3921/AB XXII. GP

Eingelangt am 14.04.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-11.500/0004-I/CS3/2006     DVR:0000175

 

 

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

Wien, am 14. April 2006

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3960/J-NR/2006 betreffend Mautbefreiung bei der ASFINAG, die die Abgeordneten Dr. Moser, Freundinnen und Freunde am 16. Februar 2006 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1 und 2:

Suchten Sie persönlich um eine Mautbefreiung bei der ASFINAG an? Wenn nicht – wer suchte um Ihren Gratisausweis zur ASFINAG-Mautbefreiung an?

 

Wann erfolgte dieser Vorstoß?

 

Antwort:

Weder ich noch einer meiner Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter suchten um eine Mautbefreiung bei der ASFINAG an.

 

Fragen 3, 4 und 5

Welche Mauten – Vignette, Sondermauten – umfasste der Vorstoß?

 

Ist der „Gratisausweis“ auf Sie persönlich ausgestellt?

 

Gilt dieser Ausweis nur für Ihre Dienstfahrten oder auch für persönliche/private Fahrten?

 

 

 

Antwort:

Die von der ASFINAG dem Eigentümervertreter zur Wahrnehmung seiner dienstlichen Verpflichtungen zur Verfügung gestellte Mautkarte umfasst die im hochrangigen Straßennetz bestehenden Sondermautstrecken und ist auf den Verkehrsminister ausgestellt.

 

Frage 6:

Umfasst dieser Ausweis auch die Vignettenbefreiung?

 

Antwort:

Nein.

 

Fragen 7 und 8:

 

Wie können Sie die Inanspruchnahme dieses Privilegs mit der Vorbildfunktion von Poli­ti­ker­Innen verbinden?

 

Wie können Sie die Inanspruchnahme dieses Privilegs insbesondere mit dem Anspruch Ihrer „Bewegung“ verbinden, die „kleinen Leute“ zu vertreten, die selbstverständlich keinen Zugang zu solchen Privilegien haben?

 

Antwort:

Die Benutzung dieses Ausweises zur Erfüllung dienstlicher Verpflichtungen stellt kein Privileg dar.

 

Frage 9:

Haben die zu Ihrer Unterstützung im BMVIT tätigen Staatssekretäre Kukacka und Mainoni ebenfalls das Privileg einer Maut-/Vignettenbefreiung beantragt oder beantragen lassen bzw. nehmen die beiden Herren ein solches Privileg bereits in Anspruch?

 

Antwort:

Nein.

 

Frage 10:

Was ist Ihnen über Maut-Befreiungen für andere Regierungsmitglieder – Dienstfahrzeuge, Privatfahrzeuge – im einzelnen bekannt?

 

Antwort:

Nichts.

 

Frage 11:

Was haben Sie wann konkret dafür getan, um in diesem Zusammenhang für eine Verbesserung der Gebarung der mit immerhin rund 10 Mrd. Euro verschuldeten ASFINAG beizutragen?

 

Antwort:

In diesem Zusammenhang bestehen keine Verbesserungsmöglichkeiten.

 

Fragen 12 und 13:

Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass MitarbeiterInnen der ASFINAG von Mauten befreit sind, obwohl die ASFINAG hoch verschuldet ist?

 

Wieviele MitarbeiterInnen verfügen über eine solche Maut- und Vignettenbefreiung?

 

 

 

Antwort:

Diese Fragen betrifft das operative Geschäft des genannten Unternehmens und entzieht sich damit dem parlamentarischen Interpellationsrecht. Wie mir aber von der ASFINAG mitgeteilt wurde, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeit nicht von der Vignettenpflicht befreit.

 

Fragen 14, 15 und 16:

Ist es zutreffend, dass im Zusammenhang mit dem EU-Ratsvorsitz gepanzerte Limousinen, zumindest teilweise mit einem Gewicht über 3,5 Tonnen, nach Österreich gebracht wurden bzw. anlassbezogen gebracht werden, wenn ja, in welcher Stückzahl?

 

Ist es zutreffend, dass für im Zusammenhang mit dem EU-Ratsvorsitz verwendete gepanzerte Limousinen, teilweise mit einem Gewicht über 3,5 Tonnen, jedoch – im Gegensatz beispielsweise zu Wohnmobilen über dieser Schwelle – weder LKW-Maut noch sonstige Maut entrichtet wurde bzw. wird? Wenn ja, wie erklären Sie dies?

 

Wie wird mit gepanzerten Limousinen hinsichtlich der Mautpflicht generell verfahren, und welche Ausnahmen gibt es von dieser generellen Verfahrensweise?

 

Antwort:

Die Beantwortung der Frage, ob solche Fahrzeuge im Zusammenhang mit der EU-Präsidentschaft nach Österreich gebracht wurden bzw. werden und wenn ja, in welcher Stückzahl, fällt nicht in meine Zuständigkeit. Unabhängig davon unterliegen diese - wie alle anderen Fahrzeuge auch - grundsätzlich entweder der Vignetten- oder der Mautpflicht.

 

Frage 17:

Was können Sie über die mit Ihrem Wissen und dem Ihrer RegierungskollegInnen nach den Wahlen geplante Anhebung der Vignettenpreise/Autobahnmaut berichten?

 

Antwort:

Nichts, da diese Anhebung nicht geplant ist.

 

Mit freundlichen Grüßen