3915/AB XXII. GP
Eingelangt am 13.04.2006
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BM
für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung

Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017
Wien
GZ:
BMGF-11001/0018-I/3/2006
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische
Anfrage Nr. 3958/J der Abgeordneten Mag: Johann
Maier und GenossInnen wie folgt:
Frage
1:
Am 12. Februar
informierten die slowenischen Veterinärbehörden über die Feststellung eines
Influenza A-Virus, Subtyp H5, bei einem Schwan. Um die Fundstelle wurde eine
Schutz- und Überwachungszone errichtet. Per Verordnung wurde am selben Tag in
Österreich eine Überwachungszone eingerichtet. Bei nachfolgenden Ausbrüchen in
angrenzenden Staaten wurde und wird in gleicher Weise vorgegangen.
Die
Europäische Gemeinschaft hat mit folgenden Entscheidungen der Kommission
vorübergehende Schutzmaßnahmen wegen Verdachtsfällen von hoch pathogener
Aviärer Influenza bei Wildvögeln in folgenden Mitgliedstaaten getroffen:
EdK[1]
2006/86/EG vom 10. Februar 2006 Þ Griechenland
EdK 2006/90/EG vom 13. Februar 2006 Þ Italien
EdK 2006/91/EG vom 13. Februar 2006 Þ Slowenien
EdK 2006/94/EG vom 14.
Februar 2006 Þ Österreich
Die
von der Europäischen Union getroffenen Maßnahmen umfassen im Wesentlichen:
Ø
Errichtung
von Schutz- und Überwachungszonen
Ø
Biohazardmaßnahmen
in landwirtschaftlichen Betrieben wie z.B. Haltung aller als Haustiere
gehaltenen Vögel in Stallungen, Trennung von Enten und Gänsen von anderem
Geflügel, Reinigung und Desinfektion mit besonderer Sorgfalt
Ø
Verbot
der Abhaltung von Tierausstellungen, Tierschauen, Tiermärkten etc.
Ø
Aktive
Seuchenüberwachungsmaßnahmen des Wildvogelbestandes, insbesondere bei
Wasservögeln
Ø
Verbot
der Jagd auf Wildvögel
Ø
Verbot
(Schutzzone) bzw. Kontrolle (Überwachungszone: nur mit Genehmigung der Behörde
und unter amtlicher Kontrolle) der Verbringung von lebendem Geflügel, Bruteiern
und von Geflügelerzeugnissen.
Ø
Über
jedes Inverkehrbringen von Eiern und Geflügel sind Aufzeichnungen einerseits
von den Tierhaltern, andererseits von den Transporteuren und Händlern zu
führen. Diese Aufzeichnungen sind ein Jahr lang aufzu-bewahren.
Ø
Sensibilisierung
von Eigentümern, Jägern und Vogelbeobachtern.
Fragen
2 und 3:
Die
Information über die Geflügelpest (Fortschreiten, Ergebnisse, Erkenntnisse,
Anweisungen) an die niedergelassenen Tierärzte ergingen laufend über die
Bundesländer und Bezirksverwaltungsbehörden.
Insbesondere wurde auf Merkblätter für Tierhalter und Tierärzte, wie sie im
nationalen Krisenplan und anderen Informationsplattformen des BMGF und der AGES
(Homepage usw.) im Vorfeld erstellt wurden, hingewiesen.
Frage
4:
Telefonhotlines
wurden in den meisten Landesregierungen und in der AGES eingerichtet,
schriftliche Anfragen werden unter anderem im BMGF im
Rahmen des Bürgerservicedienstes bearbeitet. Es ergehen regelmäßig
Informationen an die APA. Neben ausführlichen anderen Informationen auf der
Homepage des BMGF sind Informationsblätter für Schulen, Kindergärten,
Veterinärmediziner, Jäger, Ärzte, Gemeindeämter, Reisende, Geflügelhalter und
Tierkörperverwerter verfügbar. Zudem stehen meine Mitarbeiter in ständigem, engen Kontakt mit Vertretern
betroffener Organisationen (z.B. Jägerschaft, Tierärztekammer, BMBWK, ...).
Frage
5:
Siehe
Antwort zu Frage 1. Im Ständigen Ausschuss für Lebensmittelsicherheit und
Tiergesundheit werden laufend Berichte vorgelegt und neue Entscheidungen
erarbeitet.
Fragen 6 und 7:
Der innergemeinschaftliche
Handel wird hinsichtlich Tierseuchen durch die Richtlinie Nr. 2002/99/EG des
Rates vom 16. Dezember 2002 geregelt. Im Anlassfall können seitens der
Kommission entsprechende Länderentscheidungen gefällt werden. Diese sehen entsprechend
dem Seuchengeschehen Beschränkungen im Handel vor. Zu den Entscheidungen für
die genannten Länder wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Die Kontrolle der
Sendungen erfolgt durch die amtlichen Veterinärdienste der Versender- und
Empfängerstaaten entsprechend den Vorgaben der Richtlinie 89/662/EWG, umgesetzt
mit der Einfuhr- und Binnenmarktverordnung sowie der anlassbezogenen
Länderentscheidungen.
Das
Inverkehrbringen von lebendem Geflügel und Geflügelprodukten aus Italien und
Slowenien bzw. aus allen Ländern, gegenüber welchen bisher Schutzmaßnahmen
ergriffen wurden, ist nur mit Genehmigung der Behörde und unter behördlicher
Kontrolle möglich.
Innerhalb
der ersten 15 Tage nach In-Kraft-Treten der diesbezüglich getroffenen Maßnahmen
dürfen Geflügel und bestimmte Geflügelprodukte, wie z.B. Bruteier, aus der
Überwachungszone nicht herausgebracht werden, außer zur unmittelbaren
Schlachtung in einen behördlich bestimmten Schlachthof oder im Falle der
Bruteier in eine von der Bezirksverwaltung bestimmte Brüterei (wobei die Eier
und die Verpackung zu desinfizieren sind).
Wenn
nicht durch Sperren eingeschränkt, sind Transporte von Lebensmitteln, wie
Geflügel und Geflügelprodukte, möglich. Eine Überwachung der Einhaltung der
Bestimmungen wird mittels des TRACES-Systems (= Programm zur Überwachung von
Sendungen innerhalb der EU und von Drittstaaten in die EU) von Österreich in
Bezug auf den IGH und Importen aus Drittstaaten seit dem Auftreten der ersten
AI-Seuchenfälle durchgeführt.
Frage
8:
Mit
TRACES können die Tiertransporte kontrolliert werden. Sie werden bei
Transportbeginn und während des Transportes durch Österreich vom zuständigen
Amtstierarzt durchgeführt.
Frage
9:
Derzeit
ist das gesamte Bundesgebiet Risikogebiet für Geflügelpest bei Wildvögeln.
Frage
10:
Derzeit
alle Geflügelbetriebe in Österreich. Zur Geflügeldichte siehe Anlage 1.1.
Frage
11:
Im
Falle eines Ausbruchs der Aviären Influenza in einem Gebiet mit
durchschnittlicher Geflügeldichte wird nach derzeitigem Wissensstand mit
Amtstierärzten und Sprengeltierärzten das Auslangen gefunden werden können.
Sollte es die Situation erfordern, findet § 2a Abs. 1 des TSG Anwendung.
Frage
12:
Dazu
wird auf die letzte Vollerhebung der Statistik Austria 2001 gemäß
Anlage 1.1 verwiesen.
Frage
13:
Diese
Übungen finden derzeit in allen EU-Staaten unter Realbedingungen statt.
Frage
14:
Im
November 2005 wurde die EU-Pandemie-Übung COMMON GROUND durchgeführt. Die
Analyse wird gerade von der durchführenden Institution (Health Protection
Agency-HPA, UK) erstellt. Es besteht EU-weiter Konsens, dass derartige Übungen
regelmäßig durchgeführt werden sollen.
Frage
15:
Ich gehe davon aus, dass sich die Frage auf das Treffen der
Veterinärexperten im Rahmen des Ständigen Ausschusses für
Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit am 16.2.2006 bezieht. Dabei
wurde vom Ausschuss die Geflügelpestsituation in Rumänien und Bulgarien
diskutiert. Frankreich schlug die Schaffung einer Eingreiftruppe vor, die
Kommission bereitet ein entsprechendes Dokument vor, die Mitgliedstaaten äußern
sich mehrheitlich positiv. Weiters wird ein Dokument betreffend Verhinderung
des Auftretens von Geflügelpest in Zoos diskutiert. Insbesondere das Verbringen
von Tieren zwischen Zoos bedarf noch weiterer Änderungen, u.a. ist eine
entsprechende Bescheinigung zu diskutieren.
Frage
16:
Die
Übung fand als weiterer Test der Kommunikation für die österreichischen
Veterinärbehörden statt. Es wurde festgestellt, dass die österreichischen
Veterinärbehörden in allen drei Instanzen gut auf einen durchschnittlich großen
Seuchenfall vorbereitet sind. Mängel gab es bei der Benutzung von PCs, da
einige Programme nicht kompatibel waren. Die Krisenpläne mussten bezüglich
Adressen und Email-Adressen minimal geändert werden.
Frage
17:
Bisher
ist das H5N1-Virus in folgenden Ländern aufgetreten [Quelle OIE, weekly disease
information - Auswahl nach Ländern berücksichtigt die letzten 18 Monate (ohne
Jahresangabe: Fälle in 2006), Stand: 2.3.03]:
Albanien,
Aserbaidschan, Ägypten, Bosnien–Herzegowina, Bulgarien, Kanada (2004),
Frankreich, Georgien, Griechenland, Indien, Indonesien, Irak, Israel (2005),
Italien, Japan, Kambodscha, Kasachstan (2005), Kroatien, Kuwait (2005), Laos,
Libanon (2005), Malaysia (2005, 2006), Mongolei (2005), Niger, Nigeria,
Nordkorea (2004), Pakistan, Philippinen (2005), Polen, Rumänien, Russland,
Schweiz, Slowenien, Slowakei, Südkorea (2005), Thailand, Türkei, Ukraine,
Ungarn, Vietnam, Volksrepublik China einschließlich Hongkong, Zimbabwe.
Da
täglich neue Ausbrüche gemeldet werden, siehe die täglich aktualisierte OIE
Homepage (http://www.oie.int/downld/AVIAN%20INFLUENZA/A_AI-Asia.htm).
Frage
18:
Schwäne,
Enten, Gänse, Möwen, Haubentaucher, Kormorane, Bussarde, Falken, Zwergsäger,
Hühner, Puten, Katzen.
Infektionsweg
und Tropismus sind noch nicht im Detail
geklärt.
Frage
19:
Im gesamten Bundesgebiet 23 Vögel; siehe auch Anlage
1.2.
Eine
Schätzung der Zahl an Geflügelpest verendeter Tiere ist nicht möglich, da
lediglich Ausbrüche an das Internationale Tierseuchenamt (OIE) gemeldet werden
und nicht die Anzahl der betroffenen Tiere. Detaillierter Auskünfte werden von
den Mitgliedern des OIE im Rahmen der Generalversammlung, die im Mai jeden
Jahres stattfindet, erteilt. Mitteilungen finden sich im jeweiligen
Jahresbericht des OIE, welcher für den jetzigen Zeitraum noch nicht vorliegt.
Betreffend Auftreten der Infektionen siehe Antwort
zu Frage 17.
Frage
20:
Bisher
mussten in Österreich nur der Geflügelbestand des Grazer Tierheims „Arche Noah“
getötet werden. Dabei handelte es sich um 33 Tiere.
Frage
21:
Da
mein Ressort sich grundsätzlich nur an offiziellen Meldungen und Mitteilungen
von Ministerien anderer Staaten, der EU-Kommission und der OIE orientiert und
Schätzungen den Experten überlässt, kann diese Frage nicht beantwortet werden.
Frage
22:
H5N1
ist Ende des vergangenen Jahrtausends in Südostasien erstmals beschrieben
worden, ist selbst eine Mutante (genetic drift) und verbreitet sich seither
über Zugvögel bzw. Vektoren (wie infizierte Produkte und Ziervögel) auf den
westlichen Teil Eurasiens und Afrika.
Fragen
23 bis 27:
Zur
Beantwortung dieser Fragen bedarf es eines wissenschaftlichen
Forschungsauftrages, dessen Vergabe in dieser kurzen Zeit und während dieser
Krise nicht möglich war.
Nach
Meinung von Experten ziehen in Österreich jedes Jahr - in natürlich deutlich
unterschiedlicher Anzahl - bis zu 350 Vogelarten durch. Das Vogelzuggeschehen
ist aber so komplex, dass es nicht nur zwischen den Arten, sondern auch
innerhalb der Arten unterschiedliche Zugstrategien gibt. Z.B. ziehen Amseln im
Wald, Amseln in Siedlungsräumen sind überwiegend Standvögel. Eine Rohrammer aus
Skandinavien zieht mehrere tausend Kilometer, eine heimische maximal mehrere
hundert Kilometer.
Man
kann grobe Einteilungen der Zugwege durchführen. Europäische Singvögel ziehen
in breiter Front über Österreich, wobei es hier natürlich eine Unzahl an
Ausnahmen gibt. Die Überwinterungsgebiete sind von Art zu Art und sogar von
Population zu Population unterschiedlich. Greifvögel bevorzugen zwei Zugrouten.
Die östliche geht von Nordostafrika über Kleinasien, den Bosporus, den Balkan
über Ostösterreich hinweg. Einige Arten überwintern schon nördlich von
Nordostafrika. Eine westliche Zugroute dürfte von Nordafrika, Italien über
Westösterreich gehen. Watvögel folgen im Wesentlichen drei Zugstraßen: die
ostatlantische Zugroute, die Mittelmeerroute und die Schwarzmeerroute.
Ostösterreich wird eher der Mittelmeerroute zugeordnet, Westösterreich der
ostatlantischen. Bei Entenvögeln ist das System sehr komplex. Man müsste hier
die einzelnen Arten behandeln. Blässgänse und Saatgänse, die beide im Norden
Russlands bis nach Sibirien brüten wie auch Graugänse überwintern bei uns.
Thema
Überwachung: Es gibt eine Reihe von Monitoringinitiativen, die Zählungen und
Beringungen durchführen. Diese Aktivitäten sind aber nicht zentral koordiniert.
International
gibt es die Winterwasservogelzählungen, die in den meisten außereuropäischen
Lebensräumen einmal Mitte Januar durchgeführt werden. Diese werden von Wetlands
International koordiniert. Beringungen werden durch Vogelwarten oder
wissenschaftliche Institutionen organisiert.
Frage
28:
Hiezu
wird auf die Antwort zu den Fragen 23 bis 27 verwiesen. Die Überwachung der
Aviären Influenza bei Hausgeflügel und Wildvögeln innerhalb der Europäischen
Union erfolgt seit dem Jahr 2002 auf gemeinschaftsrechtlicher Basis. Die von
den Mitgliedstaaten durchzuführenden Überwachungsprogramme sind bei der
Europäischen Kommission jährlich einzureichen und werden von dieser nach
Überprüfung durch das Gemeinschaftsreferenzlabor Weybridge genehmigt.
Auch
im Jahr 2006 erfolgt die Überwachung des Hausgeflügels und der Wildvögel in
Österreich hinsichtlich der Aviären Influenza, so wie in den vergangenen
Jahren, durch ein EU-konformes Überwachungsprogramm. Durchführende Stelle ist
das nationale Referenzlabor für Aviäre Influenza, die AGES, Institut für
Veterinärmedizinische Untersuchungen Mödling, in enger Zusammenarbeit mit dem
Institut für Wildtierkunde und Ökologie der Veterinärmedizinischen Universität
Wien (Univ. Prof. Dr. Walter Arnold).
Im
Rahmen des diesjährigen Überwachungsprogramms werden insgesamt 600
Wildvogelproben untersucht. Die Auswahl der Proben erfolgt nach Risikogebieten
und epidemiologischen Gesichtspunkten. Die Hauptuntersuchungszeiträume sind
daher Frühjahr (ab März) 2006 und Herbst (ab Oktober) 2006. Daneben werden
insgesamt 3.300 Proben von Hausgeflügel genommen und untersucht werden, wobei
folgende Schwerpunktsetzung erfolgt: Legehühnerbetriebe mit Schwerpunkt
Freilandhaltung, Putenmastbetrieb, Gänse- und Entenmastbetriebe sowie
Straußenbetriebe.
Frage
29:
Da
grundsätzliche Hygienebestimmungen für den Aufenthalt im Freien per Infoblätter
für Schulen, Kindergärten und Gemeindeämter bekannt gegeben werden und da trotz
umfassender Untersuchungen der AGES nur 1,8% der untersuchten Wildvögel positiv
befundet worden sind, kann davon ausgegangen werden, dass eine flächendeckende
Reinigung nicht zweckmäßig ist. Für Schulsportanlagen oder Ähnliches wurde eine
Empfehlung unter Zusammenarbeit des BMGF mit dem BMBWK erarbeitet.
Frage
30:
Besonders
anfällig sind Hausgeflügel und Wasservögel.
Frage
31:
Von
Möwen liegen vereinzelt Positivbefunde vor. Infektionen von Tauben wurden noch
nicht nachgewiesen, da Tauben für die Geflügelpest weit weniger empfänglich als
Hühner und Puten sind. Eine Infektion mit dem H5N1-Virus kann jedoch auch bei
Tauben zu Erkrankungen und Todesfällen führen. Infizierte Tauben scheiden den
Erreger allerdings nur in sehr geringen Mengen aus, so dass das
Verbreitungsrisiko durch diese Tiere auf Basis der bisherigen experimentellen
Daten als gering eingeschätzt wird. (Quelle: Friedrich Loeffler Institut,
Bundesinstitut für Tiergesundheit, Deutschland, Stand: 3.3.06)
Frage
32:
Ja,
da sie latente Träger sein können, ohne klinisch daran zu erkranken.
Frage
33:
Dies
ist seit längerer Zeit bekannt.
Frage
34:
Dies
ist unbekannt.
Frage
35:
Ja.
Vogelgrippeviren können sowohl durch „Vermischung“ mit einem Humanvirus (in
einem Wirtstier oder im Menschen) oder auch „spontan“ Eigenschaften entwickeln,
welche eine leichtere Übertragung vom Tier zum Mensch oder auch von Mensch zu
Mensch ermöglichen.
Geflügelpest
(H5N1) wurde in Österreich am 13. Feber 2003 bei Wildvögeln nachgewiesen. Ein
Übergreifen auf das Nutzgeflügel wird daher mit Nachdruck zu verhindern
versucht.
Frage
36:
Generell
ist die Verfütterung von erkrankten Tieren gemäß TSG untersagt, eine Infektion
von Katzen über infiziertes Geflügelfleisch kann daher in praxi ausgeschlossen
werden. Die Infektion von Katzen galt bis zum Auffinden der verendeten Katze
auf Rügen als nur unter Laborbedingungen möglich. Ob und in welchem Ausmaß eine
Infektion von Katze zu Katze stattfinden kann, ist noch nicht hinlänglich
geklärt und unterliegt einer weltweiten intensiven Forschung.
Frage
37:
Die
Frage ist eindeutig mit „Nein“ zu beantworten.
Frage
38:
Solange
niedrigpathogene H5N1 Stämme vorliegen, kann von einem geringeren Risiko
ausgegangen werden, wenngleich klinisch inapparente Infektionen vorliegen
können. Die Mutation in Richtung einer hochpathogenen Form kann nicht 100%ig
ausgeschlossen werden. Dies stellt den Grund für die jüngst erfolgte Änderung
der Geflügelpestrichtlinie dar, in der auch eine Anzeigepflicht für
niedrigpathogene H5N1 Stämme festgelegt ist.
Frage
39:
2005
wurden insgesamt 221 tote Vögel untersucht (71 Hausvögel, 150 Wildvögel). Bis
Ende Jänner 2006 gelangten 96 tote Vögel zur Untersuchung (31 Hausvögel, 65
Wildvögel). Bis zu diesem Zeitpunkt wurden alle Einsendungen negativ befundet.
Ab 13. Feber 2006 bis zum Stichtag 28. Feber 2006 gelangten insgesamt 771 tote
Vögel zur Untersuchung, wovon bisher 30 positiv auf H5N1 befundet wurden.
Frage
40:
Im
Jahr 2005 wurden im Rahmen eines EU-weit angeordneten Screenings insgesamt 300
Kotproben von Wildvögeln und zwar 20 Saatkrähen von der Baumgartner Höhe, 15
Wildenten und 5 Möwen vom Bodensee und 260 Blessgänse vom Neusiedlersee mit
negativem Ergebnis untersucht. 2006 beginnt das Screening im Frühling.
Frage
41:
Im
Berichtszeitraum 2005 wurden 600 Blutproben von Hühnern, 800 Blutproben von
Puten, 1.720 Blutproben von Gänsen und Enten und 50 Blutproben von Straußen mit
negativem Ergebnis auf H5N1 untersucht. Zusätzlich gelangten 1.820 Blutproben
von Freilandlegehühnern zur Untersuchung, die allesamt negativ auf H5N1
reagierten. 2006 beginnt das Screening im Frühling.
Frage
42:
Das
BMGF steht in ständigem Kontakt mit Vertretern des Zentralverbandes der
österreichischen Jagdvereine. Die Jägerschaft ist im Rahmen der Beobachtung von
Wildvögeln, dem Einsammeln von verendeten Tieren und zur Mithilfe bei
Probennahmen eingebunden.
Fragen
43 und 69:
Die
Geberkonferenz, welche von China, der Europäischen Kommission und der Weltbank
organisiert wurde, fand im Jänner 2006 in Peking statt. Ziel war es,
Finanzmittel zu akquirieren, mit denen in ärmeren Ländern die Infrastruktur zur
Bekämpfung der Vogelgrippe unterstützt werden kann. Da nur das rasche Erkennen
der Seuche die effektive Bekämpfung ermöglicht, sollen insbesondere die
Laborkapazitäten verstärkt werden. Die Länder, welche die Finanzmittel erhalten
sollen, sind darüber hinaus aufgerufen, konkrete Projekte vorzulegen. Die EU
stellte insgesamt 200 Mio EURO zur Verfügung. Österreich stellte 1 Mio EURO zur
Verfügung, mit diesem Betrag sollen vor allem veterinär- und humanmedizinische
Diagnostikzentren in den betroffenen Gebieten etabliert und verbessert werden.
Frage
44:
Die
weltweite Koordination wird von der WHO, der OIE und der FAO durchgeführt.
Frage
45:
Frage
46:
Gesetzliche
Grundlage ist die Entscheidung der Kommission 2005/855/EG mit
Biosicherheitsmaßnahmen zur Reduktion des Risikos einer Übertragung der Aviären
Influenza von Wildvögeln auf Hausgeflügel.
Die
Mitgliedstaaten wurden von der Europäischen Kommission aufgefordert, ihre
Maßnahmen aufzulisten (Stichtag 15. Februar 2005). Die Stallpflicht richtet
sich überwiegend nach den Strukturen der Geflügelhaltung, der Route der
Zugvögel und den vorhandenen Rastplätzen (Feuchtgebiete):
|
Belgien |
Stallpflicht in
Risikogebieten |
|
Tschechische
Republik |
Stallpflicht in
Risikogebieten |
|
Dänemark |
Stallpflicht in
Risikogebieten (über 100 Stück Geflügel) |
|
Deutschland |
Stallpflicht |
|
Estland |
Risikoanalyse noch
nicht abgeschlossen |
|
Griechenland |
Stallpflicht in
Risikogebieten |
|
Spanien |
Stallpflicht in
Hoch-Risikogebieten |
|
Frankreich |
Stallpflicht in
Risikogebieten, wenn durchführbar |
|
Irland |
Empfehlung, dass
Kontakt zu Wildvögeln vermieden werden soll |
|
Italien |
Keine Stallpflicht |
|
Zypern |
Stallpflicht in
Risikogebieten |
|
Lettland |
Keine
Risikogebiete definiert, keine Stallpflicht |
|
Litauen |
Keine Stallpflicht |
|
Luxemburg |
|
|
Ungarn |
In Risikogebieten
Fütterung unter Dach, Kontakt zu Wildvögeln ist zu vermeiden |
|
Malta |
Risikoanalyse noch
nicht abgeschlossen |
|
Niederlande |
Stallpflicht in
Risikogebieten |
|
Österreich |
Dzt. Stallpflicht |
|
Polen |
Risikogebiete
definiert, keine Stallpflicht |
|
Portugal |
Stallpflicht in
Risikogebieten |
|
Slowenien |
Stallpflicht in
Hoch-Risikogebieten |
|
Slowakei |
Risikogebiete
definiert, keine Stallpflicht |
|
Finnland |
Keine Stallpflicht
während der Wintermonate, geplant ab 1. März |
|
Schweden |
Stallpflicht für
Nutzgeflügel verpflichtend, für Hobbyhaltungen empfohlen |
|
Vereinigtes
Königreich |
Keine Stallpflicht |
Die
Europäische Union hat mit der Entscheidung der Kommission 2005/734/EG, geändert
durch die Entscheidungen 2005/745/EG und 2005/855/EG die Biosicherheitsmaßnahmen
zur Verringerung des Risikos der Übertragung hoch pathogener Aviärer
Influenza-A-Viren des Subtyps H5N1 von Wildvögeln auf Hausgeflügel und andere
in Gefangenschaft gehaltene Vogelarten und zur Früherkennung der Krankheit in
besonders gefährdeten Gebieten festgelegt.
Daher
sind alle Mitgliedstaaten verpflichtet zur Vermeidung der Einschleppung der
hoch pathogenen Influenza-A-Viren Subtyp H5N1 in besonders gefährdeten Regionen
ihres Hoheitsgebiets, die entsprechenden Biosicherheitsmaßnahmen gemäß der aktuellen
epidemiologischen und ornithologischen Situation durchzuführen. In Österreich
besteht eine bundesweite Stallpflicht seit 19.02.2006.
Frage
47
Gemäß
Seuchenbekämpfungsrichtlinien der EU sind alle Mitgliedstaaten verpflichtet,
nationale Krisenpläne zu erstellen, die von der Europäischen Kommission
überprüft werden. Unterschiede ergeben sich aus den unterschiedlichen
Verwaltungsstrukturen der jeweiligen Staaten.
Frage
48:
Die
Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten beobachten die Seuchensituation
hinsichtlich Geflügelpest seit dem vermehrten Auftreten in Asien im Jahr 2003
sehr sorgfältig. Zur Verhinderung der Verbreitung des Influenza A-Virus, Subtyp
H5N1, wurden in mehreren Arbeitsgruppen Diskussionen mit Tierärztinnen und
Tierärzten, Virologinnen und Virologen bzw. Vogelkundler/innen durchgeführt.
Weiters wurden Richtlinien zur verbesserten Überwachung erarbeitet bzw. die
Überwachung auf die Wildvogelpopulation ausgedehnt.
EU-Gesetzgebung:
RL
92/40/EWG mit Mindestkontrollmaßnahmen zur Bekämpfung der Aviären Influenza
RL
2005/94/EG: angenommen im Dezember 2005 mit neuen Maßnahmen (z.B. Impfung,
Maßnahmen bei Auftreten von niedrig pathogner Form) – muss bis 31. Juli
2006 national umgesetzt werden.
Entscheidung
der Kommission zur Überwachung der Aviären Influenza
Entscheidungen
der Kommission zu Importverbot von Geflügel und Geflügelprodukten aus Ländern
mit bestätigten Ausbrüchen (werden laufend angepasst)
Entscheidung
der Kommission 2005/734/EG (geändert durch 2005/745 und 2005/855) zu präventiven
Sicherheitsmaßnahmen
Entscheidung
der Kommission zu präventiver Impfung (Italien: 2005/926/EG, Niederlande:
2006/147/EG, Frankreich: 2006/148/EG)
Entscheidung
der Kommission 2005/744/EG zur Impfung bei Zootieren
Entscheidung
der Kommission 2006/115/EG zur Festlegung von Schutz- und Überwachungszonen bei
Ausbruch von AI bei Wildvögeln
Entscheidung
der Kommission 2006/135/EG zur Einrichtung von Bufferzonen bei Ausbruch von AI
im Hausgeflügel
Europa
hat mit Entscheidungen der Kommission vorübergehende Schutzmaßnahmen wegen
Verdachtsfällen von hoch pathogener Aviärer Influenza bei Wildvögeln in
verschiedenen Mitgliedstaaten ergriffen, u.a. mit den Entscheidungen der
Kommission 2006/86/EG, 2006/90/EG und EdK 2006/91/EG. Die Maßnahmen umfassen im
Wesentlichen die in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Vorkehrungen.
Außerdem
hat Europa mit der Entscheidung der Kommission 2005/734/EG[2]
Biosicherheitsmaßnahmen zur Verringerung des Risikos der Übertragung hoch
pathogener Aviärer Influenza-A-Viren des Subtyps H5N1 von Wildvögeln auf
Hausgeflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vogelarten und zur
Früherkennung der Krankheit in besonders gefährdeten Gebieten festgelegt. Siehe
auch Antwort zu Frage 46.
Hinsichtlich
Einfuhrkontrolle wurden von der EU folgende Entscheidungen bezüglich
Einfuhrverbote bzw. Einfuhrbeschränkungen für Vögel und Produkte von Vögeln
erlassen:
|
Geflügelpestentscheidungen
Überblick |
||
|
Entscheidung |
Änderungsentscheidung |
|
|
2005/692/EG |
|
Asien (Kambodscha, VR China, Hong Kong, Indonesien, Kasachstan, Laos,
Malaysia, Mongolei, Nordkorea, Thailand, Vietnam) |
|
2005/693/EG |
2005/740/EG 2005/933/EG |
Russland |
|
2005/710/EG |
|
Rumänien |
|
2005/733/EG |
|
Türkei |
|
2005/758/EG |
|
Kroatien |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
2005/883/EG |
|
Ukraine |
|
2006/7/EG |
2006/183 |
Federn nur mehr behandelt (gilt für allen Ländern) |
Mit
den folgenden Entscheidungen wurden hinsichtlich Ziervögel generelle
Entscheidungen für die Beschränkung für die handelsrelevante Einfuhr bzw. auch
für die private Mitnahme im Reiseverkehr erlassen:
|
2005/759/EG (Korrektur im Abl. L 291/48 vom 5.11.05) |
2005/862/EG 2006/79/EG |
Reiseverkehr Ziervögel |
|
2005/760/EG |
2005/862/EG 2006/79/EG |
Ziervögel gewerblich |
Fragen
49 und 50:
Bereits
im Jänner 2006 reisten Veterinärexperten, Mitglieder der OFFLU und des
Wissenschaftlichen Komitees der EU, der ECDC und der WHO in die Türkei.
Ähnliche Reisen fanden auch in asiatische Länder statt, um die dortigen
Verwaltungen in der Bekämpfung der Geflügelpest zu unterstützen.
Die
Europäische Kommission ist an die Mitgliedstaaten mit der Bitte herangetreten,
Experten für derartige Besuche zu nennen. Eine Beteiligung Österreichs ist
derzeit – angesichts der Fälle bei Wildvögeln und der angespannten Personalsituation
– nicht möglich.
Frage
51:
Durch
finanzielle Beiträge an die OIE und die FAO unterstützt Österreich laufend die
Arbeit dieser Organisationen.
Frage
52:
Die
österreichischen Vertreter bringen sich in Diskussionen, die von WHO, OIE und
der EU veranstaltet werden, laufend ein.
Frage
53:
Hauptaugenmerk
muss darauf gerichtet werden, H5N1 nicht in europäische Nutzgeflügelbestände
einzuschleppen. In Asien und Afrika, wo der Erreger in großen Gebieten bereits
endemisch ist und die Haltungsbedingungen und die Infrastruktur nicht den
europäischen Standard besitzen bedarf es genauer Beobachtung und
wissenschaftlicher Aufarbeitung der Ergebnisse. Ob, und wenn ja wie, der
Ausbreitung der Geflügelpest in diesen Gebieten Einhalt geboten werden kann
muss in internationalen Gremien behandelt werden.
Frage
54:
Es
wurden von der WHO und dem ECDC Empfehlungen für Verhaltensmaßnahmen erstellt,
welche von den nationalen Gesundheitsministerien übernommen werden können.
Weiters hat Österreich als EU-Präsidentschaft am 24.2.06 ein informelles
Treffen der Gesundheitsminister und –innen in Wien veranstaltet und zu einer
koordinierten Vorgangsweise der EU-Mitgliedstaaten im Bereich der
Informationspolitik aufgerufen. Es sollen einander widersprechende
Informationen vermieden werden und EU-weit klare Hinweise für das richtige
Verhalten zur Minimierung der Infektionsgefahr transportiert werden.
Durch
gemeinsame Veranstaltungen OIE/WHO/FAO werden Risikoländer über Präventiv- und
Bekämpfungsstrategien laufend informiert; einige Beispiele:
7.-9.
November 2005: Genf; internationales Treffen zur Geflügelpest
17.-18.
Jänner 2006: Peking Konferenz (Fund-raising, Herausgabe eines Leitfadens für
Entwicklungsländer)
27.-28.
Februar 2006: Geflügelpesttreffen in Paris
29.-30.
Juni 2006: Paris: Asiatisch-europäische Konferenz zur Geflügelpest
Mit
dem Beitritt eines Staates zur OIE unterwirft sich dieser auch den Bedingungen
der Vorgangsweise bei Auftreten von Tierseuchen. Dies beinhaltet z.B. Meldung
bei Auftreten von meldepflichtigen Tierseuchen innerhalb von 24 Stunden an die
OIE und sofort an benachbarte/betroffene Staaten und die EU-Kommission. Die OIE
informiert alle übrigen Mitgliedstaaten über neu gemeldete Seuchenausbrüche.
Diese Informationen dienen als Grundlage für die Informationen der Bürger des
jeweiligen Staates.
Frage
55:
Die
EU-Kommission hat die Möglichkeit bzw. bietet dies den jeweiligen Staaten auch
an, Experten zur Unterstützung für die Bekämpfung einer Tierseuche zu
entsenden. Es kommt auch immer wieder vor, dass finanzielle Unterstützung
gewährt wird.
Frage
56:
Dazu
liegen keine Informationen vor. Diesbezügliche Recherchen und Maßnahmen
obliegen dem FVO der Kommission.
Fragen
57 bis 58:
Diese
Aussage ist, wenn wirklich so gefallen, bedauerlich und falsch. Türkische Ärzte
haben durch ihren Einsatz und mit Unterstützung der EU und WHO sicher viel zur
Bewältigung der schwierigen Situation beigetragen.
Frage
59 und 63:
Die
Türkei hat vorbeugende Maßnahmen – wie Quarantäne, Information der Bevölkerung,
Einsammlung von verendeten Vögeln nur durch Experten – sowie
Bekämpfungsmaßnahmen ergriffen.
Unterstützt
wird die Türkei durch Gelder aus einem eigens errichteten Fonds, durch Besuche
von Experten und die Teilnahme an internationalen Veranstaltungen.
Sowohl
WHO als auch OIE beobachten und evaluieren die Situation weltweit, also auch in
der Türkei und in den Nachbarländern der Türkei.
In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
gelten die Maßnahmen, welche in Frage 1 und 48 angeführt wurden.
Frage
60:
Diesbezügliche
Evidenzen werden sowohl vom OIE als auch von der EU-Kommission geführt.
Gegenüber der Türkei gilt sowohl ein vollständiges Einfuhrverbot für alle
relevanten Tiere und Produkte, weiters war die Türkei bereits vor dem
gegenwärtigen Seuchengeschehen für einen Großteil derartiger Produkte nicht zur
Einfuhr in die EU zugelassen. Es wird daher mangels Relevanz im BMGF derzeit
keine Detailevidenz über die Einzelausbrüche der Aviären Influenza bei Tieren
geführt.
Laut
OIE-Angaben wurden bis zum 2.3.2006 in acht Provinzen 33 Ausbrüche von
Geflügelpest gemeldet bzw. bestätigt:
Yankili/Batman
Turkeli/Sinop
19 Mayis/Samsun
Alacam/Samsun
Asarcik/Samsun
Atakum/Samsun
Bafra/Samsun
Bafra-Sarikoy/Samsun
Bafra-Surmeli/Samsun
Boyabat/Sinop
Carsamba/Samsun
Caycilar/Rize
Cayeli/Rize
Kava-
Ilica/Samsun
Kucukcayir/Rize
Merkez/Sinop
Merkez-Dereler/Samsun
Niksar/Tokat
Niksar-Cimenozu/Tokat
Silopi/Sirnak
Tekkekoy/Samsun
Tekkekoy/Samsun
Tekkekoy-Balcali/Samsun
Terme/Samsun
Terme-Cangallar/Samsun
Terme-Golyazi/Samsun
Terme-Karacali/Samsun
Terme-Uzungazi/Samsun
Vezirkopru/Samsun
Yesilyurt/Tokat
Zile/Tokat
Kirklareli
Viransehir-Ucgul/S.Urfa
Für
aktuelle Information siehe
http://www.oie.int/downld/AVIAN%20INFLUENZA/A_AI-Asia.htm
Frage
61:
Diese
Vorwürfe sind mir nicht bekannt. Nach einer Meldung der Neuen Züricher Zeitung
vom 10. Januar 2006 zeigten sich die Nachbarländer der Türkei alarmiert über
die gehäuften Fälle bei Menschen in der Türkei. Es kam sogar zu einseitigen
Sperren einiger Grenzen.
Frage
62:
Die
Europäische Kommission ist in ständigem Kontakt mit den Leitern der
Veterinärdienststellen der Mitgliedstaaten, der Beitrittsländer und auch der
Türkei. Seuchenverdachtsmeldungen werden von der Kommission umgehend mittels
sms, Fax oder E-Mail den Veterinärchefs weitergeleitet.
Prinzipiell
wird allen diesen Vorwürfen nachgegangen; Details liegen jedoch nicht vor.
Frage 64:
|
Nachbarländer
der Türkei |
Maßnahmen, die
der OIE gemeldet wurden |
|
Bulgarien |
Erste Meldung am
3.2.06 (Wildvögel); Beitrittsland, daher harmonisierte Maßnahmen |
|
Griechenland |
Erste Meldung am
14.2.06 (Wildvögel); Mitgliedsland, daher harmonisierte Maßnahmen |
|
Syrien |
Keine Meldung |
|
Irak |
Erste Meldung am
18.1.06 (Hausgeflügel); Keulung, Quarantäne, Verbringungsverbot, Überwachung,
Zonenlegung, Desinfektion |
|
Iran |
Erste Meldung am
2.2.06 (Wildvögel); Keulung im Umkreis von 2 km, Quarantäne,
Verbringungsverbot, Überwachung, Zonenlegung, Desinfektion |
|
Armenien |
Keine Meldung |
|
Georgien |
Erste Meldung am
23.2.06 (Wildvögel); Überwachung der Wildvögel, Keulung, Quarantäne,
Verbringungsverbot, Desinfektion |
Frage
65:
Über
die Situation in Israel ist bekannt, dass mit 23. März 2006 vier
Geflügelbestände positiv auf H5N1 getestet wurden und ein Verdacht in einem
Betrieb besteht. Bekämpfungsmaßnahmen (u.a. Keulung der Tiere) wurden
eingeleitet. Die EU hat eine Entscheidung zur Sperre von Geflügel und
Geflügelprodukten aus Israel verabschiedet.
Über
Verwendung von Geldern für Virentests und evtl. Maßnahmen ist nichts bekannt.
Frage
66:
Verschiedene
Expertengruppen der OIE und FAO wurden in Länder der 3. Welt entsandt, die
Zusammenarbeit mit Referenzlabors der EU und der OIE angeboten, in Kooperation
mit der Weltbank wird auch finanzielle Unterstützung gewährleistet.
Frage
67:
Österreich
ist in die einschlägigen Arbeitskreise der WHO etc. eingebunden. Zielsetzung
dabei ist es, die Primärdiagnostik und auch die Überwachung in Risikoländern zu
etablieren oder zu verbessern. Dabei sind die Risikoländer nicht mehr nur auf
Asien beschränkt.
Frage
68:
Hiezu
wird auf die Antwort zu Frage 66 verwiesen.
Frage
70:
Die
EU prüft derzeit die Möglichkeit der Etablierung eines strategischen Vorrats.
Es muss aber alledings davon ausgegangen werden, dass Kapazitätsengpässe
bestehen und auch die reichen Länder erst innerhalb der nächsten zwei jahre
sehr knappe Vorräte an antiviralen Medikamenten erhalten bzw. geliefert
bekommen werden.
Fragen
71 bis 72:
Die
Übertragung in allen bisher bekannten Humanfällen fand vom Tier zum Menschen
statt. Eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung konnte bisher nicht bestätigt werden.
Mit
Stand 27.2.06 wurden von der WHO folgende Zahlen veröffentlicht:
|
Country |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
Total |
|||||
|
cases |
deaths |
cases |
deaths |
cases |
deaths |
cases |
deaths |
cases |
deaths |
|
|
Cambodia |
0 |
0 |
0 |
0 |
4 |
4 |
0 |
0 |
4 |
4 |
|
China |
0 |
0 |
0 |
0 |
8 |
5 |
6 |
3 |
14 |
8 |
|
Indonesia |
0 |
0 |
0 |
0 |
17 |
11 |
10 |
9 |
27 |
20 |
|
Iraq |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
1 |
1 |
1 |
1 |
|
Thailand |
0 |
0 |
17 |
12 |
5 |
2 |
0 |
0 |
22 |
14 |
|
Turkey |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
12 |
4 |
12 |
4 |
|
Viet
Nam |
3 |
3 |
29 |
20 |
61 |
19 |
0 |
0 |
93 |
42 |
|
Total |
3 |
3 |
46 |
32 |
95 |
41 |
29 |
17 |
173 |
93 |
Frage
73:
Die
genauen Übertragungswege und Umstände, unter denen die Speziesbarriere
überwunden werden kann, sind bis dato noch nicht genau geklärt. Experten gehen
davon aus, dass insbesondere Kot, eventuell auch Se- bzw. Exkrete und Federn,
als potenzielle Infektionsquellen dienen können. Mensch zu Mensch-Übertragungen
sind bisher noch nicht dokumentiert worden.
Frage
74:
Nur
mittels frischem Fleisch infizierter Vögel. Da solches Fleisch nicht in den
Handel gelangt ist eine Übertragung ausgeschlossen. In konservierten Tierfuttermitteln
(Trockenfutter, Dosen) ist durch die Herstellung/Behandlung ein Vorhandensein
von H5N1 ohnehin ausgeschlossen.
Frage
75:
Ein
diesbezüglicher Fall wurde bisher nicht dokumentiert.
Fragen
76 und 77:
Das
Wissenschaftliche Gremium für biologische Gefahren (BIOHAZ-Gremium) der EFSA
hat am 23.3.2006 einen wissenschaftlichen Bericht über Lebensmittel als
mögliche Quelle für Infektionen des Menschen und anderer Säugetiere mit hoch
pathogenen Vogelgrippeviren veröffentlicht. In diesem umfassenden wissenschaftlichen
Dokument wird analysiert, ob sich Säugetiere durch den Verzehr von mit hoch
pathogenen Vogelgrippe-Viren kontaminierten Lebensmitteln über den
Verdauungsweg infizieren können. Es werden darin die vorhandenen Daten zur
Vogelgrippe und insbesondere zum H5N1-Virus eingehend geprüft und die
verschiedenen Aspekte der Übertragung des Virus im Hinblick auf Lebensmittel
und den Magen-Darm-Trakt untersucht. Eine unmittelbare Übertragung des
H5N1-Virus auf den Menschen kommt nur selten vor und setzt insbesondere einen
sehr engen Kontakt mit infizierten Tieren voraus.
Der
genaue Übertragungsweg des Virus auf den Menschen ist nicht bekannt, es wird
jedoch generell angenommen, dass er über respiratorische und/oder
oropharyngeale Gewebe verläuft. Es liegen bisher keine epidemiologischen Belege
dafür vor, dass die Vogelgrippe durch den Verzehr von Lebensmitteln,
insbesondere von Geflügel und Eiern, auf den Menschen übertragen werden kann.
Die EFSA und andere Organisationen, wie etwa die WHO, bekräftigen in Bezug auf
die Lebensmittelsicherheit generell den Rat, dass Geflügel und Eier richtig
gegart werden sollten, um die Verbraucher vor der möglichen Gefahr einer
Lebensmittelvergiftung zu schützen. Gutes Durchgaren von Geflügelfleisch und
Eiern tötet auch Viren ab und bietet daher mehr Sicherheit für den
unwahrscheinlichen Fall, dass das H5N1-Virus in rohen Geflügelerzeugnissen
vorkommt, in das es durch die Nahrungskette gelangt ist.
Frage
78:
Über
die genaue Infektionsursache liegen meinem Ressort noch keine abschließenden
Berichte vor. Es scheint gesichert, dass Kontakt zu infiziertem Geflügel und
damit möglicherweise die Einatmung von Aerosolen bestanden hat
Frage
79:
Infiziertes
Geflügelfleisch kommt nicht in den Handel.
Fragen 80 bis 85:
Gemäß
geltendem EU-Recht findet die Kontrolle von Waren bei der Einreise aus
Drittstaaten an der Außengrenze der Gemeinschaft statt. Österreich ist daher
für solche Grenzkontrollen an den österreichischen Flughäfen und an der
Schweizer Grenze verantwortlich. Sowohl die österreichischen Grenztierärztinnen
und Grenztierärzte als auch die Zollorgane des BMF und die Grenzkontrollorgane
des BMI wurden entsprechend instruiert. Derzeit werden durch das BMF mit
Unterstützung des BMGF auf den Flughäfen intensive Anstrengungen unternommen,
um die Reisenden aller aus Risikoländern eintreffenden Flüge möglichst
lückenlos einer Gepäckskontrolle zu unterziehen.
Die
reguläre Grenzkontrolle im Straßen-, Schiffs- und Eisenbahnverkehr gegenüber
den Risikoländern obliegt den jeweils an der Außengrenze situierten
Mitgliedstaaten. Die Überwachung der Maßnahmen dieser Mitgliedstaaten obliegt
der Kommission.
Im
Binnenmarkt dürfen gemäß geltendem EU-Recht Binnenmarktkontrollen
stichprobenartig und in nicht diskriminierender Weise durchgeführt werden. Die
Zollorgane sind entsprechend instruiert und führen Schwerpunktaktionen durch.
Detailfragen dazu wären an das BMF zu richten. Zusätzlich werden in einer
interministeriellen Zusammenarbeit zwischen dem BMI, dem BMF und dem BMGF
gemeinsame Aktionen durchgeführt, um schwerpunktartig die Einhaltung der
Einfuhrbeschränkungen durchzusetzen.
Zusätzlich
wurden und werden
-
Flugblätter,
die klare Empfehlungen und Anweisungen zur Aviären Influenza geben, in
türkischer, englischer und deutscher Sprache in großer Stückzahl angefertigt
und über Reisebüros, Fluglinien und Zollämter insbesondere an betroffene
Reisende verteilt.
-
in
den Flughäfen Plakate affichiert, die auf die Einfuhrverbote im Reiseverkehr
hinweisen.
-
in
den Flughäfen Plakate affichiert, die klare Empfehlungen und Anweisungen zur
Aviären Influenza geben.
Diesbezügliche
Anweisungen erfolgen in meinem Ressort intern als Dienstanweisungen an den
grenztierärztlichen Dienst, eine ähnliche Vorgangsweise ergibt sich auch bei
den Zolldiensten. Detailfragen dazu wären an das BMF zu richten.
Frage 86:
Seit
dem Beitritt Österreichs zur EU ist die veterinärbehördliche Grenzkontrolle
abgeschafft und durch die Kontrollen am Abgangs- und Bestimmungsort ersetzt.
Darüber hinaus gibt es das elektronische Informationssystem TRACES. In TRACES
sind alle Bewegungen von lebenden Tieren von der Behörde am Absendeort
einzugeben und die Behörde am Bestimmungsort erhält eine entsprechende Meldung.
In
der gesamten EU gibt es derzeit nur einen Ausbruch von Geflügelpest bei Hausgeflügel
in Frankreich.
Es
muss außerdem festgehalten werden, dass auch aus Orten, in denen nur
Geflügelpest bei Wildvögeln festgestellt wurde, die Verbringung von Geflügel
und frischem Geflügelfleisch verboten ist. Die Möglichkeit, dass die Geflügelpest
durch Fleisch auf anders Geflügel übertragen wird ist nahezu Null. Darüber
hinaus ist es aufgrund der Schlachttier- und Fleischbeschau unwahrscheinlich,
dass Fleisch von infizierten Tieren in der EG im Handel ist
Frage 87:
Solche
Kontrollen unterliegen den Zollorganen des BMF.
Frage 88:
Solche
Kontrollen obliegen den Zollorganen des BMF, die Zuständigkeit liegt daher auch
bei diesem Ressort.
Von
den Flughafenzollstellen (ausgenommen Salzburg, derzeit keine Daten vorhanden)
wurden für das Jahr 2005 folgende Daten betreffend illegale Fleisch- und
Milchsendungen in persönlichem Reisegepäck gemeldet:
2.816,70
kg Milchprodukte,
1.376,00
kg Fleisch bzw. Fleischprodukte,
789,20
kg Fischereierzeugnisse und
176,50
kg Honig.
Drittländer,
aus denen Reisende während 2005 am häufigsten illegal Fleisch und Milch im RV
mitgeführt haben: Türkei, Ägypten und Südafrika.
Frage 89:
Eine
derartige Vorgangsweise könnte lediglich auf Ebene der gesamten EU sinnvoll
durchgeführt werden. Entsprechende Arbeitsgruppen der Kommission wurden von
dieser bereits initiiert. Die endgültige Position Österreichs dazu muss – nach Vorliegen eines
entsprechenden Kommissionsvorschlages – österreichintern agestimmt werden.
Fragen 90 und 91:
Von
den Lebensmittelaufsichtsorganen werden Handelsbetriebe, Restaurants und
Kebab-Verkaufsstätten im Rahmen der vorgeschriebenen Betriebsrevisionen
kontrolliert.
|
Jahr 2004 |
|||
|
Art der Betriebe |
Betriebe insgesamt |
Revisionen |
kontrollierte
Betriebe |
|
Lebensmitteleinzelhändler |
15.624 |
17.265 |
9.547 |
|
Gastgewerbebetriebe
|
55.268 |
37.903 |
26.865 |
Die
Anzahl der Kontrollen speziell in türkischen und asiatischen
gastgewerberechtlichen Betrieben wird nicht gesondert erfasst. Für die Jahre
2005 und 2006 liegen noch keine statistischen Erfassungen vor.
Frage 92:
Eine Übertragung der Aviären Influenza auf den
Menschen über Lebensmittel wurde bisher noch nie beobachtet. Für den Fall des
Ausbruches der Vogelgrippe in Österreich finden daher Maßnahmen zur Bekämpfung
von Vogelgrippe sinnvollerweise ausschließlich im Veterinärbereich statt.
Frage
93:
Mit
der Bundeswirtschaftskammer wurde bereits im Sommer des vergangenen Jahres eine
vorbereitende Sitzung zur Pandemiefrage abgehalten und eine Vorausinformation
zum Pandemieplan gegeben.
Auf
Grund der aktuellen Entwicklung erfolgte im Jänner heurigen Jahres eine weitere
Kontaktaufnahme mit der Fachgruppe. Dabei wurde vereinbart, allen
Landesorganisationen die seitens des Hauses fertig gestellten Folder zur
Verfügung zu stellen. Eine Auslieferung an diese erfolgte in der ersten
Februarwoche.
Frage
94:
Seit
Sommer vergangenen Jahres wird auf der Homepage meines Ressort und des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten hier laufend informiert.
In
den Foldern wird bereits seit vergangenem Jahr darauf verwiesen, wie durch ein
eigenes richtiges Verhalten das Infektionsrisiko vermindert werden kann. Dazu
gehört auch die dringliche Empfehlung, den Besuch von Geflügelmärkten oder
Geflügelfarmen zu vermeiden.
Die Folder sind an die Reisebüros via WKO verteilt, auch dem BMAA wurde eine
entsprechende Anzahl zur Verwendung in den Vertretungsbehörden übergeben.
Weiters
wurden auch die Flughäfen mit entsprechenden Informationsdrucksorten beteilt.
In
einem Medienseminar im November vergangenen Jahres wurden österreichische
Journalisten über die Materie informiert.
Frage
95:
Diese
Warnungen wurden seit Sommer vergangenen Jahres laufend ausgesprochen.
Frage 96:
Seitens meines Ressort wurde entsprechendes Informationsmaterial an das
zuständige Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten übermittelt.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin
Anmerkung der
Parlamentsdirektion:
Die
vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung
gescannt) zur Verfügung.