3999/AB XXII. GP
Eingelangt am
11.05.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für auswärtige Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Petra Bayr,
Kolleginnen und Kollegen haben am
15. März 2006 unter der Nummer 4058/J-NR/2006 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „die Gebarung der Bundesagentur
Austrian
Development Agency (ADA)" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Die ADA hat gemäß § 22 GmbHG ein
Internes Kontrollsystem (IKS) eingerichtet, das alle
prozessbezogenen Überwachungsaufgaben der ADA umfasst. Das IKS wird im
Rahmen
des Jahresabschlusses von unabhängigen,
externen Wirtschaftsprüfern geprüft, wobei auch
die Kontrolle der Buchführung erfolgt.
Die ADA unterliegt weiters der
Kontrolle des Aufsichtsrats, welcher regelmäßig in Form
von quartalsmäßigen Finanzberichten über die finanzielle Situation der ADA
informiert
wird.
Zusätzlich hat der Geschäftsführer der ADA jederzeit die Möglichkeit,
extern
Revisionsleistungen zu beauftragen. Damit
steht der Geschäftsführung ein anlassbezogenes
Kontrollinstrument zur Verfügung.
Zu Frage 3:
Die Vorgaben für die Maßnahmen der
Organisationsentwicklung sind im
Unternehmenskonzept der ADA sowie im
jährlichen Arbeitsprogramm der ADA enthalten.
Derzeit ist die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems nach EFQM
(European
Foundation for Quality Management) für die ADA im Gange. Dieses von der
European
Foundation for Quality Management initiierte Modell ermöglicht eine umfassende
Evaluierung der organisationsspezifischen Strukturen und Abläufe der ADA. Diese
Evaluierung wird durch einen jährlichen Selbstbewertungs- und
Verbesserungsprozess
institutionalisiert.
Zu
Frage 4:
Maßnahmen zur Fort- und Weiterbildung haben einen hohen
Stellenwert in der ADA.
Sowohl interne als auch externe Maßnahmen
zur Weiterbildung werden unterstützt und
laufend durchgeführt.
Intern wurde eine Reihe von Weiterbildungsmaßnahmen
durchgeführt, die vor allem auf
eine weitere Steigerung der entwicklungspolitischen Kompetenz, aber auch auf
Prozesskenntnisse und Qualitätsoptimierung abzielten. Externe
Fortbildungsmaßnahmen
wurden - entsprechend den
unternehmensspezifischen Bedürfnissen - im Wert von
insgesamt EUR 17.650,- für 2004 und
2005 durchgeführt. Daraus ergibt sich ein pro Kopf-
Betrag von ca. EUR 180. Ein weiteres Element der Fortbildung in den beiden
vergangenen
Jahren stellten Besuche bei entwicklungspolitischen Institutionen innerhalb der
EU und der
Austausch mit den dortigen Partnern dar.
Zu Frage 5:
Seit Anfang 2005 gibt es in der ADA die neuen Programme
"Entwicklungs- und
Unternehmenspartnerschaften" zur Zusammenarbeit mit der Wirtschaft. Um die
vorgesehenen finanziellen Mittel in
Anspruch zu nehmen, müssen Unternehmen ein
Kurzkonzept einreichen, das als Grundlage für einen Antragsprozess dient.
Insgesamt wurden 36 Kurzkonzepte eingereicht, davon
wurden 19 genehmigt, neun
befinden sich noch in Bearbeitung. Aus den genehmigten Kurzkonzepten entstanden
im
Jahr 2005 insgesamt acht genehmigte
Projekte, davon eine Unternehmenspartnerschaft und
sieben Entwicklungspartnerschaften. Mit Fördermitteln von EUR
1.265.512.- werden
Projekte mit einem Gesamtvolumen von EUR 7.501.165.- umgesetzt.
Zu Frage 6:
Derzeit sind weder Schließungen noch Neueröffnungen von Koordinationsbüros geplant.
Zu Frage 7:
Im Jahr 2005 wurden Verträge mit
einem Gesamtfördervolumen von EUR 106,33 Mio.
abgeschlossen, davon 53,8% (EUR 57,24 Mio.) mit österreichischen NRO und
10,5%
(EUR 11,16 Mio.) mit österreichischen
Finnen. Die restlichen Mittel (EUR 37,93 Mio. =
35,7%.) werden über Verträge mit anderen Trägern (multilaterale
Institutionen,
Partnerregierungen, ausländische NRO, etc.) abgewickelt.