3907/AB XXII. GP

Eingelangt am 13.04.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für soziale Sicherheit Generationen und Konsumentenschutz

 

Anfragebeantwortung

BUNDESMINISTERIN FÜR SOZIALE SICHERHEIT

GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ

Ursula Haubner

Herrn                                                                                              

Präsidenten des Nationalrates                                                           (5-fach)

Parlament                                                                                        

1010 Wien                                                                                      

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ: BMSG-10001/0060-I/A/4/2006                                              Wien,

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3959/J der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl und GenossInnen wie folgt:

Fragen 1 bis 7:

Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Errichtung der Gesellschaft „Familie & Beruf Management GmbH“ ist die Gesellschaft mit 1. Jänner 2006 entstanden.

Die Gesellschaft wurde am 23. Februar 2006 ins Firmenbuch eingetragen, wobei der entsprechende Antrag am 1. Februar 2006 beim zuständigen Gericht eingelangt ist. Die Gründung der Gesellschaft ist daher abgeschlossen.

Frage 8:

Die Ausschreibung wurde am 22. November 2005 veröffentlicht, wobei eine Bewerbungsfrist von einem Monat eingeräumt wurde.

Frage 9:

Die rechtliche Grundlage für die Ausschreibung bildete das Stellenbesetzungsgesetz. Dieses lässt die Ausschreibung der Position einer Geschäftsführung bereits vor der Entstehung der Gesellschaft zu.

Frage 10:

Die Veröffentlichung erfolgte – entsprechend den Vorgaben des Stellenbesetzungsgesetzes – im ,,Amtsblatt zur Wiener Zeitung'' sowie in der Tageszeitung „Die Presse“.

Frage 11:

Die Ausschreibung hatte nachstehenden Wortlaut:

„Gemäß dem Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung der Gesellschaft "Familie und Beruf Management GmbH" erlassen sowie das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (1070 der Beilagen zur XXII. GP), sollen das Management von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie & Beruf sowie die Koordination der Forschungsförderungen für das Österreichische Institut für Familienforschung auf die neu zu errichtende Familie & Beruf Management GmbH übertragen werden.

Die Funktion des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin der Familie & Beruf Management GmbH wird daher gemäß den §§ 1 und 2 des Stellenbesetzungsgesetzes, BGBl. I Nr. 26/1998, ausgeschrieben.

Primäre Aufgabe des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin wird es sein, die Gesellschaft in Abstimmung mit dem Eigentümer (Bund, vertreten durch die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz) erfolgreich zu etablieren und die laufenden Geschäfte verantwortlich zu leiten.

Der Aufgabenbereich der Familie & Beruf Management GmbH:

Unternehmensgegenstand der Gesellschaft wird das Management von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie & Beruf sowie die Koordination der Forschungsförderungen für das Österreichische Institut für Familienforschung sein. Die Gesellschaft hat dabei insbesondere die nachfolgenden Aufgaben im Bereich der Vereinbarkeit von Familie & Beruf:

·         Einrichtung einer Koordinierungs-, Kompetenz- und Servicestelle zur Betreuung der Familienallianz, einer offenen Plattform von Institutionen und Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Arbeitswelt, Medien und Wissenschaft zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie & Beruf.

·         Einrichtung einer Dokumentationsstelle zur Verwaltung von Statistiken, Berichtsgestaltung für Öffentlichkeit und Medien.

·         Beratung und Betreuung von regionalen und betrieblichen Familieninitiativen.

·         Verfassen von Publikationen, Informationsmaterial und strategische Öffentlichkeitsarbeit.

·         Organisation und Durchführung von Fachtagungen und Schulungen.

·         Entwicklung und Förderung innovativer Modelle sowie Organisation von Maßnahmen des/der Bundesminister/in für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz zur Vereinbarkeit von Familie & Beruf.

Voraussetzungen für die Bewerbung sind:

1.         Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der Europäischen Union;

2.         abgeschlossenes Studium oder vergleichbare Kenntnisse;

3.         umfassende Kenntnisse der österreichischen Familienförderlandschaft, insbesondere im Bereich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Institutionen, Instrumente etc.);

4.         Kenntnisse der Öffentlichen Verwaltung;

5.         Kenntnisse im Finanz-, Rechnungs- und Personalwesen;

6.         Führungs- und Managementerfahrung;

7.         Erfahrung mit Öffentlichkeitsarbeit;

8.         Kommunikations- und Verhandlungsfähigkeit sowie Erfahrung in der Mitarbeiterführung;

9.         Konzeptfähigkeit;

10.     Überdurchschnittliches Engagement;

11.     Reisebereitschaft und internationale Erfahrung;

12.     Sehr gute Kenntnisse der englischen Sprache.

Bewerbungen sind innerhalb eines Monates nach Kundmachung dieser Ausschreibung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung unmittelbar beim Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz (Sektion I), 1010 Wien, Stubenring 1, einzubringen.

In der Bewerbung sind die Gründe anzuführen, die den Bewerber/die Bewerberin für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen. Ein Lebenslauf sowie Zeugnisse, Tätigkeitsnachweise sowie allfällige Referenzen sind der Bewerbung anzuschließen.“

Frage 12:

Die Betrauung der Geschäftsführung erfolgte am 18. Jänner 2006.

Frage 13:

Aufgrund des Bundesgesetzes über die Errichtung der Gesellschaft „Familie & Beruf Management GmbH“ kommt die Befugnis zur Bestellung eines Geschäftführers/einer Geschäftführerin der/dem Bundesminister/in für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz zu.

Frage 14:

Es gab zehn Bewerbungen.

Frage 15:

Das Stellenbesetzungsgesetz sieht eine „Reihung“ der Kandidat/innen nicht vor. Um das Auswahlverfahren zu objektivieren, habe ich ‑ ohne dazu gesetzlich verpflichtet zu sein ‑ zur Vorbereitung der Entscheidung eine Kommission zur Begutachtung der eingelangten Bewerbungen eingerichtet. Von dieser Kommission wurden drei der Kandidaten bzw. Kandidatinnen als im geringen Ausmaß geeignet, drei der Kandidaten bzw. Kandidatinnen als im hohen Ausmaß geeignet und vier der Kandidaten bzw. Kandidatinnen als im höchsten Ausmaß geeignet erachtet. Einstimmig als im höchsten Ausmaß geeignet wurde dabei nur der von mir in der Folge auch bestellte Geschäftsführer qualifiziert.

Frage 16:

Der Geschäftführer hat seine Tätigkeit unmittelbar nach seiner Bestellung aufgenommen.

Fragen 17 und 18:

Entsprechend dem Bundesgesetz setzt sich der Aufsichtsrat aus Personen der jeweils entsendenden Zentralstellen zusammen:

·        Vorsitz: Irene Slama (Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz),

·        Stv. Vorsitz: Dr. Ingrid Nemec (Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

·        Mag. Maria Bogensberger (Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz),

·        Mag. Theresa Philippi, LL.M, MAS (Bundesministerium für Gesundheit und Frauen),

Da es sich um die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat einer überschaubaren Gesellschaft mit beschränkter Haftung handelt, werden die Mitglieder aufgrund dieser Funktion ihre bisherigen beruflichen Positionen weiter ausüben, weshalb auch keine „vorherigen Positionen“ genannt werden können.

 

Frage 19:

Der Beirat wird sich entsprechend dem Gesetz zusammensetzen, die entsprechenden Nominierungen sind nicht abgeschlossen, daher können noch keine Namen genannt werden.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen