3915/AB XXII. GP

Eingelangt am 13.04.2006
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BM für Gesundheit und Frauen

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGF-11001/0018-I/3/2006

Wien, am      13. April 2006

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident! 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 3958/J der Abgeordneten Mag: Johann Maier und GenossInnen wie folgt:

 

Frage 1:

Am 12. Februar informierten die slowenischen Veterinärbehörden über die Feststellung eines Influenza A-Virus, Subtyp H5, bei einem Schwan. Um die Fundstelle wurde eine Schutz- und Überwachungszone errichtet. Per Verordnung wurde am selben Tag in Österreich eine Überwachungszone eingerichtet. Bei nachfolgenden Ausbrüchen in angrenzenden Staaten wurde und wird in gleicher Weise vorgegangen.

Die Europäische Gemeinschaft hat mit folgenden Entscheidungen der Kommission vorübergehende Schutzmaßnahmen wegen Verdachtsfällen von hoch pathogener Aviärer Influenza bei Wildvögeln in folgenden Mitgliedstaaten getroffen:

EdK[1] 2006/86/EG vom 10. Februar 2006                      Þ      Griechenland

EdK 2006/90/EG vom 13. Februar 2006                        Þ      Italien

EdK 2006/91/EG vom 13. Februar 2006                        Þ      Slowenien

EdK 2006/94/EG vom 14. Februar 2006                        Þ      Österreich

 

Die von der Europäischen Union getroffenen Maßnahmen umfassen im Wesentlichen:

Ø            Errichtung von Schutz- und Überwachungszonen

Ø            Biohazardmaßnahmen in landwirtschaftlichen Betrieben wie z.B. Haltung aller als Haustiere gehaltenen Vögel in Stallungen, Trennung von Enten und Gänsen von anderem Geflügel, Reinigung und Desinfektion mit besonderer Sorgfalt

Ø            Verbot der Abhaltung von Tierausstellungen, Tierschauen, Tiermärkten etc.

Ø            Aktive Seuchenüberwachungsmaßnahmen des Wildvogelbestandes, insbesondere bei Wasservögeln

Ø            Verbot der Jagd auf Wildvögel

Ø            Verbot (Schutzzone) bzw. Kontrolle (Überwachungszone: nur mit Genehmigung der Behörde und unter amtlicher Kontrolle) der Verbringung von lebendem Geflügel, Bruteiern und von Geflügelerzeugnissen.

Ø            Über jedes Inverkehrbringen von Eiern und Geflügel sind Aufzeichnungen einerseits von den Tierhaltern, andererseits von den Transporteuren und Händlern zu führen. Diese Aufzeichnungen sind ein Jahr lang aufzu-bewahren.

Ø            Sensibilisierung von Eigentümern, Jägern und Vogelbeobachtern.

 

Fragen 2 und 3:

Die Information über die Geflügelpest (Fortschreiten, Ergebnisse, Erkenntnisse, Anweisungen) an die niedergelassenen Tierärzte ergingen laufend über die Bundesländer und Bezirksverwaltungsbehörden. Insbesondere wurde auf Merkblätter für Tierhalter und Tierärzte, wie sie im nationalen Krisenplan und anderen Informationsplattformen des BMGF und der AGES (Homepage usw.) im Vorfeld erstellt wurden, hingewiesen.

 

Frage 4:

Telefonhotlines wurden in den meisten Landesregierungen und in der AGES eingerichtet, schriftliche Anfragen werden unter anderem im BMGF im Rahmen des Bürgerservicedienstes bearbeitet. Es ergehen regelmäßig Informationen an die APA. Neben ausführlichen anderen Informationen auf der Homepage des BMGF sind Informationsblätter für Schulen, Kindergärten, Veterinärmediziner, Jäger, Ärzte, Gemeindeämter, Reisende, Geflügelhalter und Tierkörperverwerter verfügbar. Zudem stehen meine Mitarbeiter in ständigem, engen Kontakt mit Vertretern betroffener Organisationen (z.B. Jägerschaft, Tierärztekammer, BMBWK, ...).

 

Frage 5:

Siehe Antwort zu Frage 1. Im Ständigen Ausschuss für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit werden laufend Berichte vorgelegt und neue Entscheidungen erarbeitet.

 

 

 

Fragen 6 und 7:

Der innergemeinschaftliche Handel wird hinsichtlich Tierseuchen durch die Richtlinie Nr. 2002/99/EG des Rates vom 16. Dezember 2002 geregelt. Im Anlassfall können seitens der Kommission entsprechende Länderentscheidungen gefällt werden. Diese sehen entsprechend dem Seuchengeschehen Beschränkungen im Handel vor. Zu den Entscheidungen für die genannten Länder wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

Die Kontrolle der Sendungen erfolgt durch die amtlichen Veterinärdienste der Versender- und Empfängerstaaten entsprechend den Vorgaben der Richtlinie 89/662/EWG, umgesetzt mit der Einfuhr- und Binnenmarktverordnung sowie der anlassbezogenen Länderentscheidungen.

 

Das Inverkehrbringen von lebendem Geflügel und Geflügelprodukten aus Italien und Slowenien bzw. aus allen Ländern, gegenüber welchen bisher Schutzmaßnahmen ergriffen wurden, ist nur mit Genehmigung der Behörde und unter behördlicher Kontrolle möglich.

Innerhalb der ersten 15 Tage nach In-Kraft-Treten der diesbezüglich getroffenen Maßnahmen dürfen Geflügel und bestimmte Geflügelprodukte, wie z.B. Bruteier, aus der Überwachungszone nicht herausgebracht werden, außer zur unmittelbaren Schlachtung in einen behördlich bestimmten Schlachthof oder im Falle der Bruteier in eine von der Bezirksverwaltung bestimmte Brüterei (wobei die Eier und die Verpackung zu desinfizieren sind).

Wenn nicht durch Sperren eingeschränkt, sind Transporte von Lebensmitteln, wie Geflügel und Geflügelprodukte, möglich. Eine Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen wird mittels des TRACES-Systems (= Programm zur Überwachung von Sendungen innerhalb der EU und von Drittstaaten in die EU) von Österreich in Bezug auf den IGH und Importen aus Drittstaaten seit dem Auftreten der ersten AI-Seuchenfälle durchgeführt.

 

Frage 8:

Mit TRACES können die Tiertransporte kontrolliert werden. Sie werden bei Transportbeginn und während des Transportes durch Österreich vom zuständigen Amtstierarzt durchgeführt.

 

Frage 9:

Derzeit ist das gesamte Bundesgebiet Risikogebiet für Geflügelpest bei Wildvögeln.

 

Frage 10:

Derzeit alle Geflügelbetriebe in Österreich. Zur Geflügeldichte siehe Anlage 1.1.

 

Frage 11:

Im Falle eines Ausbruchs der Aviären Influenza in einem Gebiet mit durchschnittlicher Geflügeldichte wird nach derzeitigem Wissensstand mit Amtstierärzten und Sprengeltierärzten das Auslangen gefunden werden können. Sollte es die Situation erfordern, findet § 2a Abs. 1 des TSG Anwendung.

 

Frage 12:

Dazu wird auf die letzte Vollerhebung der Statistik Austria 2001 gemäß Anlage 1.1 verwiesen.

 

Frage 13:

Diese Übungen finden derzeit in allen EU-Staaten unter Realbedingungen statt.

 

Frage 14:

Im November 2005 wurde die EU-Pandemie-Übung COMMON GROUND durchgeführt. Die Analyse wird gerade von der durchführenden Institution (Health Protection Agency-HPA, UK) erstellt. Es besteht EU-weiter Konsens, dass derartige Übungen regelmäßig durchgeführt werden sollen.

 

Frage 15:

Ich gehe davon aus, dass sich die Frage auf das Treffen der Veterinärexperten im Rahmen des Ständigen Ausschusses für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit am 16.2.2006 bezieht. Dabei wurde vom Ausschuss die Geflügelpestsituation in Rumänien und Bulgarien diskutiert. Frankreich schlug die Schaffung einer Eingreiftruppe vor, die Kommission bereitet ein entsprechendes Dokument vor, die Mitgliedstaaten äußern sich mehrheitlich positiv. Weiters wird ein Dokument betreffend Verhinderung des Auftretens von Geflügelpest in Zoos diskutiert. Insbesondere das Verbringen von Tieren zwischen Zoos bedarf noch weiterer Änderungen, u.a. ist eine entsprechende Bescheinigung zu diskutieren.

 

Frage 16:

Die Übung fand als weiterer Test der Kommunikation für die österreichischen Veterinärbehörden statt. Es wurde festgestellt, dass die österreichischen Veterinärbehörden in allen drei Instanzen gut auf einen durchschnittlich großen Seuchenfall vorbereitet sind. Mängel gab es bei der Benutzung von PCs, da einige Programme nicht kompatibel waren. Die Krisenpläne mussten bezüglich Adressen und Email-Adressen minimal geändert werden.

 

Frage 17:

Bisher ist das H5N1-Virus in folgenden Ländern aufgetreten [Quelle OIE, weekly disease information - Auswahl nach Ländern berücksichtigt die letzten 18 Monate (ohne Jahresangabe: Fälle in 2006), Stand: 2.3.03]:

Albanien, Aserbaidschan, Ägypten, Bosnien–Herzegowina, Bulgarien, Kanada (2004), Frankreich, Georgien, Griechenland, Indien, Indonesien, Irak, Israel (2005), Italien, Japan, Kambodscha, Kasachstan (2005), Kroatien, Kuwait (2005), Laos, Libanon (2005), Malaysia (2005, 2006), Mongolei (2005), Niger, Nigeria, Nordkorea (2004), Pakistan, Philippinen (2005), Polen, Rumänien, Russland, Schweiz, Slowenien, Slowakei, Südkorea (2005), Thailand, Türkei, Ukraine, Ungarn, Vietnam, Volksrepublik China einschließlich Hongkong, Zimbabwe.

 

Da täglich neue Ausbrüche gemeldet werden, siehe die täglich aktualisierte OIE Homepage (http://www.oie.int/downld/AVIAN%20INFLUENZA/A_AI-Asia.htm).

 

Frage 18:

Schwäne, Enten, Gänse, Möwen, Haubentaucher, Kormorane, Bussarde, Falken, Zwergsäger, Hühner, Puten, Katzen.

Infektionsweg und Tropismus sind noch nicht im Detail geklärt.

 

Frage 19:

Im gesamten Bundesgebiet 23 Vögel; siehe auch Anlage 1.2.

Eine Schätzung der Zahl an Geflügelpest verendeter Tiere ist nicht möglich, da lediglich Ausbrüche an das Internationale Tierseuchenamt (OIE) gemeldet werden und nicht die Anzahl der betroffenen Tiere. Detaillierter Auskünfte werden von den Mitgliedern des OIE im Rahmen der Generalversammlung, die im Mai jeden Jahres stattfindet, erteilt. Mitteilungen finden sich im jeweiligen Jahresbericht des OIE, welcher für den jetzigen Zeitraum noch nicht vorliegt.

Betreffend Auftreten der Infektionen siehe Antwort zu Frage 17.

 

Frage 20:

Bisher mussten in Österreich nur der Geflügelbestand des Grazer Tierheims „Arche Noah“ getötet werden. Dabei handelte es sich um 33 Tiere.

 

Frage 21:

Da mein Ressort sich grundsätzlich nur an offiziellen Meldungen und Mitteilungen von Ministerien anderer Staaten, der EU-Kommission und der OIE orientiert und Schätzungen den Experten überlässt, kann diese Frage nicht beantwortet werden.

 

Frage 22:

H5N1 ist Ende des vergangenen Jahrtausends in Südostasien erstmals beschrieben worden, ist selbst eine Mutante (genetic drift) und verbreitet sich seither über Zugvögel bzw. Vektoren (wie infizierte Produkte und Ziervögel) auf den westlichen Teil Eurasiens und Afrika.

 

Fragen 23 bis 27:

Zur Beantwortung dieser Fragen bedarf es eines wissenschaftlichen Forschungsauftrages, dessen Vergabe in dieser kurzen Zeit und während dieser Krise nicht möglich war.

 

Nach Meinung von Experten ziehen in Österreich jedes Jahr - in natürlich deutlich unterschiedlicher Anzahl - bis zu 350 Vogelarten durch. Das Vogelzuggeschehen ist aber so komplex, dass es nicht nur zwischen den Arten, sondern auch innerhalb der Arten unterschiedliche Zugstrategien gibt. Z.B. ziehen Amseln im Wald, Amseln in Siedlungsräumen sind überwiegend Standvögel. Eine Rohrammer aus Skandinavien zieht mehrere tausend Kilometer, eine heimische maximal mehrere hundert Kilometer.

 

Man kann grobe Einteilungen der Zugwege durchführen. Europäische Singvögel ziehen in breiter Front über Österreich, wobei es hier natürlich eine Unzahl an Ausnahmen gibt. Die Überwinterungsgebiete sind von Art zu Art und sogar von Population zu Population unterschiedlich. Greifvögel bevorzugen zwei Zugrouten. Die östliche geht von Nordostafrika über Kleinasien, den Bosporus, den Balkan über Ostösterreich hinweg. Einige Arten überwintern schon nördlich von Nordostafrika. Eine westliche Zugroute dürfte von Nordafrika, Italien über Westösterreich gehen. Watvögel folgen im Wesentlichen drei Zugstraßen: die ostatlantische Zugroute, die Mittelmeerroute und die Schwarzmeerroute. Ostösterreich wird eher der Mittelmeerroute zugeordnet, Westösterreich der ostatlantischen. Bei Entenvögeln ist das System sehr komplex. Man müsste hier die einzelnen Arten behandeln. Blässgänse und Saatgänse, die beide im Norden Russlands bis nach Sibirien brüten wie auch Graugänse überwintern bei uns.

Thema Überwachung: Es gibt eine Reihe von Monitoringinitiativen, die Zählungen und Beringungen durchführen. Diese Aktivitäten sind aber nicht zentral koordiniert.

 

International gibt es die Winterwasservogelzählungen, die in den meisten außereuropäischen Lebensräumen einmal Mitte Januar durchgeführt werden. Diese werden von Wetlands International koordiniert. Beringungen werden durch Vogelwarten oder wissenschaftliche Institutionen organisiert.

 

Frage 28:

Hiezu wird auf die Antwort zu den Fragen 23 bis 27 verwiesen. Die Überwachung der Aviären Influenza bei Hausgeflügel und Wildvögeln innerhalb der Europäischen Union erfolgt seit dem Jahr 2002 auf gemeinschaftsrechtlicher Basis. Die von den Mitgliedstaaten durchzuführenden Überwachungsprogramme sind bei der Europäischen Kommission jährlich einzureichen und werden von dieser nach Überprüfung durch das Gemeinschaftsreferenzlabor Weybridge genehmigt.

 

Auch im Jahr 2006 erfolgt die Überwachung des Hausgeflügels und der Wildvögel in Österreich hinsichtlich der Aviären Influenza, so wie in den vergangenen Jahren, durch ein EU-konformes Überwachungsprogramm. Durchführende Stelle ist das nationale Referenzlabor für Aviäre Influenza, die AGES, Institut für Veterinärmedizinische Untersuchungen Mödling, in enger Zusammenarbeit mit dem Institut für Wildtierkunde und Ökologie der Veterinärmedizinischen Universität Wien (Univ. Prof. Dr. Walter Arnold).

 

Im Rahmen des diesjährigen Überwachungsprogramms werden insgesamt 600 Wildvogelproben untersucht. Die Auswahl der Proben erfolgt nach Risikogebieten und epidemiologischen Gesichtspunkten. Die Hauptuntersuchungszeiträume sind daher Frühjahr (ab März) 2006 und Herbst (ab Oktober) 2006. Daneben werden insgesamt 3.300 Proben von Hausgeflügel genommen und untersucht werden, wobei folgende Schwerpunktsetzung erfolgt: Legehühnerbetriebe mit Schwerpunkt Freilandhaltung, Putenmastbetrieb, Gänse- und Entenmastbetriebe sowie Straußenbetriebe.

 

Frage 29:

Da grundsätzliche Hygienebestimmungen für den Aufenthalt im Freien per Infoblätter für Schulen, Kindergärten und Gemeindeämter bekannt gegeben werden und da trotz umfassender Untersuchungen der AGES nur 1,8% der untersuchten Wildvögel positiv befundet worden sind, kann davon ausgegangen werden, dass eine flächendeckende Reinigung nicht zweckmäßig ist. Für Schulsportanlagen oder Ähnliches wurde eine Empfehlung unter Zusammenarbeit des BMGF mit dem BMBWK erarbeitet.

 

Frage 30:

Besonders anfällig sind Hausgeflügel und Wasservögel.

 

Frage 31:

Von Möwen liegen vereinzelt Positivbefunde vor. Infektionen von Tauben wurden noch nicht nachgewiesen, da Tauben für die Geflügelpest weit weniger empfänglich als Hühner und Puten sind. Eine Infektion mit dem H5N1-Virus kann jedoch auch bei Tauben zu Erkrankungen und Todesfällen führen. Infizierte Tauben scheiden den Erreger allerdings nur in sehr geringen Mengen aus, so dass das Verbreitungsrisiko durch diese Tiere auf Basis der bisherigen experimentellen Daten als gering eingeschätzt wird. (Quelle: Friedrich Loeffler Institut, Bundesinstitut für Tiergesundheit, Deutschland, Stand: 3.3.06)

 

Frage 32:

Ja, da sie latente Träger sein können, ohne klinisch daran zu erkranken.

 

Frage 33:

Dies ist seit längerer Zeit bekannt.

 

Frage 34:

Dies ist unbekannt.

 

Frage 35:

Ja. Vogelgrippeviren können sowohl durch „Vermischung“ mit einem Humanvirus (in einem Wirtstier oder im Menschen) oder auch „spontan“ Eigenschaften entwickeln, welche eine leichtere Übertragung vom Tier zum Mensch oder auch von Mensch zu Mensch ermöglichen.

Geflügelpest (H5N1) wurde in Österreich am 13. Feber 2003 bei Wildvögeln nachgewiesen. Ein Übergreifen auf das Nutzgeflügel wird daher mit Nachdruck zu verhindern versucht.

 

Frage 36:

Generell ist die Verfütterung von erkrankten Tieren gemäß TSG untersagt, eine Infektion von Katzen über infiziertes Geflügelfleisch kann daher in praxi ausgeschlossen werden. Die Infektion von Katzen galt bis zum Auffinden der verendeten Katze auf Rügen als nur unter Laborbedingungen möglich. Ob und in welchem Ausmaß eine Infektion von Katze zu Katze stattfinden kann, ist noch nicht hinlänglich geklärt und unterliegt einer weltweiten intensiven Forschung.

 

Frage 37:

Die Frage ist eindeutig mit „Nein“ zu beantworten.

 

Frage 38:

Solange niedrigpathogene H5N1 Stämme vorliegen, kann von einem geringeren Risiko ausgegangen werden, wenngleich klinisch inapparente Infektionen vorliegen können. Die Mutation in Richtung einer hochpathogenen Form kann nicht 100%ig ausgeschlossen werden. Dies stellt den Grund für die jüngst erfolgte Änderung der Geflügelpestrichtlinie dar, in der auch eine Anzeigepflicht für niedrigpathogene H5N1 Stämme festgelegt ist.

 

Frage 39:

2005 wurden insgesamt 221 tote Vögel untersucht (71 Hausvögel, 150 Wildvögel). Bis Ende Jänner 2006 gelangten 96 tote Vögel zur Untersuchung (31 Hausvögel, 65 Wildvögel). Bis zu diesem Zeitpunkt wurden alle Einsendungen negativ befundet. Ab 13. Feber 2006 bis zum Stichtag 28. Feber 2006 gelangten insgesamt 771 tote Vögel zur Untersuchung, wovon bisher 30 positiv auf H5N1 befundet wurden.

 

Frage 40:

Im Jahr 2005 wurden im Rahmen eines EU-weit angeordneten Screenings insgesamt 300 Kotproben von Wildvögeln und zwar 20 Saatkrähen von der Baumgartner Höhe, 15 Wildenten und 5 Möwen vom Bodensee und 260 Blessgänse vom Neusiedlersee mit negativem Ergebnis untersucht. 2006 beginnt das Screening im Frühling.

 

Frage 41:

Im Berichtszeitraum 2005 wurden 600 Blutproben von Hühnern, 800 Blutproben von Puten, 1.720 Blutproben von Gänsen und Enten und 50 Blutproben von Straußen mit negativem Ergebnis auf H5N1 untersucht. Zusätzlich gelangten 1.820 Blutproben von Freilandlegehühnern zur Untersuchung, die allesamt negativ auf H5N1 reagierten. 2006 beginnt das Screening im Frühling.

 

Frage 42:

Das BMGF steht in ständigem Kontakt mit Vertretern des Zentralverbandes der österreichischen Jagdvereine. Die Jägerschaft ist im Rahmen der Beobachtung von Wildvögeln, dem Einsammeln von verendeten Tieren und zur Mithilfe bei Probennahmen eingebunden.

 

Fragen 43 und 69:

Die Geberkonferenz, welche von China, der Europäischen Kommission und der Weltbank organisiert wurde, fand im Jänner 2006 in Peking statt. Ziel war es, Finanzmittel zu akquirieren, mit denen in ärmeren Ländern die Infrastruktur zur Bekämpfung der Vogelgrippe unterstützt werden kann. Da nur das rasche Erkennen der Seuche die effektive Bekämpfung ermöglicht, sollen insbesondere die Laborkapazitäten verstärkt werden. Die Länder, welche die Finanzmittel erhalten sollen, sind darüber hinaus aufgerufen, konkrete Projekte vorzulegen. Die EU stellte insgesamt 200 Mio EURO zur Verfügung. Österreich stellte 1 Mio EURO zur Verfügung, mit diesem Betrag sollen vor allem veterinär- und humanmedizinische Diagnostikzentren in den betroffenen Gebieten etabliert und verbessert werden.

 

Frage 44:

Die weltweite Koordination wird von der WHO, der OIE und der FAO  durchgeführt.

 

Frage 45:

 

Frage 46:

Gesetzliche Grundlage ist die Entscheidung der Kommission 2005/855/EG mit Biosicherheitsmaßnahmen zur Reduktion des Risikos einer Übertragung der Aviären Influenza von Wildvögeln auf Hausgeflügel.

Die Mitgliedstaaten wurden von der Europäischen Kommission aufgefordert, ihre Maßnahmen aufzulisten (Stichtag 15. Februar 2005). Die Stallpflicht richtet sich überwiegend nach den Strukturen der Geflügelhaltung, der Route der Zugvögel und den vorhandenen Rastplätzen (Feuchtgebiete):

 

Belgien

Stallpflicht in Risikogebieten

Tschechische Republik

Stallpflicht in Risikogebieten

Dänemark

Stallpflicht in Risikogebieten (über 100 Stück Geflügel)

Deutschland

Stallpflicht

Estland

Risikoanalyse noch nicht abgeschlossen

Griechenland

Stallpflicht in Risikogebieten

Spanien

Stallpflicht in Hoch-Risikogebieten

Frankreich

Stallpflicht in Risikogebieten, wenn durchführbar

Irland

Empfehlung, dass Kontakt zu Wildvögeln vermieden werden soll

Italien

Keine Stallpflicht

Zypern

Stallpflicht in Risikogebieten

Lettland

Keine Risikogebiete definiert, keine Stallpflicht

Litauen

Keine Stallpflicht

Luxemburg

 

Ungarn

In Risikogebieten Fütterung unter Dach, Kontakt zu Wildvögeln ist zu vermeiden

Malta

Risikoanalyse noch nicht abgeschlossen

Niederlande

Stallpflicht in Risikogebieten

Österreich

Dzt. Stallpflicht

Polen

Risikogebiete definiert, keine Stallpflicht

Portugal

Stallpflicht in Risikogebieten

Slowenien

Stallpflicht in Hoch-Risikogebieten

Slowakei

Risikogebiete definiert, keine Stallpflicht

Finnland

Keine Stallpflicht während der Wintermonate, geplant ab 1. März

Schweden

Stallpflicht für Nutzgeflügel verpflichtend, für Hobbyhaltungen empfohlen

Vereinigtes Königreich

Keine Stallpflicht

 

Die Europäische Union hat mit der Entscheidung der Kommission 2005/734/EG, geändert durch die Entscheidungen 2005/745/EG und 2005/855/EG die Biosicherheitsmaßnahmen zur Verringerung des Risikos der Übertragung hoch pathogener Aviärer Influenza-A-Viren des Subtyps H5N1 von Wildvögeln auf Hausgeflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vogelarten und zur Früherkennung der Krankheit in besonders gefährdeten Gebieten festgelegt.

Daher sind alle Mitgliedstaaten verpflichtet zur Vermeidung der Einschleppung der hoch pathogenen Influenza-A-Viren Subtyp H5N1 in besonders gefährdeten Regionen ihres Hoheitsgebiets, die entsprechenden Biosicherheitsmaßnahmen gemäß der aktuellen epidemiologischen und ornithologischen Situation durchzuführen. In Österreich besteht eine bundesweite Stallpflicht seit 19.02.2006.

 

Frage 47

Gemäß Seuchenbekämpfungsrichtlinien der EU sind alle Mitgliedstaaten verpflichtet, nationale Krisenpläne zu erstellen, die von der Europäischen Kommission überprüft werden. Unterschiede ergeben sich aus den unterschiedlichen Verwaltungsstrukturen der jeweiligen Staaten.

 

Frage 48:

Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten beobachten die Seuchensituation hinsichtlich Geflügelpest seit dem vermehrten Auftreten in Asien im Jahr 2003 sehr sorgfältig. Zur Verhinderung der Verbreitung des Influenza A-Virus, Subtyp H5N1, wurden in mehreren Arbeitsgruppen Diskussionen mit Tierärztinnen und Tierärzten, Virologinnen und Virologen bzw. Vogelkundler/innen durchgeführt. Weiters wurden Richtlinien zur verbesserten Überwachung erarbeitet bzw. die Überwachung auf die Wildvogelpopulation ausgedehnt.

 

EU-Gesetzgebung:

RL 92/40/EWG mit Mindestkontrollmaßnahmen zur Bekämpfung der Aviären Influenza

RL 2005/94/EG: angenommen im Dezember 2005 mit neuen Maßnahmen (z.B. Impfung, Maßnahmen bei Auftreten von niedrig pathogner Form) – muss bis 31. Juli 2006 national umgesetzt werden.

Entscheidung der Kommission zur Überwachung der Aviären Influenza

Entscheidungen der Kommission zu Importverbot von Geflügel und Geflügelprodukten aus Ländern mit bestätigten Ausbrüchen (werden laufend angepasst)

Entscheidung der Kommission 2005/734/EG (geändert durch 2005/745 und 2005/855) zu präventiven Sicherheitsmaßnahmen

Entscheidung der Kommission zu präventiver Impfung (Italien: 2005/926/EG, Niederlande: 2006/147/EG, Frankreich: 2006/148/EG)

Entscheidung der Kommission 2005/744/EG zur Impfung bei Zootieren

Entscheidung der Kommission 2006/115/EG zur Festlegung von Schutz- und Überwachungszonen bei Ausbruch von AI bei Wildvögeln

Entscheidung der Kommission 2006/135/EG zur Einrichtung von Bufferzonen bei Ausbruch von AI im Hausgeflügel

 

Europa hat mit Entscheidungen der Kommission vorübergehende Schutzmaßnahmen wegen Verdachtsfällen von hoch pathogener Aviärer Influenza bei Wildvögeln in verschiedenen Mitgliedstaaten ergriffen, u.a. mit den Entscheidungen der Kommission 2006/86/EG, 2006/90/EG und EdK 2006/91/EG. Die Maßnahmen umfassen im Wesentlichen die in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Vorkehrungen.

 

Außerdem hat Europa mit der Entscheidung der Kommission 2005/734/EG[2] Biosicherheitsmaßnahmen zur Verringerung des Risikos der Übertragung hoch pathogener Aviärer Influenza-A-Viren des Subtyps H5N1 von Wildvögeln auf Hausgeflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vogelarten und zur Früherkennung der Krankheit in besonders gefährdeten Gebieten festgelegt. Siehe auch Antwort zu Frage 46.

Hinsichtlich Einfuhrkontrolle wurden von der EU folgende Entscheidungen bezüglich Einfuhrverbote bzw. Einfuhrbeschränkungen für Vögel und Produkte von Vögeln erlassen:

 

Geflügelpestentscheidungen Überblick

Entscheidung

Änderungsentscheidung

 

2005/692/EG

 

Asien (Kambodscha, VR China, Hong Kong, Indonesien, Kasachstan, Laos, Malaysia, Mongolei, Nordkorea, Thailand, Vietnam)

2005/693/EG

2005/740/EG

2005/933/EG

Russland

2005/710/EG

 

Rumänien

2005/733/EG

 

Türkei

2005/758/EG

 

Kroatien

 

 

 

 

 

 

2005/883/EG

 

Ukraine

2006/7/EG

2006/183

Federn nur mehr behandelt (gilt für allen Ländern)

 

Mit den folgenden Entscheidungen wurden hinsichtlich Ziervögel generelle Entscheidungen für die Beschränkung für die handelsrelevante Einfuhr bzw. auch für die private Mitnahme im Reiseverkehr erlassen:

 

2005/759/EG (Korrektur im Abl. L 291/48 vom 5.11.05)

2005/862/EG

2006/79/EG

Reiseverkehr Ziervögel

2005/760/EG

2005/862/EG

2006/79/EG

Ziervögel gewerblich

 

Fragen 49 und 50:

Bereits im Jänner 2006 reisten Veterinärexperten, Mitglieder der OFFLU und des Wissenschaftlichen Komitees der EU, der ECDC und der WHO in die Türkei. Ähnliche Reisen fanden auch in asiatische Länder statt, um die dortigen Verwaltungen in der Bekämpfung der Geflügelpest zu unterstützen.

Die Europäische Kommission ist an die Mitgliedstaaten mit der Bitte herangetreten, Experten für derartige Besuche zu nennen. Eine Beteiligung Österreichs ist derzeit – angesichts der Fälle bei Wildvögeln und der angespannten Personalsituation – nicht möglich.

 

Frage 51:

Durch finanzielle Beiträge an die OIE und die FAO unterstützt Österreich laufend die Arbeit dieser Organisationen.

 

Frage 52:

Die österreichischen Vertreter bringen sich in Diskussionen, die von WHO, OIE und der EU veranstaltet werden, laufend ein.

 

Frage 53:

Hauptaugenmerk muss darauf gerichtet werden, H5N1 nicht in europäische Nutzgeflügelbestände einzuschleppen. In Asien und Afrika, wo der Erreger in großen Gebieten bereits endemisch ist und die Haltungsbedingungen und die Infrastruktur nicht den europäischen Standard besitzen bedarf es genauer Beobachtung und wissenschaftlicher Aufarbeitung der Ergebnisse. Ob, und wenn ja wie, der Ausbreitung der Geflügelpest in diesen Gebieten Einhalt geboten werden kann muss in internationalen Gremien behandelt werden.

 

Frage 54:

Es wurden von der WHO und dem ECDC Empfehlungen für Verhaltensmaßnahmen erstellt, welche von den nationalen Gesundheitsministerien übernommen werden können. Weiters hat Österreich als EU-Präsidentschaft am 24.2.06 ein informelles Treffen der Gesundheitsminister und –innen in Wien veranstaltet und zu einer koordinierten Vorgangsweise der EU-Mitgliedstaaten im Bereich der Informationspolitik aufgerufen. Es sollen einander widersprechende Informationen vermieden werden und EU-weit klare Hinweise für das richtige Verhalten zur Minimierung der Infektionsgefahr transportiert werden.

 

Durch gemeinsame Veranstaltungen OIE/WHO/FAO werden Risikoländer über Präventiv- und Bekämpfungsstrategien laufend informiert; einige Beispiele:

7.-9. November 2005: Genf; internationales Treffen zur Geflügelpest

17.-18. Jänner 2006: Peking Konferenz (Fund-raising, Herausgabe eines Leitfadens für Entwicklungsländer)

27.-28. Februar 2006: Geflügelpesttreffen in Paris

29.-30. Juni 2006: Paris: Asiatisch-europäische Konferenz zur Geflügelpest

 

Mit dem Beitritt eines Staates zur OIE unterwirft sich dieser auch den Bedingungen der Vorgangsweise bei Auftreten von Tierseuchen. Dies beinhaltet z.B. Meldung bei Auftreten von meldepflichtigen Tierseuchen innerhalb von 24 Stunden an die OIE und sofort an benachbarte/betroffene Staaten und die EU-Kommission. Die OIE informiert alle übrigen Mitgliedstaaten über neu gemeldete Seuchenausbrüche. Diese Informationen dienen als Grundlage für die Informationen der Bürger des jeweiligen Staates.

 

Frage 55:

Die EU-Kommission hat die Möglichkeit bzw. bietet dies den jeweiligen Staaten auch an, Experten zur Unterstützung für die Bekämpfung einer Tierseuche zu entsenden. Es kommt auch immer wieder vor, dass finanzielle Unterstützung gewährt wird.

 

Frage 56:

Dazu liegen keine Informationen vor. Diesbezügliche Recherchen und Maßnahmen obliegen dem FVO der Kommission.

 

Fragen 57 bis 58:

Diese Aussage ist, wenn wirklich so gefallen, bedauerlich und falsch. Türkische Ärzte haben durch ihren Einsatz und mit Unterstützung der EU und WHO sicher viel zur Bewältigung der schwierigen Situation beigetragen.

 

Frage 59 und 63:

Die Türkei hat vorbeugende Maßnahmen – wie Quarantäne, Information der Bevölkerung, Einsammlung von verendeten Vögeln nur durch Experten – sowie Bekämpfungsmaßnahmen ergriffen.

Unterstützt wird die Türkei durch Gelder aus einem eigens errichteten Fonds, durch Besuche von Experten und die Teilnahme an internationalen Veranstaltungen.

Sowohl WHO als auch OIE beobachten und evaluieren die Situation weltweit, also auch in der Türkei und in den Nachbarländern der Türkei.

In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten die Maßnahmen, welche in Frage 1 und 48 angeführt wurden.

 

Frage 60:

Diesbezügliche Evidenzen werden sowohl vom OIE als auch von der EU-Kommission geführt. Gegenüber der Türkei gilt sowohl ein vollständiges Einfuhrverbot für alle relevanten Tiere und Produkte, weiters war die Türkei bereits vor dem gegenwärtigen Seuchengeschehen für einen Großteil derartiger Produkte nicht zur Einfuhr in die EU zugelassen. Es wird daher mangels Relevanz im BMGF derzeit keine Detailevidenz über die Einzelausbrüche der Aviären Influenza bei Tieren geführt.

 

Laut OIE-Angaben wurden bis zum 2.3.2006 in acht Provinzen 33 Ausbrüche von Geflügelpest gemeldet bzw. bestätigt:

 

Yankili/Batman

Turkeli/Sinop

19 Mayis/Samsun

Alacam/Samsun

Asarcik/Samsun

Atakum/Samsun

Bafra/Samsun

Bafra-Sarikoy/Samsun

Bafra-Surmeli/Samsun

Boyabat/Sinop

Carsamba/Samsun

Caycilar/Rize

Cayeli/Rize

Kava- Ilica/Samsun

Kucukcayir/Rize

Merkez/Sinop

Merkez-Dereler/Samsun

Niksar/Tokat

Niksar-Cimenozu/Tokat

Silopi/Sirnak

Tekkekoy/Samsun

Tekkekoy/Samsun

Tekkekoy-Balcali/Samsun

Terme/Samsun

Terme-Cangallar/Samsun

Terme-Golyazi/Samsun

Terme-Karacali/Samsun

Terme-Uzungazi/Samsun

Vezirkopru/Samsun

Yesilyurt/Tokat

Zile/Tokat

Kirklareli

Viransehir-Ucgul/S.Urfa

 

Für aktuelle Information siehe http://www.oie.int/downld/AVIAN%20INFLUENZA/A_AI-Asia.htm

 

Frage 61:

Diese Vorwürfe sind mir nicht bekannt. Nach einer Meldung der Neuen Züricher Zeitung vom 10. Januar 2006 zeigten sich die Nachbarländer der Türkei alarmiert über die gehäuften Fälle bei Menschen in der Türkei. Es kam sogar zu einseitigen Sperren einiger Grenzen.

 

Frage 62:

Die Europäische Kommission ist in ständigem Kontakt mit den Leitern der Veterinärdienststellen der Mitgliedstaaten, der Beitrittsländer und auch der Türkei. Seuchenverdachtsmeldungen werden von der Kommission umgehend mittels sms, Fax oder E-Mail den Veterinärchefs weitergeleitet.

Prinzipiell wird allen diesen Vorwürfen nachgegangen; Details liegen jedoch nicht vor.

 

Frage 64:

Nachbarländer der Türkei

Maßnahmen, die der OIE gemeldet wurden

Bulgarien

Erste Meldung am 3.2.06 (Wildvögel); Beitrittsland, daher harmonisierte Maßnahmen

Griechenland

Erste Meldung am 14.2.06 (Wildvögel); Mitgliedsland, daher harmonisierte Maßnahmen

Syrien

Keine Meldung

Irak

Erste Meldung am 18.1.06 (Hausgeflügel); Keulung, Quarantäne, Verbringungsverbot, Überwachung, Zonenlegung, Desinfektion

Iran

Erste Meldung am 2.2.06 (Wildvögel); Keulung im Umkreis von 2 km, Quarantäne, Verbringungsverbot, Überwachung, Zonenlegung, Desinfektion

Armenien

Keine Meldung

Georgien

Erste Meldung am 23.2.06 (Wildvögel); Überwachung der Wildvögel, Keulung, Quarantäne, Verbringungsverbot, Desinfektion

 

Frage 65:

Über die Situation in Israel ist bekannt, dass mit 23. März 2006 vier Geflügelbestände positiv auf H5N1 getestet wurden und ein Verdacht in einem Betrieb besteht. Bekämpfungsmaßnahmen (u.a. Keulung der Tiere) wurden eingeleitet. Die EU hat eine Entscheidung zur Sperre von Geflügel und Geflügelprodukten aus Israel verabschiedet.

Über Verwendung von Geldern für Virentests und evtl. Maßnahmen ist nichts bekannt.

 

 

 

Frage 66:

Verschiedene Expertengruppen der OIE und FAO wurden in Länder der 3. Welt entsandt, die Zusammenarbeit mit Referenzlabors der EU und der OIE angeboten, in Kooperation mit der Weltbank wird auch finanzielle Unterstützung gewährleistet.

 

Frage 67:

Österreich ist in die einschlägigen Arbeitskreise der WHO etc. eingebunden. Zielsetzung dabei ist es, die Primärdiagnostik und auch die Überwachung in Risikoländern zu etablieren oder zu verbessern. Dabei sind die Risikoländer nicht mehr nur auf Asien beschränkt.

 

Frage 68:

Hiezu wird auf die Antwort zu Frage 66 verwiesen.

 

Frage 70:

Die EU prüft derzeit die Möglichkeit der Etablierung eines strategischen Vorrats. Es muss aber alledings davon ausgegangen werden, dass Kapazitätsengpässe bestehen und auch die reichen Länder erst innerhalb der nächsten zwei jahre sehr knappe Vorräte an antiviralen Medikamenten erhalten bzw. geliefert bekommen werden.

 

Fragen 71 bis 72:

Die Übertragung in allen bisher bekannten Humanfällen fand vom Tier zum Menschen statt. Eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung konnte bisher nicht bestätigt werden.

 

Mit Stand 27.2.06 wurden von der WHO folgende Zahlen veröffentlicht:

 

Country

 

2003

2004

2005

2006

Total

cases

deaths

cases

deaths

cases

deaths

cases

deaths

cases

deaths

Cambodia

0

0

0

0

4

4

0

0

4

4

China

0

0

0

0

8

5

6

3

14

8

Indonesia

0

0

0

0

17

11

10

9

27

20

Iraq

0

0

0

0

0

0

1

1

1

1

Thailand

0

0

17

12

5

2

0

0

22

14

Turkey

0

0

0

0

0

0

12

4

12

4

Viet Nam

3

3

29

20

61

19

0

0

93

42

Total

3

3

46

32

95

41

29

17

173

93

 

 

Frage 73:

Die genauen Übertragungswege und Umstände, unter denen die Speziesbarriere überwunden werden kann, sind bis dato noch nicht genau geklärt. Experten gehen davon aus, dass insbesondere Kot, eventuell auch Se- bzw. Exkrete und Federn, als potenzielle Infektionsquellen dienen können. Mensch zu Mensch-Übertragungen sind bisher noch nicht dokumentiert worden.

 

 

Frage 74:

Nur mittels frischem Fleisch infizierter Vögel. Da solches Fleisch nicht in den Handel gelangt ist eine Übertragung ausgeschlossen. In konservierten Tierfuttermitteln (Trockenfutter, Dosen) ist durch die Herstellung/Behandlung ein Vorhandensein von H5N1 ohnehin ausgeschlossen.

 

Frage 75:

Ein diesbezüglicher Fall wurde bisher nicht dokumentiert.

 

Fragen 76 und 77:

Das Wissenschaftliche Gremium für biologische Gefahren (BIOHAZ-Gremium) der EFSA hat am 23.3.2006 einen wissenschaftlichen Bericht über Lebensmittel als mögliche Quelle für Infektionen des Menschen und anderer Säugetiere mit hoch pathogenen Vogelgrippeviren veröffentlicht. In diesem umfassenden wissenschaftlichen Dokument wird analysiert, ob sich Säugetiere durch den Verzehr von mit hoch pathogenen Vogelgrippe-Viren kontaminierten Lebensmitteln über den Verdauungsweg infizieren können. Es werden darin die vorhandenen Daten zur Vogelgrippe und insbesondere zum H5N1-Virus eingehend geprüft und die verschiedenen Aspekte der Übertragung des Virus im Hinblick auf Lebensmittel und den Magen-Darm-Trakt untersucht. Eine unmittelbare Übertragung des H5N1-Virus auf den Menschen kommt nur selten vor und setzt insbesondere einen sehr engen Kontakt mit infizierten Tieren voraus.

 

Der genaue Übertragungsweg des Virus auf den Menschen ist nicht bekannt, es wird jedoch generell angenommen, dass er über respiratorische und/oder oropharyngeale Gewebe verläuft. Es liegen bisher keine epidemiologischen Belege dafür vor, dass die Vogelgrippe durch den Verzehr von Lebensmitteln, insbesondere von Geflügel und Eiern, auf den Menschen übertragen werden kann. Die EFSA und andere Organisationen, wie etwa die WHO, bekräftigen in Bezug auf die Lebensmittelsicherheit generell den Rat, dass Geflügel und Eier richtig gegart werden sollten, um die Verbraucher vor der möglichen Gefahr einer Lebensmittelvergiftung zu schützen. Gutes Durchgaren von Geflügelfleisch und Eiern tötet auch Viren ab und bietet daher mehr Sicherheit für den unwahrscheinlichen Fall, dass das H5N1-Virus in rohen Geflügelerzeugnissen vorkommt, in das es durch die Nahrungskette gelangt ist.

 

Frage 78:

Über die genaue Infektionsursache liegen meinem Ressort noch keine abschließenden Berichte vor. Es scheint gesichert, dass Kontakt zu infiziertem Geflügel und damit möglicherweise die Einatmung von Aerosolen bestanden hat

 

Frage 79:

Infiziertes Geflügelfleisch kommt nicht in den Handel.

 

Fragen 80 bis 85:

Gemäß geltendem EU-Recht findet die Kontrolle von Waren bei der Einreise aus Drittstaaten an der Außengrenze der Gemeinschaft statt. Österreich ist daher für solche Grenzkontrollen an den österreichischen Flughäfen und an der Schweizer Grenze verantwortlich. Sowohl die österreichischen Grenztierärztinnen und Grenztierärzte als auch die Zollorgane des BMF und die Grenzkontrollorgane des BMI wurden entsprechend instruiert. Derzeit werden durch das BMF mit Unterstützung des BMGF auf den Flughäfen intensive Anstrengungen unternommen, um die Reisenden aller aus Risikoländern eintreffenden Flüge möglichst lückenlos einer Gepäckskontrolle zu unterziehen.

 

Die reguläre Grenzkontrolle im Straßen-, Schiffs- und Eisenbahnverkehr gegenüber den Risikoländern obliegt den jeweils an der Außengrenze situierten Mitgliedstaaten. Die Überwachung der Maßnahmen dieser Mitgliedstaaten obliegt der Kommission.

 

Im Binnenmarkt dürfen gemäß geltendem EU-Recht Binnenmarktkontrollen stichprobenartig und in nicht diskriminierender Weise durchgeführt werden. Die Zollorgane sind entsprechend instruiert und führen Schwerpunktaktionen durch. Detailfragen dazu wären an das BMF zu richten. Zusätzlich werden in einer interministeriellen Zusammenarbeit zwischen dem BMI, dem BMF und dem BMGF gemeinsame Aktionen durchgeführt, um schwerpunktartig die Einhaltung der Einfuhrbeschränkungen durchzusetzen.

 

Zusätzlich wurden und werden

-               Flugblätter, die klare Empfehlungen und Anweisungen zur Aviären Influenza geben, in türkischer, englischer und deutscher Sprache in großer Stückzahl angefertigt und über Reisebüros, Fluglinien und Zollämter insbesondere an betroffene Reisende verteilt.

-               in den Flughäfen Plakate affichiert, die auf die Einfuhrverbote im Reiseverkehr hinweisen.

-               in den Flughäfen Plakate affichiert, die klare Empfehlungen und Anweisungen zur Aviären Influenza geben.

 

Diesbezügliche Anweisungen erfolgen in meinem Ressort intern als Dienstanweisungen an den grenztierärztlichen Dienst, eine ähnliche Vorgangsweise ergibt sich auch bei den Zolldiensten. Detailfragen dazu wären an das BMF zu richten.

 

Frage 86:

Seit dem Beitritt Österreichs zur EU ist die veterinärbehördliche Grenzkontrolle abgeschafft und durch die Kontrollen am Abgangs- und Bestimmungsort ersetzt. Darüber hinaus gibt es das elektronische Informationssystem TRACES. In TRACES sind alle Bewegungen von lebenden Tieren von der Behörde am Absendeort einzugeben und die Behörde am Bestimmungsort erhält eine entsprechende Meldung.

In der gesamten EU gibt es derzeit nur einen Ausbruch von Geflügelpest bei Hausgeflügel in Frankreich.

Es muss außerdem festgehalten werden, dass auch aus Orten, in denen nur Geflügelpest bei Wildvögeln festgestellt wurde, die Verbringung von Geflügel und frischem Geflügelfleisch verboten ist. Die Möglichkeit, dass die Geflügelpest durch Fleisch auf anders Geflügel übertragen wird ist nahezu Null. Darüber hinaus ist es aufgrund der Schlachttier- und Fleischbeschau unwahrscheinlich, dass Fleisch von infizierten Tieren in der EG im Handel ist

 

Frage 87:

Solche Kontrollen unterliegen den Zollorganen des BMF.

 

Frage 88:

Solche Kontrollen obliegen den Zollorganen des BMF, die Zuständigkeit liegt daher auch bei diesem Ressort.

Von den Flughafenzollstellen (ausgenommen Salzburg, derzeit keine Daten vorhanden) wurden für das Jahr 2005 folgende Daten betreffend illegale Fleisch- und Milchsendungen in persönlichem Reisegepäck gemeldet:

2.816,70 kg Milchprodukte,

1.376,00 kg Fleisch bzw. Fleischprodukte,

789,20  kg Fischereierzeugnisse und

176,50  kg Honig.

 

Drittländer, aus denen Reisende während 2005 am häufigsten illegal Fleisch und Milch im RV mitgeführt haben: Türkei, Ägypten und Südafrika.

 

Frage 89:

Eine derartige Vorgangsweise könnte lediglich auf Ebene der gesamten EU sinnvoll durchgeführt werden. Entsprechende Arbeitsgruppen der Kommission wurden von dieser bereits initiiert. Die endgültige Position Österreichs dazu  muss – nach Vorliegen eines entsprechenden Kommissionsvorschlages – österreichintern agestimmt werden.

 

Fragen 90 und 91:

Von den Lebensmittelaufsichtsorganen werden Handelsbetriebe, Restaurants und Kebab-Verkaufsstätten im Rahmen der vorgeschriebenen Betriebsrevisionen kontrolliert.

 

Jahr 2004

Art der Betriebe

Betriebe insgesamt

Revisionen

kontrollierte Betriebe

Lebensmitteleinzelhändler

15.624

17.265

9.547

Gastgewerbebetriebe

55.268

37.903

26.865

 

Die Anzahl der Kontrollen speziell in türkischen und asiatischen gastgewerberechtlichen Betrieben wird nicht gesondert erfasst. Für die Jahre 2005 und 2006 liegen noch keine statistischen Erfassungen vor.

 

 

Frage 92:

Eine Übertragung der Aviären Influenza auf den Menschen über Lebensmittel wurde bisher noch nie beobachtet. Für den Fall des Ausbruches der Vogelgrippe in Österreich finden daher Maßnahmen zur Bekämpfung von Vogelgrippe sinnvollerweise ausschließlich im Veterinärbereich statt.

 

Frage 93:

Mit der Bundeswirtschaftskammer wurde bereits im Sommer des vergangenen Jahres eine vorbereitende Sitzung zur Pandemiefrage abgehalten und eine Vorausinformation zum Pandemieplan gegeben.

Auf Grund der aktuellen Entwicklung erfolgte im Jänner heurigen Jahres eine weitere Kontaktaufnahme mit der Fachgruppe. Dabei wurde vereinbart, allen Landesorganisationen die seitens des Hauses fertig gestellten Folder zur Verfügung zu stellen. Eine Auslieferung an diese erfolgte in der ersten Februarwoche.

 

 

 

Frage 94:

Seit Sommer vergangenen Jahres wird auf der Homepage meines Ressort und des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten hier laufend informiert.

In den Foldern wird bereits seit vergangenem Jahr darauf verwiesen, wie durch ein eigenes richtiges Verhalten das Infektionsrisiko vermindert werden kann. Dazu gehört auch die dringliche Empfehlung, den Besuch von Geflügelmärkten oder Geflügelfarmen zu vermeiden.
Die Folder sind an die Reisebüros via WKO verteilt, auch dem BMAA wurde eine entsprechende Anzahl zur Verwendung in den Vertretungsbehörden übergeben.

Weiters wurden auch die Flughäfen mit entsprechenden Informationsdrucksorten beteilt.

In einem Medienseminar im November vergangenen Jahres wurden österreichische Journalisten über die Materie informiert.

 

Frage 95:

Diese Warnungen wurden seit Sommer vergangenen Jahres laufend ausgesprochen.

 

Frage 96:
Seitens meines Ressort wurde entsprechendes Informationsmaterial an das zuständige Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten übermittelt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.

 

 



[1] Entscheidung der Kommission

[2] geändert durch die Entscheidungen 2005/745/EG und 2005/855/EG