3996/AB XXII. GP
Eingelangt am
10.05.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am
10. März 2006 unter der Nr. 4052/J an mich eine
schriftliche parlamentarische An-
frage betreffend Kriterien für
Bildungsarbeit von Parteien nach dem Publizistikförde-
rungsgesetz gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Eingangs möchte ich festhalten, dass im Publizistikförderungsgesetz (PubFG)
von „im
Nationalrat vertretenen politischen Parteien" (vgl. § 1 Abs. 1 Z 3 PubFG)
und nicht von
„wahlwerbenden
Parteien" ausgegangen wird. Die „politische Partei" FPÖ
ist derzeit
im Nationalrat vertreten.
Zu den Fragen 2 und 3:
Wie bereits den Medien entnommen
werden konnte, wird die „politische
Partei" FPÖ
von drei Abgeordneten im Nationalrat vertreten (Abg. DI Thomas Prinzhorn,
Abg. Dr.
Reinhard Bösch, Abg. Barbara
Rosenkranz).
Zu den Fragen 4, 5 und 6:
Wie bereits
eingangs festgehalten, stellt das PubFG auf den Begriff „im Nationalrat
vertretene politische Parteien" und nicht auf „wahlwerbende Parteien" ab. Gemäß § 1
Abs. 1 Z 3 PubFG ist der von einer im
Nationalrat vertretenen politischen Partei
bezeichnete Rechtsträger nur dann förderungswürdig, wenn diese Partei über
zumindest fünf Abgeordnete verfügt.
2005 war die
Freiheitliche Akademie noch förderungswürdig, zumal der Beschluss
der Bundesregierung (Ministerrat vom 30. März
2005) vor der Spaltung von
FPÖ/BZÖ
(Pressekonferenz 4. April 2005) erfolgt ist.
Da die Förderung gemäß § 3 Abs. 1 PubFG „jeweils nur für ein Finanzjahr bewilligt
werden" darf und das Gesetz die Prüfung der Förderungsvoraussetzungen bei jeder
Förderungsbewilligung
vorsieht, hatte 2006 eine neuerliche Prüfung stattzufinden. Da
die politische Partei FPÖ 2006 in einem diesbezüglichen
Überprüfungsverfahren
nicht mehr nachweisen konnte, dass sie von fünf Abgeordneten im
Nationalrat
vertreten wird, ist die Freiheitliche Akademie 2006 nicht mehr förderungswürdig.
Zu den Fragen 7 bis 14:
Letztlich haben drei Abgeordnete (darunter DI Thomas Prinzhorn) bestätigt, dass sie
„im Sinne des § 1 (1) Z 3 Publizistikförderungsgesetzes" Abgeordnete der im
Nationalrat vertretenen politischen Partei „Freiheitliche Partei Österreichs - FPÖ"
sind. Da die politische Partei FPÖ sohin nicht nachweisen konnte, dass sie von fünf
Abgeordneten im Nationalrat vertreten wird, ist die Freiheitliche Akademie 2006 nicht
förderungswürdig.
Zu Frage 15:
Nein.
Es wird zwar oft die Abspaltung des Liberalen Forums (LIF) von der FPÖ am 4. 2.
1993 zitiert. Diese Abspaltung ist aber nicht mit der Spaltung FPÖ/BZÖ vergleichbar,
weil die FPÖ damals auch nach der Abspaltung des LIF über mehr als fünf
Abgeordnete verfügte.