3909/AB XXII. GP

Eingelangt am 13.04.2006
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 3942/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen,

wie folgt:

Frage 1:

Sofern keine straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften anzuwenden sind, sind Mini-
Bikes als Maschinen im Sinne der MaschinensicherheitsV BGBl. 306/1994 idgF
einzustufen. Das Produktsicherheitsgesetz ist daher allenfalls subsidiär anwendbar.

Fragen 2 und 3:

Hierzu verweise ich auf die Anfragebeantwortungen der Bundesministerin für Inneres
(3943/J) und des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie (3941/J).

Frage 4:

Es stehen mir keine rechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung, für die Verwendung
von Minibikes auf Privatgrundstücken eine Altersgrenze festzulegen. Eine
entsprechende Regelung wäre allenfalls im Rahmen der Jugendschutzgesetzgebung
der Länder vorstellbar.

Frage 5:

Die Verwendung eines Helmes ist in jedem Fall - wie beim Rad fahren - sinnvoll.
Eine entsprechende Verpflichtung gibt es dazu nicht, da Minibikes derzeit nicht als
Kraftfahrzeuge für den Straßenverkehr zugelassen sind.


Frage 6:

Hierzu verweise ich nochmals auf die Anfragebeantwortungen der Bundesministerin
für Inneres (3943/J) und des Bundesministers für Verkehr, Innovation und
Technologie (3941/J).

Frage 7:

Keine. Dies könnte u.a. auch auf die im Vorjahr noch geringe Verbreitung dieser
Produkte zurück zu führen sein.

Frage 8:

Wir bereits oben ausgeführt, gelten Mini-Bikes als Maschinen. Auf Grund des
Produktsicherheitsgesetzes könnten daher allenfalls Maßnahmen in der
Öffentlichkeitsarbeit gesetzt werden.

Frage 9:

Der Produktsicherheits-Ausschuss der Europäischen Kommission hat am 9.2.2006
über Mini-Bikes diskutiert. Im Wesentlichen verweisen die anderen Mitgliedstaaten
auf straßenverkehrsrechtliche Vorschriften. Maßnahmen auf Grund der
Produktsicherheitsrichtlinie wurden von anderen Mitgliedstaaten - auch wegen der
Einstufung als Maschine und/oder KFZ - bislang offenbar nicht gesetzt.