3918/AB XXII. GP
Eingelangt am 13.04.2006
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BM
für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017
Wien
GZ:
BMGF-11001/0022-I/3/2006
Wien, am . April 2006
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische
Anfrage Nr. 3975/J der Abgeordneten Öllinger,
Freundinnen und Freunde wie folgt:
Ganz allgemein halte ich fest, dass die Abwicklung
des E-Card-Projektes dem Hauptverband der österreichischen
Sozialversicherungsträger im Rahmen der Selbstverwaltung der Krankenversicherungsträger
obliegt. Es wurde daher zur gegenständlichen Anfrage von meinem Ressort die
beiliegende Stellungnahme des Hauptverbandes eingeholt, die die Anfrage
weitgehend beantwortet. Lediglich zu folgenden Fragen sind Ergänzungen durch
mich erforderlich:
Frage
5:
a)
und b)
Dass die Krankenversicherungen
durch das E-Card-Projekt zunächst Kosten zu tragen haben, konnte zu keinem
Zeitpunkt anders erwartet werden. Der Entschließungsantrag aus dem Jahre 1996
war somit keineswegs so zu verstehen, dass jede Belastung der
Versichertengemeinschaft durch Projektkosten zu verhindern wäre. Vielmehr darf
keine direkte Belastung der Versicherten aus dem Projekt erwachsen. Dem wurde
durchaus entsprochen: Der finanzielle Aufwand der Versicherten an Service-Entgelt
für die E-Card liegt deutlich unter der durchschnittlichen Belastung durch die
frühere Krankenscheingebühr. Darüber hinaus fällt bei einer längerfristigen
Betrachtung aber auch die Belastung der Versichertengemeinschaft durch die
Projektkosten weg, denn die Projektkosten werden sich - wie Kalkulationen des Rechnungshofes ergeben haben
–bereits in wenigen Jahren amortisiert haben.
c), f) und g)
Die Kritik des Rechnungshofes an
der Höhe des Beitrages der Wirtschaft zu den Kosten der Einführung der E-Card
hat das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen sofort aufgegriffen und an
die Wirtschaftskammer Österreich mit einer entsprechenden Aufforderung
weitergeleitet. Die Wirtschaftskammer teilte die Auffassung des Rechnungshofes
jedoch nicht und war dementsprechend zu einer Erhöhung des Beitrages der
Unternehmen nicht bereit. Auch Aufforderungen des Ministeriums an die
Ärzteschaft zur Verstärkung ihres Beitrages blieben fruchtlos. Man muss
bedenken, dass ein Projekt wie die Einführung der E-Card die Mitwirkung
vielfältiger Interessensgruppen verlangt, die eigene Standpunkte vertreten, und
dass diese Mitwirkung durch das Beharren auf einem Standpunkt vereitelt werden
würde, auch wenn diesem Standpunkt durch den vom Rechnungshof gesicherten
Status der Objektivität besonderes Gewicht zukommt.
Ich bin jedenfalls auch weiterhin
darum bemüht, die Krankenversicherungsträger bei der Beanspruchung
entsprechender Abgeltungen für die der Allgemeinheit zugute kommenden Vorteile
der E-Card zu unterstützen, von welcher Seite auch immer ein entsprechender
Beitrag erwartet werden kann.
Frage
6:
c)
Anlässlich der Vorlage der das
E-Card-Projekt betreffenden Prüfungsergebnisse des Rechnungshofes vom 29.8.2005
hat das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen zur Frage der Differenz der
Kostenschätzungen Folgendes erhoben:
Nach Auffassung des Hauptverbandes
werden die Projektkosten höchstens 113,8 Mio.
€ betragen. Laut Kostenberechnung des Rechnungshofes betragen die
voraussichtlichen Projektgesamtkosten 129,8 Mio. €. Im Wahrnehmungsbericht des
Rechnungshofes 2004 sind die Projektgesamtkosten nach Berechnungen des
Rechnungshofes mit 127,7 Mio. € beziffert, nach Berechnungen des Hauptverbandes
mit 116,6 Mio. €. Es stellte sich damals heraus, dass sich die Differenzen aus
unterschiedlichen Berechnungsmethoden ergaben.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin
Anmerkung der
Parlamentsdirektion:
Die
vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung
gescannt) zur Verfügung.