3907/AB XXII. GP
Eingelangt am 13.04.2006
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BM für soziale Sicherheit Generationen und
Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung

BUNDESMINISTERIN
FÜR SOZIALE SICHERHEIT
GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ
Ursula Haubner
Herrn
Präsidenten des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010 Wien
GZ:
BMSG-10001/0060-I/A/4/2006 Wien,
Sehr
geehrter Herr Präsident!
Ich
beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 3959/J der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl und GenossInnen
wie folgt:
Fragen 1
bis 7:
Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Bundesgesetzes
über die Errichtung der Gesellschaft „Familie & Beruf Management GmbH“ ist
die Gesellschaft mit 1. Jänner 2006 entstanden.
Die Gesellschaft wurde am 23. Februar 2006 ins
Firmenbuch eingetragen, wobei der entsprechende Antrag am 1. Februar 2006
beim zuständigen Gericht eingelangt ist. Die Gründung der Gesellschaft ist
daher abgeschlossen.
Frage 8:
Die Ausschreibung wurde am 22. November 2005
veröffentlicht, wobei eine Bewerbungsfrist von einem Monat eingeräumt wurde.
Frage 9:
Die rechtliche Grundlage für die Ausschreibung
bildete das Stellenbesetzungsgesetz. Dieses lässt die Ausschreibung der
Position einer Geschäftsführung bereits vor der Entstehung der Gesellschaft zu.
Frage 10:
Die Veröffentlichung
erfolgte – entsprechend den Vorgaben des Stellenbesetzungsgesetzes –
im ,,Amtsblatt zur Wiener Zeitung'' sowie in der Tageszeitung „Die Presse“.
Frage
11:
Die Ausschreibung hatte nachstehenden Wortlaut:
„Gemäß dem Beschluss des
Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung
der Gesellschaft "Familie und Beruf Management GmbH" erlassen sowie
das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (1070 der Beilagen zur
XXII. GP), sollen das Management von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie
& Beruf sowie die Koordination der Forschungsförderungen für das
Österreichische Institut für Familienforschung auf die neu zu errichtende
Familie & Beruf Management GmbH übertragen werden.
Die Funktion des Geschäftsführers/der
Geschäftsführerin der Familie & Beruf Management GmbH wird daher gemäß den
§§ 1 und 2 des Stellenbesetzungsgesetzes, BGBl. I Nr. 26/1998,
ausgeschrieben.
Primäre Aufgabe des
Geschäftsführers/der Geschäftsführerin wird es sein, die Gesellschaft in
Abstimmung mit dem Eigentümer (Bund, vertreten durch die Bundesministerin für
soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz) erfolgreich zu
etablieren und die laufenden Geschäfte verantwortlich zu leiten.
Der Aufgabenbereich der
Familie & Beruf Management GmbH:
Unternehmensgegenstand der Gesellschaft wird das
Management von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie & Beruf sowie die
Koordination der Forschungsförderungen für das Österreichische Institut für
Familienforschung sein. Die Gesellschaft hat dabei insbesondere die
nachfolgenden Aufgaben im Bereich der Vereinbarkeit von Familie & Beruf:
·
Einrichtung
einer Koordinierungs-, Kompetenz- und Servicestelle zur Betreuung der Familienallianz,
einer offenen Plattform von Institutionen und Persönlichkeiten aus Politik,
Wirtschaft, Arbeitswelt, Medien und Wissenschaft zur Unterstützung der
Vereinbarkeit von Familie & Beruf.
·
Einrichtung
einer Dokumentationsstelle zur Verwaltung von Statistiken, Berichtsgestaltung
für Öffentlichkeit und Medien.
·
Beratung
und Betreuung von regionalen und betrieblichen Familieninitiativen.
·
Verfassen
von Publikationen, Informationsmaterial und strategische Öffentlichkeitsarbeit.
·
Organisation
und Durchführung von Fachtagungen und Schulungen.
·
Entwicklung
und Förderung innovativer Modelle sowie Organisation von Maßnahmen des/der
Bundesminister/in für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
zur Vereinbarkeit von Familie & Beruf.
Voraussetzungen
für die Bewerbung sind:
1.
Staatsbürgerschaft
eines Mitgliedstaates der Europäischen Union;
2.
abgeschlossenes
Studium oder vergleichbare Kenntnisse;
3.
umfassende
Kenntnisse der österreichischen Familienförderlandschaft, insbesondere im
Bereich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Institutionen, Instrumente
etc.);
4.
Kenntnisse
der Öffentlichen Verwaltung;
5.
Kenntnisse
im Finanz-, Rechnungs- und Personalwesen;
6.
Führungs-
und Managementerfahrung;
7.
Erfahrung
mit Öffentlichkeitsarbeit;
8.
Kommunikations-
und Verhandlungsfähigkeit sowie Erfahrung in der Mitarbeiterführung;
9.
Konzeptfähigkeit;
10. Überdurchschnittliches
Engagement;
11. Reisebereitschaft und
internationale Erfahrung;
12. Sehr gute Kenntnisse der
englischen Sprache.
Bewerbungen sind innerhalb eines Monates nach
Kundmachung dieser Ausschreibung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung unmittelbar
beim Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz (Sektion I), 1010 Wien, Stubenring 1, einzubringen.
In der Bewerbung sind die Gründe anzuführen, die den
Bewerber/die Bewerberin für die Ausübung dieser Funktion als geeignet
erscheinen lassen. Ein Lebenslauf sowie Zeugnisse, Tätigkeitsnachweise sowie
allfällige Referenzen sind der Bewerbung anzuschließen.“
Frage
12:
Die Betrauung der Geschäftsführung erfolgte am
18. Jänner 2006.
Frage
13:
Aufgrund des Bundesgesetzes über die Errichtung der
Gesellschaft „Familie & Beruf Management GmbH“ kommt die Befugnis zur
Bestellung eines Geschäftführers/einer Geschäftführerin der/dem
Bundesminister/in für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
zu.
Frage
14:
Es gab zehn Bewerbungen.
Frage
15:
Das Stellenbesetzungsgesetz sieht eine „Reihung“ der
Kandidat/innen nicht vor. Um das Auswahlverfahren zu objektivieren, habe ich ‑ ohne
dazu gesetzlich verpflichtet zu sein ‑ zur Vorbereitung der Entscheidung
eine Kommission zur Begutachtung der eingelangten Bewerbungen eingerichtet. Von
dieser Kommission wurden drei der Kandidaten bzw. Kandidatinnen als im geringen
Ausmaß geeignet, drei der Kandidaten bzw. Kandidatinnen als im hohen Ausmaß
geeignet und vier der Kandidaten bzw. Kandidatinnen als im höchsten Ausmaß
geeignet erachtet. Einstimmig als im höchsten Ausmaß geeignet wurde dabei nur
der von mir in der Folge auch bestellte Geschäftsführer qualifiziert.
Frage
16:
Der Geschäftführer hat seine Tätigkeit unmittelbar
nach seiner Bestellung aufgenommen.
Fragen 17 und 18:
Entsprechend dem
Bundesgesetz setzt sich der Aufsichtsrat aus Personen der jeweils entsendenden
Zentralstellen zusammen:
·
Vorsitz:
Irene Slama (Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz),
·
Stv.
Vorsitz: Dr. Ingrid Nemec (Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
·
Mag.
Maria Bogensberger (Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz),
·
Mag.
Theresa Philippi, LL.M, MAS (Bundesministerium für Gesundheit und Frauen),
Da es sich um die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat
einer überschaubaren Gesellschaft mit beschränkter Haftung handelt, werden die
Mitglieder aufgrund dieser Funktion ihre bisherigen beruflichen Positionen
weiter ausüben, weshalb auch keine „vorherigen Positionen“ genannt werden
können.
Frage
19:
Der Beirat wird sich entsprechend dem Gesetz
zusammensetzen, die entsprechenden Nominierungen sind nicht abgeschlossen,
daher können noch keine Namen genannt werden.
Mit
freundlichen Grüßen