3982/AB XXII. GP

Eingelangt am 03.05.2006
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.Prof. Dr. Andreas KHOL

 

Parlament

1017 Wien

           

                       

                                                                       

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Rosenkranz und Kollegen haben am 3. März 2006 unter der Nummer 4036/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „rechtswidrige Vergabe von Visa“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Einleitend möchte ich darauf hinweisen, dass der Einleitungstext darauf schließen lässt, dass der Begriff Visa in diesem Zusammenhang irrtümlicherweise verwendet wird und es sich um Anträge auf Aufenthaltserlaubnis handelt.

 

Zu Frage 1:

Das strafrechtliche Verfahren gegen den Beamten der BH Korneuburg ist bekannt. Die beiden angesprochenen Bezirkshauptmänner waren in einem weiteren Verfahren als Zeugen geladen, um die Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes bestimmter Personen im Wege der erfolgten Erteilung von Aufenthaltstiteln darzulegen.

 

Zu Frage 2:

Disziplinarrechtliche Maßnahmen gegen Landesbedienstete sind Angelegenheit des jeweiligen Bundeslandes, weshalb ich mangels Zuständigkeit keine Auskunft geben kann. Aus fachlicher Sicht gibt es für eine solche Vorgangsweise auch keine Veranlassung, da nach der bis 31.12.2005 geltenden Rechtslage (ab 1.1.2006 steht Prostituierten das regelmäßig 6 Monate gültige Visum D/C zur Verfügung) Aufenthaltstitel auch für ausdrücklich deklarierte Prostituierte grundsätzlich rechtlich zulässig waren.

 

Zu Frage 3:

Bei den von der Kriminalabteilung Niederösterreich geführten Ermittlungen hat sich diesbezüglich nicht der geringste Tatverdacht ergeben.

 

Zu Frage 4:

Hier darf ich auf die Publikation Asyl- und Fremdenwesen (Jahresstatistiken)  - Jahresstatistik 2005 – und hier im speziellen auf die Seiten 67 bis 71 auf der Homepage des BM.I verweisen.

 

Zu Frage 5:

Da Ablehnungen von Anträgen statistisch nicht erfasst werden, ersuche ich um Verständnis, dass zu dieser Frage keine Zahlen genannt werden können.

 

Zu Frage 6:

Um sicherzustellen, dass sowohl das Vorliegen aller erforderlichen Voraussetzungen als auch die Einhaltung der Bestimmungen entsprechend genau kontrolliert werden, wurde mit dem nunmehr seit 1.1.2006 ebenfalls zuständigen Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten ein umfangreiches Maßnahmenpaket u. a. mit

               Statistiken über erteilte Titel und

vereinbart, das auch in regelmäßig auf Beamtenebene stattfindenden gemeinsamen Arbeitssitzungen, orientiert an den aktuellen Bedürfnissen, ständig weiterentwickelt wird.