3993/AB XXII. GP
Eingelangt am 09.05.2006
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BM
für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0025-I/4/2006
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Auf die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4049/J vom 9. März 2006 der Abgeordneten Mag. Dietmar Hoscher,
Kolleginnen und Kollegen, betreffend Veranstaltungen im Rahmen der österreichischen Ratspräsidentschaft
im Austria Center Vienna, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Einleitend
möchte ich darauf hinweisen, dass die Tätigkeit der Internationalen Amtssitz-
und Konferenzzentrum Wien AG (IAKW AG) als Pächterin des Austria Center Vienna
(ACI) einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor darstellt und daher für das
Bundesministerium für Finanzen von wesentlicher Bedeutung ist. Dabei möchte ich
festhalten, dass sich aus der Umwegrentabilität Steuereinnahmen ergeben, welche
im Wege des Finanzausgleichs allen Gebietskörperschaften zugute kommen. Diese
Ansicht wird im Übrigen auch vom Rechnungshof vertreten.
Für das
Bundesministerium für Finanzen ist es daher auch wichtig, dass sich die IAKW AG
im Hinblick auf den wirtschaftlichen Erfolg laufend bemüht, die
Betriebsergebnisse zu optimieren und flexibel auf die Anforderungen des Marktes
zu reagieren. Aus diesen Bemühungen resultiert eine kontinuierliche Steigerung
der Zahl an Veranstaltungen, bei denen seit dem Jahr 2000 fast eine
Verdoppelung erzielt werden konnte. Außerdem ist es dem im Jahr 2004 neu
bestellten Vorstand bereits in seinem ersten Geschäftsjahr gelungen, den Umsatz
von budgetierten 8,9 Mio. € auf 9,8 Mio. € zu steigern,
bzw. konnte 2004 erstmals in der Geschichte der IAKW AG ein positives operatives
Geschäftsergebnis erzielt werden.
Nun zu den konkreten Fragen:
Zu 1., 2., 4.,
5. und 6.:
Die Auswahl
der Örtlichkeit für die Abhaltung informeller Ministerräte oder anderer
präsidentschaftsbezogener Konferenzen liegt in der Verantwortung der
gastgebenden Ressorts. Sollten andere Ressorts bei der Geschäftsführung der
IAKW AG wegen Durchführung von Konferenzen angefragt haben, fällt dies in die
Kompetenz der Geschäftsführung und ist mir nicht bekannt.
Das
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten hat im Redoutensaaltrakt der
Wiener Hofburg für das erste Halbjahr 2006 eine permanente Konferenzfazilität
und im so genannten Aurum der Österreichischen Nationalbibliothek eine
permanente Pressefazilität eingerichtet. Die Kosten dieser Einrichtungen werden aus dem zentralen
EU-Präsidentschaftsbudget des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten
bedeckt; die Einrichtungen stehen den Ressorts - nach Maßgabe ihrer
Verfügbarkeit - somit ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung. Damit konnte durch
Nutzung von Synergien eine für die öffentlichen Finanzen in Summe
kostengünstige, effiziente und repräsentative Örtlichkeit für die Abhaltung
internationaler Konferenzen gefunden werden.
Im Rahmen der
Ratspräsidentschaft Österreichs waren vom Bundesministerium für Finanzen
lediglich zwei Konferenzen zu organisieren, die von der Größe her grundsätzlich
auch im Austria Center Vienna abgehalten werden könnten. Zur Vermeidung
zusätzlicher öffentlicher Ausgaben wurde jedoch das Angebot der permanenten
Konferenzfazilität in der Wiener Hofburg angenommen.
Was die
volkswirtschaftlichen Auswirkungen anlangt möchte ich festhalten, dass es
keinen maßgebenden Unterschied ausmachen kann, ob eine Konferenz im Austria
Center Vienna oder in der permanenten Konferenzfazilität der Wiener Hofburg
veranstaltet wird. In beiden Fällen halten sich die Gäste in Wien auf und lösen
die gleiche Umwegsrentabilität aus.
Zu 3.:
Der
angesprochene Sicherheitsaspekt ist – wie die Sicherheitsbehörden ins Treffen
führen – nicht organisatorischer Art, sondern lagemäßig bedingt.
Mit
freundlichen Grüßen