3931/AB XXII. GP

Eingelangt am 19.04.2006
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BM für Gesundheit und Frauen

Anfragebeantwortung

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMGF-11001/0026-I/3/2006

Wien, am     13 . April 2006

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 3999/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 84:

Zu dieser Anfrage ist grundsätzlich festzuhalten, dass es sich bei den Krankenfürsorgeanstalten um Einrichtungen auf Länderebene als Ausfluss der Fürsorgepflicht des Landes als Dienstgeber seinen Bediensteten gegenüber handelt, die durch Landesgesetz oder bloß durch Landtagsbeschluss installiert wurden. Die diesen Krankenfürsorgeanstalten angehörenden Personen sind unter der Voraussetzung, dass die Leistungen einer solchen Anstalt jenen der gesetzlichen Krankenversicherung mindestens gleichwertig sind, gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 B-KUVG von der gesetzlichen Krankenversicherung ausgenommen.

Eine Zuständigkeit zur Beantwortung der gegenständlichen Anfrage aus dem Titel der Aufsicht über die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (Art. 10 Abs. 1 Z 11 B-VG) ist daher für mich nicht gegeben.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin