3999/AB XXII. GP

Eingelangt am 11.05.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für auswärtige Angelegenheiten

 

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen haben am
15. März 2006 unter der Nummer 4058/J-NR/2006 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „die Gebarung der Bundesagentur Austrian
Development Agency (ADA)" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Die ADA hat gemäß § 22 GmbHG ein Internes Kontrollsystem (IKS) eingerichtet, das alle
prozessbezogenen Überwachungsaufgaben der ADA umfasst. Das IKS wird im Rahmen
des Jahresabschlusses von unabhängigen, externen Wirtschaftsprüfern geprüft, wobei auch
die Kontrolle der Buchführung erfolgt.

Die ADA unterliegt weiters der Kontrolle des Aufsichtsrats, welcher regelmäßig in Form
von quartalsmäßigen Finanzberichten über die finanzielle Situation der ADA informiert
wird.


Zusätzlich hat der Geschäftsführer der ADA jederzeit die Möglichkeit, extern
Revisionsleistungen zu beauftragen. Damit steht der Geschäftsführung ein anlassbezogenes
Kontrollinstrument zur Verfügung.

Zu Frage 3:

Die Vorgaben für die Maßnahmen der Organisationsentwicklung sind im
Unternehmenskonzept der ADA sowie im jährlichen Arbeitsprogramm der ADA enthalten.
Derzeit ist die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems nach EFQM (European
Foundation for Quality Management) für die ADA im Gange. Dieses von der European
Foundation for Quality Management initiierte Modell ermöglicht eine umfassende
Evaluierung der organisationsspezifischen Strukturen und Abläufe der ADA. Diese
Evaluierung wird durch einen jährlichen Selbstbewertungs- und Verbesserungsprozess
institutionalisiert.

Zu Frage 4:

Maßnahmen zur Fort- und Weiterbildung haben einen hohen Stellenwert in der ADA.
Sowohl interne als auch externe Maßnahmen zur Weiterbildung werden unterstützt und
laufend durchgeführt.

Intern wurde eine Reihe von Weiterbildungsmaßnahmen durchgeführt, die vor allem auf
eine weitere Steigerung der entwicklungspolitischen Kompetenz, aber auch auf
Prozesskenntnisse und Qualitätsoptimierung abzielten. Externe Fortbildungsmaßnahmen
wurden - entsprechend den unternehmensspezifischen Bedürfnissen - im Wert von
insgesamt EUR 17.650,- für 2004 und 2005 durchgeführt. Daraus ergibt sich ein pro Kopf-
Betrag von ca. EUR 180. Ein weiteres Element der Fortbildung in den beiden vergangenen
Jahren stellten Besuche bei entwicklungspolitischen Institutionen innerhalb der EU und der
Austausch mit den dortigen Partnern dar.


Zu Frage 5:

Seit Anfang 2005 gibt es in der ADA die neuen Programme "Entwicklungs- und
Unternehmenspartnerschaften" zur Zusammenarbeit mit der Wirtschaft. Um die
vorgesehenen finanziellen Mittel in Anspruch zu nehmen, müssen Unternehmen ein
Kurzkonzept einreichen, das als Grundlage für einen Antragsprozess dient.

Insgesamt wurden 36 Kurzkonzepte eingereicht, davon wurden 19 genehmigt, neun
befinden sich noch in Bearbeitung. Aus den genehmigten Kurzkonzepten entstanden im
Jahr 2005 insgesamt acht genehmigte Projekte, davon eine Unternehmenspartnerschaft und
sieben Entwicklungspartnerschaften. Mit Fördermitteln von EUR 1.265.512.- werden
Projekte mit einem Gesamtvolumen von EUR 7.501.165.- umgesetzt.

Zu Frage 6:

Derzeit sind weder Schließungen noch Neueröffnungen von Koordinationsbüros geplant.

Zu Frage 7:

Im Jahr 2005 wurden Verträge mit einem Gesamtfördervolumen von EUR 106,33 Mio.
abgeschlossen, davon 53,8% (EUR 57,24 Mio.) mit österreichischen NRO und 10,5%
(EUR 11,16 Mio.) mit österreichischen Finnen. Die restlichen Mittel (EUR 37,93 Mio. =
35,7%.) werden über Verträge mit anderen Trägern (multilaterale Institutionen,
Partnerregierungen, ausländische NRO, etc.) abgewickelt.