausschließlich für Bilanzbuchhalter in der Wirtschaftskammer Österreich gelten. Der bisherige Berechtigungsumfang der Selbständigen Buchhalter soll entsprechend dem vollständigen Wortlaut des Wirtschafts-treuhandberufsgesetzes ergänzt werden.

Þ       Verschwiegenheitspflicht und Entschlagungsrechte

Þ       Erleichterter Zugang zum Steuerberater

Þ       Erleichterter Zugang zum Unternehmensberater

Þ       Möglichkeit der Gründung interdisziplinärer Gesellschaften

Þ       Verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung

Þ       Standesregeln

Þ       Verpflichtendes Pensionssystem

Þ       Übergangsfristen für Gewerbliche Buchhalter und Selbständige Buchhalter

Þ       Verpflichtende Bilanzbuchhalter - Prüfung

Þ       Verpflichtende fachliche Weiterbildung

Þ       Keine Neuzugänge bei Gewerblichen Buchhaltern und Selbständigen Buchhaltern

Þ       Kammerzugehörigkeit: Freie Wahl der Zugehörigkeit zur Wirtschaftskammer Österreich und Kammer der Wirtschaftstreuhänder zu gleichen Rahmenbeding-ungen. Jene Bilanzbuchhalter, welche die Steuerberater-Befugnis anstreben, haben jedenfalls der Kammer der Wirtschaftstreuhänder anzugehören, wobei Bilanzbuchhalter ohne Bilanzbuchhalterprüfung jedenfalls der Wirtschafts-kammer Österreich zuzuordnen wären.

Þ       Vertretungsrechte: Resultierend aus der Berechtigung zur Erstellung der Lohn-verrechnung ist die Befugnis zur Vertretung in Angelegenheiten der Lohnver-rechnung einschließlich aller Lohnabgaben (das bedeutet inklusive Lohnsteuer-prüfung) mit Ausnahme der Erhebung von Rechtsmitteln beinhaltet. Darin enthalten ist die Berechtigung zur Einbringung von Rückzahlungsanträgen (nicht jedoch Stundungs-, Raten- und Nachsichtsansuchen) sowie die Vertretung im Rahmen der Prüfung der lohnabhängigen Abgaben (das bedeutet unter anderem die Prüfung der Lohnsteuer, Kommunalsteuer etc.). Damit stehen dem Bilanzbuchhalter die für die Ausübung seiner Befugnisse erforderlichen Vertretungsrechte ausreichend zur Verfügung.

Þ       Vertretungsrecht für Steuerberater vor dem Firmenbuchgericht

 

Es ist geplant, dem Nationalrat einen dieser Einigung entsprechenden Gesetzes-vorschlag vorzulegen. Im Hinblick auf die Fristigkeiten im Rahmen der laufenden Legislaturperiode könnte dies in Form eines Initiativantrages geschehen.