3996/AB XXII. GP

Eingelangt am 10.05.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

 

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am
10. März 2006 unter der Nr. 4052/J an mich eine schriftliche parlamentarische An-
frage betreffend Kriterien für Bildungsarbeit von Parteien nach dem Publizistikförde-
rungsgesetz gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Eingangs möchte ich festhalten, dass im Publizistikförderungsgesetz (PubFG) von im
Nationalrat vertretenen politischen Parteien" (vgl.
§ 1 Abs. 1 Z 3 PubFG) und nicht von
wahlwerbenden Parteien" ausgegangen wird. Die politische Partei" FPÖ ist derzeit
im Nationalrat vertreten.

Zu den Fragen 2 und 3:

Wie bereits den Medien entnommen werden konnte, wird die politische Partei" FPÖ
von drei Abgeordneten im Nationalrat vertreten (Abg. DI Thomas Prinzhorn, Abg. Dr.
Reinhard B
ösch, Abg. Barbara Rosenkranz).

Zu den Fragen 4, 5 und 6:

Wie bereits eingangs festgehalten, stellt das PubFG auf den Begriff im Nationalrat
vertretene politische Parteien" und nicht auf wahlwerbende Parteien" ab. Gemäß § 1
Abs. 1 Z 3 PubFG ist der von einer im Nationalrat vertretenen politischen Partei
bezeichnete Rechtstr
äger nur dann förderungswürdig, wenn diese Partei über
zumindest fünf Abgeordnete verfügt.

2005 war die Freiheitliche Akademie noch förderungswürdig, zumal der Beschluss
der Bundesregierung (Ministerrat vom 30. März 2005) vor der Spaltung von
FPÖ/BZÖ (Pressekonferenz 4. April 2005) erfolgt ist.


Da die Förderung gemäß § 3 Abs. 1 PubFG jeweils nur für ein Finanzjahr bewilligt
werden" darf und das Gesetz die Prüfung der Förderungsvoraussetzungen bei jeder
F
örderungsbewilligung vorsieht, hatte 2006 eine neuerliche Prüfung stattzufinden. Da
die politische Partei FPÖ 2006 in einem diesbezüglichen Überprüfungsverfahren
nicht mehr nachweisen konnte, dass sie von f
ünf Abgeordneten im Nationalrat
vertreten wird, ist die Freiheitliche Akademie 2006 nicht mehr förderungswürdig.

Zu den Fragen 7 bis 14:

Letztlich haben drei Abgeordnete (darunter DI Thomas Prinzhorn) bestätigt, dass sie

im Sinne des § 1  (1) Z 3 Publizistikförderungsgesetzes" Abgeordnete der im

Nationalrat vertretenen politischen Partei Freiheitliche Partei Österreichs - FPÖ"

sind. Da die politische Partei FPÖ sohin nicht nachweisen konnte, dass sie von fünf

Abgeordneten im Nationalrat vertreten wird, ist die Freiheitliche Akademie 2006 nicht

förderungswürdig.

Zu Frage 15:

Nein.

Es wird zwar oft die Abspaltung des Liberalen Forums (LIF) von der FPÖ am 4. 2.

1993 zitiert. Diese Abspaltung ist aber nicht mit der Spaltung FPÖ/BZÖ vergleichbar,

weil die FPÖ damals auch nach der Abspaltung des LIF über mehr als fünf

Abgeordnete verfügte.