3896/AB XXII. GP
Eingelangt am 12.04.2006
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BM
für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0018-I/4/2006
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 3932/J vom 13. Februar 2006 der Abgeordneten Gerhard
Steier, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Dienstwagen und Partikelfilter,
beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Einleitend darf ich betonen, dass mir
Fragen des Umweltschutzes ein besonderes persönliches Anliegen sind. Es gilt,
die besondere Qualität unserer Natur und unserer Umwelt zu erhalten. Eine der
größten umweltpolitischen Herausforderungen stellt dabei eine auf
Nachhaltigkeit auszurichtende zukünftige Verkehrsentwicklung dar. Neben dem
Schwerpunkt Biokraftstoffe und niedrige Abgasgrenzwerte auf europäischer Ebene,
setzt diese Bundesregierung unter anderem auf neue umweltschonendere
Technologien im Verkehr. Dadurch soll wesentlich für eine saubere Luft für die
Bevölkerung beigetragen werden.
Mit dem Bonus-/Malussystem für die
Neuzulassung von dieselbetriebenen PKW ist dieser Bundesregierung ein wichtiger
Erfolg im Kampf um saubere Luft gelungen. Wie die Zahlen der Statistik Austria
zeigen, hat bereits die mit 1. Juli 2005 in Kraft gesetzte erste Stufe dazu
geführt, dass inzwischen jeder dritte neu zugelassene Diesel-PKW über 80 kW mit
Partikelfilter ausgestattet ist; dies ist knapp vier Mal soviel, wie vor
Inkrafttreten der Steuerbegünstigung. Lag der Anteil der neu zugelassenen
Fahrzeuge mit Partikelfilter im Jänner 2005 noch bei lediglich 9 Prozent, so
zeigen die Verkaufszahlen am Ende des vorigen Jahres, dass bereits 35 Prozent
der Neuzulassungen von Diesel-PKW mit Partikelfilter ausgestattet sind.
Mit der mit 1. Jänner 2006 in Kraft
getretenen zweiten Stufe dieses Modells, in welcher alle neu zugelassenen
Diesel-PKW erfasst sind, wird diese Bundesregierung den Erfolg fortschreiben
und die Marktdurchdringung mit Partikelfiltern weiter beschleunigen.
Nun zu den konkreten Fragen:
Zu 1. bis 3.:
198 der derzeit 248 im Einsatz
stehenden Dienst-PKW sind Dieselfahrzeuge. Von diesen Dieselfahrzeugen fallen
155 in die Kategorie bis 80 kW.
Zu 4. und 5.:
Mit der Auflösung der Zollwache wurde
der Fuhrpark im Finanzressort stark reduziert, was zur Folge hatte, dass im
Jahr 2004 und im Jahr 2005 jeweils nur 3 PKW angekauft wurden. Da eine
Nachrüstung mit Partikelfiltern nicht zuletzt infolge des Umstandes, dass noch
nicht für alle Marken und Typen Nachrüstfilter erhältlich sind, derzeit nicht
vorgesehen ist, sind aktuell lediglich 2 dieselbetriebene Dienst-PKW mit
Partikelfiltern ausgestattet.
Zu 6.:
Wie mir die Geschäftsführung der BBG
mitgeteilt hat, wäre in der Vergangenheit eine zwingende Vorgabe von
Dieselpartikelfiltern aus vergaberechtlichen Gründen unzulässig gewesen, da
nur einige Hersteller entsprechende Fahrzeuge anbieten konnten. Es wäre somit
zu einer unzulässigen Einschränkung des Wettbewerbes gekommen. Um dennoch auch
hier dem klar kommunizierten Wunsch einer ausreichenden Berücksichtigung des Umweltschutzgedankens
innerhalb der vergaberechtlichen Schranken Rechnung tragen zu können, legte
die BBG bei den bisherigen Ausschreibungen von dieselbetriebenen Fahrzeugen das
Vorhandensein eines Partikelfilters als „SOLL-Forderung“ fest, deren Erfüllung
entsprechend positiv bewertet wurde. Das Bonus/Malus-Modell zur Förderung des
Ankaufs von Diesel-PKW mit Partikelfiltern fließt über den Preis automatisch in
die Fahrzeug-Bestangebotsermittlung der BBG ein.
Auf Grund der mittlerweile
fortgeschrittenen Marktentwicklung wird ab 2006 bei Fahrzeugausschreibungen für
dieselbetriebene Personen- und Kombinationskraftwagen das Vorhandensein eines
Partikelfilters als „MUSS-Forderung“ definiert, deren Erfüllung somit zwingend
sein wird.
Zu 7.:
Die budgetären Auswirkungen der
Partikelfilter-Förderung bei Dieselfahrzeugen sind aus den Daten der
Abgabenerklärungen zur Normverbrauchsabgabe (NoVA) nicht ableitbar. Anhand von
Daten der Statistik Austria lassen sie sich jedoch annähernd schätzen.
Demnach wurden im Zeitraum Juli bis
Dezember 2005 rund 80.000 Dieselfahrzeuge neu zugelassen. Davon entfiel rund
die Hälfte auf Fahrzeuge mit einer Motorleistung über 80 kW. Von diesen 40.000
in das Bonus-/Malussystem fallenden Fahrzeugen emittieren etwa 12.000 Fahrzeuge
partikelförmige Luftverunreinigung von maximal 0,005g/km. Für diese Fahrzeuge
kam somit der Bonus einer um € 300,-- verminderten Normverbrauchsabgabe zum
Tragen. Die Aufkommenswirkung wird dazu von meinen ExpertInnen mit etwa € 3,6
Mio. hochgerechnet.
Dem stehen etwa 26.000 im
Vergleichszeitraum neu zugelassene Fahrzeuge gegenüber, die mehr
partikelförmige Luftverunreinigung als 0,005g/km emittieren. Bei diesen
Fahrzeugen kam das Malus in Form einer Erhöhung der Normverbrauchsabgabe um
0,75% der Bemessungsgrundlage ("Nettopreis"), maximal jedoch um €
150,-- zur Anwendung. Hier wird die Aufkommenswirkung von meinen ExpertInnen
mit etwa € 3,9 Mio. geschätzt. Von rund 2.000 Fahrzeugen sind die
Partikelemissionen nicht bekannt.
Selbst unter der Annahme, dass
sämtliche Fahrzeuge ohne Partikelfilter dem höchsten NoVA-Zuschlag von € 150,--
unterworfen sind, ergäbe dies lediglich ein "statistisches
Mehraufkommen" von € 300.000,--, also weniger als 1 Promille des
Gesamtaufkommens. Da jedoch nicht davon ausgegangen werden kann, dass sämtliche
Fahrzeuge mit NoVA-Zuschlag netto mehr als € 20.000,-- (dies entspricht bei
einem durchschnittlichen Verbrauch von 6 Liter Diesel einem
Bruttoverkaufspreis von knapp € 26.000,--) kosten, kann angenommen werden, dass
die Maßnahme in etwa budgetneutral ist.
Zu 8.:
Hier weise ich darauf hin, dass der
Gesetzgeber keine Zweckwidmung vorgesehen hat.
Zu 9. bis 11.:
Ich bin davon überzeugt, dass die von
dieser Bundesregierung getroffene Maßnahme der steuerlichen Förderung der Ausstattung
von neu zugelassenen Diesel-PKW mit Partikelfilter eine sehr wichtige und
ökonomisch sinnvolle Regelung darstellt. Einerseits wird der Käufer eines
Fahrzeugs mittels eines Bonus dazu animiert, umweltschonende Fahrzeuge zu erwerben,
andererseits werden auch die Hersteller und Händler über das Nachfrageverhalten
angehalten, umweltschonende Fahrzeuge anzubieten. Das Bonus-/Malussystem hat
bereits bei unserem Nachbarn Deutschland als Vorbild gedient.
Es ist derzeit nicht geplant,
Änderungen an diesem erst mit 1. Juli 2005 beziehungsweise 1. Jänner 2006
eingeführten Bonus-/Malussystem vorzunehmen. So würde eine Verlängerung des
Bonus auf einen mehrjährigen Zeitraum oder gar die zeitlich unbegrenzte
Gewährung ausschließlich zu Mitnahmeeffekten führen. Der geschaffene Anreiz ist
gerade bei Einführung einer derartigen Maßnahme sinnvoll. Weiters werden sich
nach der vorgesehenen Einführungsphase erfahrungsgemäß nur noch wenige
Fahrzeuge ohne Partikelfilter am Markt befinden.
Auch ist nicht vorgesehen, eine
freiwillige Nachrüstung steuerlich zu fördern. Konsequenterweise müsste dann
nämlich auch das Unterlassen einer Nachrüstung im Gegenzug mit einem Malus
belegt werden. Dies käme einer verpflichtenden Nachrüstung gleich.
Mit freundlichen Grüßen