4015/AB XXII. GP

Eingelangt am 22.05.2006
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

 

Herrn                                                                                                                      GZ 10.000/0046-III/4a/2006

Präsidenten des Nationalrates

Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien                                                                                                                     

 

 

                                                                                                                        Wien, 22. Mai 2006    

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4070/J-NR/2006 betreffend die drohende Zwangsunterbrechung des Studiums für einen kompletten Jahrgang der Bernhard Gottlieb- Universitätszahnklinik Wien, die die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen am 22. März 2006 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1. und 2.:

Die Situation an der Zahnklinik der Medizin Universität Wien und der Umstand, dass es aufgrund der begrenzten Anzahl von Patientinnen und Patienten in jenem Studienabschnitt des Studiums Zahnmedizin zu Wartezeiten kommen kann, in dem sämtliche Fähigkeiten und Fertigkeiten für die zahnärztliche Berufsausübung erarbeitet werden müssen, sind mir bekannt.

 

Ad 3.:

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Ressorts.

Zu dem behaupteten „volkswirtschaftlichen Schaden“ ist allerdings festzuhalten, dass das Studium der Zahnmedizin in Österreich erst seit dem Studienjahr 1998/1999 angeboten wird. Bis zu diesem Zeitpunkt konnte die Facharztqualifikation für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde ausschließlich nach Absolvieren der Studienrichtung Medizin durch einen nachfolgenden 3-jährigen Lehrgang erworben werden.

Der Eintritt der Fachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde ins Berufsleben erfolgte somit nach frühestens acht, in der Praxis jedoch häufig wesentlich mehr als zehn Jahren ab Studienbeginn. Die nunmehr mit Einrichtung des Studiums der Zahnmedizin eröffnete Möglichkeit der Erlangung der Berufsberechtigung ab einem Zeitraum von sechs Jahren bedeutete eine wesentliche Verbesserung, d.h. es kann daher keinesfalls von einem „volkswirtschaftlichen Schaden“ gesprochen werden.

 

Ad 4. und 6.:

Zur Verkürzung der Wartezeit der betroffenen Studierenden wurde im Nationalrat eine Änderung der berufsrechtlichen Grundlage (Novellierung des Zahnärztegesetzes) eingebracht, die am 18. Mai im Gesundheitsausschuss behandelt wurde und voraussichtlich am 23. Mai dem Nationalrat zum Beschluss vorgelegt werden wird. Diese Novelle soll die Ausweitung der Praktikumsplätze außerhalb der Universitätskliniken ermöglichen, sodass Teile des 72-wöchigen Praktikums in anerkannten Lehrpraxen, anerkannten Lehrgruppenpraxen, Lehrambulatorien oder in sonstigen anerkannten Ausbildungsstätten absolviert werden können. Durch diese Maßnahme wird es zu einer wesentlichen Verkürzung der Wartezeit kommen.

 

Ad 5:

Die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze für Österreichs Medizinstudierende bzw. die Erhöhung der Studienplätze um 20% auf insgesamt 1.500 Studienplätze je Jahrgang ist mit den Rektoren der drei Medizinischen Universität vereinbart. Wie bereits ausgeführt, soll durch Begleitmaßnahmen zudem der Übergang vom zweiten auf den dritten Studienabschnitt der Zahnmedien verbessert werden.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Elisabeth Gehrer e.h.