3993/AB XXII. GP

Eingelangt am 09.05.2006
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMF-310205/0025-I/4/2006

»

 

 

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

Erledigungstext:

»Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. »4049/J vom »9. März 2006 der Abgeordneten »Mag. Dietmar Hoscher, Kolleginnen und Kollegen, betreffend »Veranstaltungen im Rahmen der österreichischen Ratspräsidentschaft im Austria Center Vienna, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

»Einleitend möchte ich darauf hinweisen, dass die Tätigkeit der Internationalen Amtssitz- und Konferenzzentrum Wien AG (IAKW AG) als Pächterin des Austria Center Vienna (ACI) einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor darstellt und daher für das Bundesministerium für Finanzen von wesentlicher Bedeutung ist. Dabei möchte ich festhalten, dass sich aus der Umwegrentabilität Steuereinnahmen ergeben, welche im Wege des Finanzausgleichs allen Gebietskörperschaften zugute kommen. Diese Ansicht wird im Übrigen auch vom Rechnungshof vertreten.

 

Für das Bundesministerium für Finanzen ist es daher auch wichtig, dass sich die IAKW AG im Hinblick auf den wirtschaftlichen Erfolg laufend bemüht, die Betriebsergebnisse zu optimieren und flexibel auf die Anforderungen des Marktes zu reagieren. Aus diesen Bemühungen resultiert eine kontinuierliche Steigerung der Zahl an Veranstaltungen, bei denen seit dem Jahr 2000 fast eine Verdoppelung erzielt werden konnte. Außerdem ist es dem im Jahr 2004 neu bestellten Vorstand bereits in seinem ersten Geschäftsjahr gelungen, den Umsatz von budgetierten 8,9 Mio. € auf 9,8 Mio. € zu steigern, bzw. konnte 2004 erstmals in der Geschichte der IAKW AG ein positives operatives Geschäftsergebnis erzielt werden.

 

Nun zu den konkreten Fragen:

Zu 1., 2., 4., 5. und 6.:

Die Auswahl der Örtlichkeit für die Abhaltung informeller Ministerräte oder anderer präsidentschaftsbezogener Konferenzen liegt in der Verantwortung der gastgebenden Ressorts. Sollten andere Ressorts bei der Geschäftsführung der IAKW AG wegen Durchführung von Konferenzen angefragt haben, fällt dies in die Kompetenz der Geschäftsführung und ist mir nicht bekannt.

 

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten hat im Redoutensaaltrakt der Wiener Hofburg für das erste Halbjahr 2006 eine permanente Konferenzfazilität und im so genannten Aurum der Österreichischen Nationalbibliothek eine permanente Pressefazilität eingerichtet. Die Kosten  dieser Einrichtungen werden aus dem zentralen EU-Präsidentschaftsbudget des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten bedeckt; die Einrichtungen stehen den Ressorts - nach Maßgabe ihrer Verfügbarkeit - somit ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung. Damit konnte durch Nutzung von Synergien eine für die öffentlichen Finanzen in Summe kostengünstige, effiziente und repräsentative Örtlichkeit für die Abhaltung internationaler Konferenzen gefunden werden.

 

Im Rahmen der Ratspräsidentschaft Österreichs waren vom Bundesministerium für Finanzen lediglich zwei Konferenzen zu organisieren, die von der Größe her grundsätzlich auch im Austria Center Vienna abgehalten werden könnten. Zur Vermeidung zusätzlicher öffentlicher Ausgaben wurde jedoch das Angebot der permanenten Konferenzfazilität in der Wiener Hofburg angenommen.

 

Was die volkswirtschaftlichen Auswirkungen anlangt möchte ich festhalten, dass es keinen maßgebenden Unterschied ausmachen kann, ob eine Konferenz im Austria Center Vienna oder in der permanenten Konferenzfazilität der Wiener Hofburg veranstaltet wird. In beiden Fällen halten sich die Gäste in Wien auf und lösen die gleiche Umwegsrentabilität aus.

 

Zu 3.:

Der angesprochene Sicherheitsaspekt ist – wie die Sicherheitsbehörden ins Treffen führen – nicht organisatorischer Art, sondern lagemäßig bedingt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.