3918/AB XXII. GP

Eingelangt am 13.04.2006
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BM für Gesundheit und Frauen

Anfragebeantwortung

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGF-11001/0022-I/3/2006

Wien, am      .   April 2006

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 3975/J der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

Ganz allgemein halte ich fest, dass die Abwicklung des E-Card-Projektes dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger im Rahmen der Selbstverwaltung der Krankenversicherungsträger obliegt. Es wurde daher zur gegenständlichen Anfrage von meinem Ressort die beiliegende Stellungnahme des Hauptverbandes eingeholt, die die Anfrage weitgehend beantwortet. Lediglich zu folgenden Fragen sind Ergänzungen durch mich erforderlich:

 

Frage 5:

a) und b)

Dass die Krankenversicherungen durch das E-Card-Projekt zunächst Kosten zu tragen haben, konnte zu keinem Zeitpunkt anders erwartet werden. Der Entschließungsantrag aus dem Jahre 1996 war somit keineswegs so zu verstehen, dass jede Belastung der Versichertengemeinschaft durch Projektkosten zu verhindern wäre. Vielmehr darf keine direkte Belastung der Versicherten aus dem Projekt erwachsen. Dem wurde durchaus entsprochen: Der finanzielle Aufwand der Versicherten an Service-Entgelt für die E-Card liegt deutlich unter der durchschnittlichen Belastung durch die frühere Krankenscheingebühr. Darüber hinaus fällt bei einer längerfristigen Betrachtung aber auch die Belastung der Versichertengemeinschaft durch die Projektkosten weg, denn die Projektkosten werden sich - wie Kalkulationen des Rechnungshofes ergeben haben –bereits in wenigen Jahren amortisiert haben.

 

c), f) und g)

Die Kritik des Rechnungshofes an der Höhe des Beitrages der Wirtschaft zu den Kosten der Einführung der E-Card hat das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen sofort aufgegriffen und an die Wirtschaftskammer Österreich mit einer entsprechenden Aufforderung weitergeleitet. Die Wirtschaftskammer teilte die Auffassung des Rechnungshofes jedoch nicht und war dementsprechend zu einer Erhöhung des Beitrages der Unternehmen nicht bereit. Auch Aufforderungen des Ministeriums an die Ärzteschaft zur Verstärkung ihres Beitrages blieben fruchtlos. Man muss bedenken, dass ein Projekt wie die Einführung der E-Card die Mitwirkung vielfältiger Interessensgruppen verlangt, die eigene Standpunkte vertreten, und dass diese Mitwirkung durch das Beharren auf einem Standpunkt vereitelt werden würde, auch wenn diesem Standpunkt durch den vom Rechnungshof gesicherten Status der Objektivität besonderes Gewicht zukommt.

Ich bin jedenfalls auch weiterhin darum bemüht, die Krankenversicherungsträger bei der Beanspruchung entsprechender Abgeltungen für die der Allgemeinheit zugute kommenden Vorteile der E-Card zu unterstützen, von welcher Seite auch immer ein entsprechender Beitrag erwartet werden kann.

 

Frage 6:

c)

Anlässlich der Vorlage der das E-Card-Projekt betreffenden Prüfungsergebnisse des Rechnungshofes vom 29.8.2005 hat das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen zur Frage der Differenz der Kostenschätzungen Folgendes erhoben:

 

Nach Auffassung des Hauptverbandes werden die Projektkosten höchstens 113,8 Mio. € betragen. Laut Kostenberechnung des Rechnungshofes betragen die voraussichtlichen Projektgesamtkosten 129,8 Mio. €. Im Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes 2004 sind die Projektgesamtkosten nach Berechnungen des Rechnungshofes mit 127,7 Mio. € beziffert, nach Berechnungen des Hauptverbandes mit 116,6 Mio. €. Es stellte sich damals heraus, dass sich die Differenzen aus unterschiedlichen Berechnungsmethoden ergaben.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.