3926/AB XXII. GP
Eingelangt am
13.04.2006
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möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Zinggl, Freundinnen und Freunde haben
am
15. Februar 2006 unter der Nr. 3951/J an mich eine schriftliche
parlamentarische An-
frage betreffend UNESCO Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Ratifizierung
der UNESCO Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt konnte
bislang nicht durchgeführt werden,
da die Mitteilung der UNESCO über das
Aufliegen
dieser Konvention erst Ende Jänner 2006 an die Mitgliedstaaten zur Kenntnisnahme
und weiteren Veranlassung ergangen ist. Im Einvernehmen mit den zuständigen Stel-
len in Deutschland wird derzeit eine
authentische Übersetzung der Konvention für
Deutschland und Österreich erarbeitet.
Zu Frage 2:
Nach Vorliegen des
authentischen deutschsprachigen Textes der Konvention wird
das Ratifikationsverfahren durch das zuständige, federführende Bundesministerium
für auswärtige
Angelegenheiten umgehend eingeleitet werden.
Zu Frage 3:
Während der österreichischen Ratspräsidentschaft wird die Ratifizierung der Konven-
tion zum Schutz der kulturellen Vielfalt durch österreichische Vertreter in den zustän-
digen Gremien der Kommission der Europäischen Union angesprochen, auf die Ta-
gesordnung gesetzt und diskutiert werden.
Auch in der UNESCO ist Österreich als Koordinator der EU-Mitgliedstaaten
eine trei-
bende Kraft bei der Beschleunigung des Ratifizierungsprozesses durch die
UNESCO-
Mitgliedstaaten. Auf bilateraler Ebene wird
die Frage der Ratifikation der Konvention
bei Treffen der zuständigen Regierungsmitglieder mit ihren Amtskollegen
angespro-
chen, ebenso wie in den Kontakten der Beamten.