3982/AB XXII. GP
Eingelangt am 03.05.2006
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ.Prof. Dr. Andreas KHOL
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Rosenkranz und
Kollegen haben am 3. März 2006 unter der Nummer 4036/J an mich eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „rechtswidrige Vergabe von
Visa“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir
vorliegenden Informationen wie folgt:
Einleitend möchte ich darauf hinweisen, dass der
Einleitungstext darauf schließen lässt, dass der Begriff Visa in diesem
Zusammenhang irrtümlicherweise verwendet wird und es sich um Anträge auf
Aufenthaltserlaubnis handelt.
Zu
Frage 1:
Das strafrechtliche Verfahren gegen den Beamten der
BH Korneuburg ist bekannt. Die beiden angesprochenen Bezirkshauptmänner waren
in einem weiteren Verfahren als Zeugen geladen, um die Rechtmäßigkeit des
Aufenthaltes bestimmter Personen im Wege der erfolgten Erteilung von
Aufenthaltstiteln darzulegen.
Zu
Frage 2:
Disziplinarrechtliche Maßnahmen gegen
Landesbedienstete sind Angelegenheit des jeweiligen Bundeslandes, weshalb ich
mangels Zuständigkeit keine Auskunft geben kann. Aus fachlicher Sicht gibt es
für eine solche Vorgangsweise auch keine Veranlassung, da nach der bis
31.12.2005 geltenden Rechtslage (ab 1.1.2006 steht Prostituierten das
regelmäßig 6 Monate gültige Visum D/C zur Verfügung) Aufenthaltstitel auch für
ausdrücklich deklarierte Prostituierte grundsätzlich rechtlich zulässig waren.
Zu
Frage 3:
Bei den von der Kriminalabteilung Niederösterreich
geführten Ermittlungen hat sich diesbezüglich nicht der geringste Tatverdacht
ergeben.
Zu
Frage 4:
Hier darf ich auf die Publikation Asyl- und
Fremdenwesen (Jahresstatistiken) -
Jahresstatistik 2005 – und hier im speziellen auf die Seiten 67 bis 71 auf der
Homepage des BM.I verweisen.
Zu
Frage 5:
Da Ablehnungen von Anträgen statistisch nicht erfasst
werden, ersuche ich um Verständnis, dass zu dieser Frage keine Zahlen genannt
werden können.
Zu
Frage 6:
Um sicherzustellen, dass sowohl das Vorliegen aller
erforderlichen Voraussetzungen als auch die Einhaltung der Bestimmungen
entsprechend genau kontrolliert werden, wurde mit dem nunmehr seit 1.1.2006
ebenfalls zuständigen Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten ein
umfangreiches Maßnahmenpaket u. a. mit
Statistiken
über erteilte Titel und
vereinbart, das auch in regelmäßig auf Beamtenebene
stattfindenden gemeinsamen Arbeitssitzungen, orientiert an den aktuellen
Bedürfnissen, ständig weiterentwickelt wird.