3966/AB XXII. GP

Eingelangt am 27.04.2006
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMVIT-10.000/0007-I/CS3/2006     DVR:0000175

 

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017   W i e n

 

 

 

 

 

 

Wien, 24. April 2006

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4023/J-NR/2006 betreffend Gerücht über die Schließung der Ybbstalbahn, die die Abgeordneten Binder-Maier und GenossInnen am 1. März 2006 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Einleitend darf ich auf die Anfragebeantwortung – wie auch von Ihnen im Motiventeil der Anfrage angeführt – zur schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1151/J-NR/2003 hinweisen.

 

Fragen 1 bis 4:

Stimmt es, dass eine baldige Schließung der Ybbstalbahn bevorsteht?

 

Wenn ja – wann soll diese Schließung stattfinden?

 

Wenn ja – wann, wo und von wem wurde die Schließung der Ybbstalbahn beschlossen?

 

Wenn ja – was wäre notwendig, um den Betrieb auf der Ybbstalbahn doch aufrechterhalten zu können?

 

Antwort:

Gemäß der geltenden Rechtsgrundlage ist für die Einstellung von Bahnen § 29 (1) Eisenbahngesetz i.d.g.F. (Änderung im Zuge der Novellierung des Eisenbahngesetzes vorgesehen) maßgebend: "Auf Antrag des Eisenbahnunternehmens hat die Behörde, abgesehen von einer betriebsbedingten Einstellung ... die vorübergehende oder dauernde Einstellung einer Eisenbahnstrecke bzw. eines -streckenteiles zu bewilligen, wenn seine Weiterführung dem Eisenbahnunternehmen wirtschaftlich nicht mehr zugemutet werden kann. Die Bewilligung zur dauernden Einstellung darf nur erteilt werden, wenn Bemühungen des antragstellenden Unternehmens um eine Übernahme der Eisenbahnstrecke bzw. des –streckenteiles zu kaufmännisch gerechtfertigten Bedingungen erfolglos blieben; zur Überprüfung dessen kann die Behörde erforderlichenfalls eine öffentliche Interessentensuche veranlassen. Vor der Erteilung von Bewilligungen ist der Landeshauptmann, sofern er nicht selbst zuständig ist, anzuhören."

Derzeit ist kein Einstellungsantrag gemäß §29 Eisenbahngesetz anhängig.

 

Frage 5:

Wenn nein – wann werden die weiteren, schon zugesagten, Sanierungsarbeiten durchgeführt?

 

Antwort:

Für die Durchführung von Sanierungsarbeiten sind je nach Art der Sanierungstätigkeit (Wartung, Instandsetzung) gemäß § 42 Bundesbahnstrukturgesetz 2003 i.d.g.F. grundsätzlich die ÖBB- Infrastruktur Betrieb AG zuständig. 

Zudem ist dazu festzustellen, dass das Unternehmen ÖBB mit dem Bundesbahngesetz 1992 bzw. in dessen Weiterentwicklung mit dem Bundesbahnstrukturgesetz 2003 in die wirtschaftliche Unabhängigkeit und Eigenverantwortung entlassen worden ist. Operative Maßnahmen - wie von Ihnen angeführt - obliegen daher aufgrund der zwingenden gesetzlichen Lage ausschließlich dem Management der Österreichischen Bundesbahnen.

 

Frage 6:

Wer vertritt die Ansicht, dass die Ybbstalbahn geschlossen werden soll?

 

Antwort:

Zu dem von Ihnen angeführten Gerücht bezüglich einer Schließung der Ybbstalbahn kann ich keine Stellung beziehen, da es sich lediglich um ein Gerücht handelt. 

 

Fragen 7 bis 9:

Welchen weiteren Nebenbahnen in Österreich droht derzeit die Schließung?

 

Welche Rolle wird die Ybbstalbahn bei der NÖ Landesausstellung 2007 in Waidhofen/Ybbs und St.Peter/Au spielen?

 

Welche Maßnahmen werden Sie – als Verkehrsminister und Unterzeichner der Übereinkommen zur Erhaltung der Schmalspurbahnen in NÖ – setzen, damit der Betrieb auf der Ybbstalbahn gesichert werden kann?

 

Antwort:

Inwieweit bzw. welche Nebenbahnen der Österreichischen Bundesbahnen in Österreich weiterhin betrieben werden wird derzeit im Nebenbahnkonzept der ÖBB untersucht. Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, dass für die Aufrechterhaltung einer Nebenbahn unter anderem auch eine entsprechende Nachfrage und somit eine ausreichende Bestellung von Verkehrsdienstleistungen von Seiten der Länder und Gemeinden zu erwarten sein muss. Dies obliegt im konkreten Fall dem Land Niederösterreich. Im Übrigen verweise ich auf die bereits in der Einleitung angeführte Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1151/J-NR/2003; die darin angesprochene Arbeitsgruppe zur Untersuchung der Umspurung der Ybbstalbahn ist eingerichtet, die entsprechende Untersuchung ist im Gange.

 

 

Mit freundlichen Grüßen