3926/AB XXII. GP

Eingelangt am 13.04.2006
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Bundeskanzler

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Zinggl, Freundinnen und Freunde haben am
15. Februar 2006 unter der Nr. 3951/J an mich eine schriftliche parlamentarische An-
frage betreffend UNESCO Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Die Ratifizierung der UNESCO Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt konnte
bislang nicht durchgeführt werden, da die Mitteilung der UNESCO über das Aufliegen
dieser Konvention erst Ende J
änner 2006 an die Mitgliedstaaten zur Kenntnisnahme
und weiteren Veranlassung ergangen ist. Im Einvernehmen mit den zuständigen Stel-
len in Deutschland wird derzeit eine authentische
Übersetzung der Konvention für
Deutschland und Österreich erarbeitet.

Zu Frage 2:

Nach Vorliegen des authentischen deutschsprachigen Textes der Konvention wird
das Ratifikationsverfahren durch das zuständige, federführende Bundesministerium
für auswärtige Angelegenheiten umgehend eingeleitet werden.

Zu Frage 3:

Während der österreichischen Ratspräsidentschaft wird die Ratifizierung der Konven-
tion zum Schutz der kulturellen Vielfalt durch österreichische Vertreter in den zustän-
digen Gremien der Kommission der Europ
äischen Union angesprochen, auf die Ta-
gesordnung gesetzt und diskutiert werden.

Auch in der UNESCO ist Österreich als Koordinator der EU-Mitgliedstaaten eine trei-
bende Kraft bei der Beschleunigung des Ratifizierungsprozesses durch die UNESCO-
Mitgliedstaaten. Auf bilateraler Ebene wird die Frage der Ratifikation der Konvention
bei Treffen der zust
ändigen Regierungsmitglieder mit ihren Amtskollegen angespro-
chen, ebenso wie in den Kontakten der Beamten.