3948/AB XXII. GP

Eingelangt am 21.04.2006
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BM für Landesverteidigung

 

Anfragebeantwortung

 

S91143/13-PMVD/2006        21. April 2006

Herrn
Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Kogler, Freundinnen und Freunde haben am 22. Februar 2006 unter der Nr. 3984/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Verschiebung der vollen Einsatzfähigkeit des Eurofighter auf frühestens 2007" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 und 2:

Hiezu ist zunächst klarzustellen, dass Leistungsnachweise der für das Österreichische Bundesheer bestimmten Luftraumüberwachungsflugzeuge der Type Eurofighter „Typhoon“ naturgemäß erst nach deren Fertigung erbracht werden können und spätestens zum Zeit­punkt der Lieferung vorliegen müssen. Dem BMLV liegen selbstverständlich Dokumentationen ausländischer Musterzulassungen vor. Ich darf weiters darauf hinweisen, dass sich die von mir im Jahre 2003 getroffene Aussage, auf die am 30. Juni 2003 aufgrund der jeweils erforderlichen Flugzulassungen der Betreibernationen ausgelieferten Serienflugzeuge bezogen hat.

Zu 3 und 4:

Nach den mir vorliegenden Informationen wird der Vertrag termingerecht erfüllt. Die im nächsten Jahr zulaufenden Eurofighter werden nach Abschluss der Einführungsphase ab dem Jahr 2008 die Überwachung des österreichischen Luftraums übernehmen.

 

 

Zu 5 und 6:

Abgesehen davon, dass Fragen nach persönlichen Einschätzungen keinen Gegenstand der Vollziehung im Sinne des § 90 des Geschäftsordnungsgesetzes 1975 bilden und damit nicht dem parlamentarischen Interpellationsrecht unterliegen, ist mit aller Deutlichkeit darauf hinzuweisen, dass Österreich mit der Eurofighter GmbH einen rechtsgültigen Vertrag hat, der für beide Seiten gleichermaßen gilt. Wie bereits erwähnt, erwarte ich die Lieferung der österreichischen Eurofighter „Typhoon“ vereinbarungsgemäß ab dem Jahr 2007 und gehe selbst­verständlich davon aus, dass der Vertrag termingerecht erfüllt wird. Anmerken möchte ich jedoch, dass weder ein Liefertermin 2003 als Musskriterium vorgesehen war, noch ein eigenständiges Musskriterium zu umfassenden Luftkampfeigenschaften bestanden hat. Selbstverständlich wird zum Zeitpunkt der Übernahme der Luftraumüberwachung die volle Luftkampffähigkeit bestehen und nach der Einführungsphase im Jahr 2008 die volle Einsatzfähigkeit erreicht sein.