3931/AB XXII. GP
Eingelangt am 19.04.2006
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BM
für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung

Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017
Wien
GZ:
BMGF-11001/0026-I/3/2006
Wien, am 13 . April 2006
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische
Anfrage Nr. 3999/J der Abgeordneten Mag. Johann
Maier und GenossInnen wie folgt:
Fragen
1 bis 84:
Zu
dieser Anfrage ist grundsätzlich festzuhalten, dass es sich bei den
Krankenfürsorgeanstalten um Einrichtungen auf Länderebene als Ausfluss der
Fürsorgepflicht des Landes als Dienstgeber seinen Bediensteten gegenüber
handelt, die durch Landesgesetz oder bloß durch Landtagsbeschluss installiert
wurden. Die diesen Krankenfürsorgeanstalten angehörenden Personen sind unter
der Voraussetzung, dass die Leistungen einer solchen Anstalt jenen der
gesetzlichen Krankenversicherung mindestens gleichwertig sind, gemäß § 2 Abs. 1
Z 2 B-KUVG von der gesetzlichen Krankenversicherung ausgenommen.
Eine
Zuständigkeit zur Beantwortung der gegenständlichen Anfrage aus dem Titel der
Aufsicht über die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (Art. 10 Abs. 1 Z
11 B-VG) ist daher für mich nicht gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin